Rund um Pferd und Hund im Familienrecht
Umgangsrecht mit einem Hund?

Einem getrennt lebenden Ehegatten steht kein Rechtsanspruch auf ein Umgangsrecht mit einem ehelichen Hund zu.
In dem Fall, der es bis in die zweite Instanz zum Oberlandesgericht Hamm schaffte, lebte der während der Ehezeit angeschaffte Hund nach der Trennung der Parteien
beim Ehemann. Damit war die Frau einverstanden, sie wollte aber an zwei Tagen in der Woche für jeweils einige Stunden ein
Umgangsrecht mit dem Hund gerichtlich durchsetzen.
Das OLG prüfte:
- Wenn der Hund „Hausrat" sei, könnten die Vorschriften über Haushaltsgegenstände greifen. Da gibt es aber keine stundenweise Nutzung.
- Mit einem Kind sei der Hund nicht vergleichbar, daher könnten die Regelungen über das Umgangsrecht mit einem Kind nicht angewendet werden. Beim Umgangsrecht mit Kindern gehe es immerhin es erster Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten. Zum „Hundeswohl" wurde nichts weiter gesagt.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25. November 2010 - II-10 WF 240/10.
In einer Mediation hingegen habe ich schon mal ein Umgangsrecht mit einem Hund erfolgreich verhandelt.
Kosten für ein eigenes Pferd als Unterhaltsbedarf des Kindes
Gelegentlich hatten Gerichte darüber zu entscheiden, in welchen Fällen teure Hobbies - z.B. das Halten eines eigenen Pferdes - unterhaltsrelevant ist. Hier ein Beispiel, ohne Anspruch auf Geltung für alle anderen Pferde.

„Der Senat geht zunächst davon aus, dass sich die Klägerin im Rahmen ihrer kindlichen Entwicklung - bewusst von beiden Elternteilen gewollt und gefördert - von einer anfänglichen Freizeitreiterin zu einer Turnier- und Sportreiterin entwickelt hat. Im Rahmen dieser sportlichen Entwicklung ist ersichtlich, dass eine permanente Reitbeteiligung bei einem anderen Pferd nicht ausreicht, um diesen Reitsport kontinuierlich durchzuführen, sondern das Vorhalten eines eigenen Pferdes notwendig erscheint, zumal die Klägerin bereits die Turnierstufe L erreicht hat. Ferner ist ersichtlich, dass sich die Eltern im Rahmen der schon im Kleinkindalter begonnenen Erziehung der Klägerin, den von ihr systematisch betriebenen Reitsport fortentwickelt haben, welcher weit über eine regelmäßige Freizeitgestaltung hinausging. Die hierfür aufzuwenden Kosten werden dabei vom Rahmen des regelmäßig zu gewährenden Bar- und Betreuungsunterhalts nicht abgedeckt. Dementsprechend sind neben den Unterstell- und Hufschmiedkosten einkommensanteilig vom Beklagten aber auch die gesamten Fahrtkosten der Klägerin zum Aufsuchen des Trainings- und Reitsportortes zu tragen. Denn diese Fahrtkosten sind zu ersetzen, da sie monatlich anfallen und grundsätzlich davon auszugehen ist, dass mehrmals wöchentlich, über einen freizeitgestaltenden Erholungscharakter hinausgehend, eine intensive Reitnutzung durch die Klägerin erfolgte.
Daneben sind die monatlich anteiligen Mitgliedsbeiträge des Reitsportvereins im allgemeinen Barunterhalt bereits enthalten. Wie bei jeder anderen Freizeittätigkeit eines Minderjährigen sind monatliche Beiträge für den Besuch eines Sportvereins oder aber einer Musikschule, welcher einen sportlichen bzw. lernerisch ergänzenden Freizeitcharakter zur Schulausbildung aufweist, mit inbegriffen.“
Im entschiedenen Fall ritt auch die Mutter dasselbe Pferd, womit dem kindlichen Mehrbedarf nur die Hälfte der Kosten zugeordnet wurden.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 26.04.2007, 3 UF 26/07
... auch beim Ehegattenunterhalt

Das OLG Köln hat in einem Fall, in dem die Leistungsfähigkeit des Ehemannes nach oben unbegrenzt war, auch den Bedarf für den Unterhalt eines Reitpferdes incl. Hufschmied- und Tierarztkosten in Höhe von monatlich 345 € bei der konkreten Bedarfsbemessung im Rahmen der Sättigungsgrenze berücksichtigt. Der BGH hat dies ausdrücklich gebilligt. BGH-Urteil v. 11.08.2010 - XII ZR 102/09
Mehrbedarf für einen Hund als Kindesunterhalt

Die Mutter hatte für die Tochter einen Hund gekauft. Als die Tochter zum Vater umzog, nahm sie den Hund mit. Der Vater machte Mehrkosten für den Hund geltend und bekam diese zugesprochen (OLG Bremen - 4 WF 41/10). Leider war der Vater anwaltlich nicht so gut vertreten, dass er die Kosten der Haltung des Hundes umfassend konkret darlegt hätte, daher ging der Streit letztlich nur noch um mtl. 18 € für Steuer und Versicherung.
In solchen Fällen wird es - wie oben beim Reitpferd - darauf ankommen, ob der Entschluss, den Hund anzuschaffen, von dem Elternteil mitgetragen worden war, der nun zahlen soll.
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Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
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26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
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30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
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