Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Aachener Kanzlei für Familienrecht

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Was wir hier bieten: "Erstmal nur beraten lassen"

Los geht`s typischerweise mit einer Einstiegsberatung zum Thema Trennung/Scheidung oder Ehevertrag, Elternunterhalt oder Erbrecht. Ich nehme mir bis zu anderthalb Stunden Zeit, Ihre Situation zu verstehen, zu beurteilen und Sie zu beraten. Danach erst entscheiden Sie, was wir tun. Fordern Sie einen "Fragebogen" an, mit dem Sie sich auf diese Beratung gut und effektiv vorbereiten können!

Hier geht`s zu meiner

Familienrecht-Suchmaschine

damit Sie auf meinen beiden Webseiten das finden, was Sie brauchen.

Ihre aussergerichtliche Beratung wird nach Zeit, nicht nach Streitwert abgerechnet.

Sie beeinflussen die Höhe Ihrer Kosten bei der Beratung  und aussergerichtlichem Schriftverkehr selbst, indem Sie entscheiden, wieviel meiner Zeit Ihr Problem Ihnen wert ist. Einen kostenfreien Einstieg finden Sie auf dieser Homepage. Über Ihren konkreten Sachverhalt berate ich Sie gern individuell.

Wir schließen eine Vergütungsvereinbarung, die sich statt der üblichen "Geschäftsgebühr" an meiner aufgewendeten Zeit orientiert - egal ob wir uns in der Kanzlei besprechen, telefonieren oder mailen oder ich für Sie Briefe schreibe, oder ob wir mit der Gegenseite am runden Tisch verhandeln.

Warum findet man hier kostenlose Informationen?

Diese Homepage enthält auf inzwischen weit über 200 Seiten umfangreiche familienrechtliche Informationen. Regelmäßig stelle ich aktuelle Inhalte ein.

Warum stelle ich Ihnen mein Fachwissen unverbindlich und gratis zur Verfügung?

Weil ich mir Mandanten wünsche, die korrekt informiert sind, damit sie verantwortlich entscheiden können, womit Sie mich beauftragen wollen.

Ich habe keine Sorgen, dass meine Internet-Informationen meine persönliche Beratung in Ihrem Einzelfall ersetzen können. Jeder Fall ist individuell zu lösen.

Im Familien- und Erbrecht gibt es viele Rechtsirrtümer:

"Man kann sich mit einem gemeinsamen Anwalt scheiden lassen." - "Online-Scheidungen sind preiswerter." - "Anwälte verdienen umso mehr, je mehr sie schreiben." - "Wenn man bei Trennung sein Vermögen aufteilt, ist man quitt." - "Nach der Scheidung gibt es keinen Ehegatten-Unterhalt mehr." - "Wenn ein Kind drei ist, bekommt die Mutter keinen Unterhalt mehr." - "Wenn man sein Vermögen verschwinden lässt, schuldet man keinen Zugewinn-Ausgleich." - "Wenn das Kind 14 Jahre alt ist, kann es selbst entscheiden." - "Ein Berliner Testament ist immer gut."

 

 

Das ist alles falsch.

 

Verschaffen Sie sich auf meinen Seiten einen Überblick. Sie werden erkennen, wie vielfältig das Familienrecht ist. Wenn Sie kein 08/15-Fall sind und nicht "Mustermann" heissen, wird keine Internetseite der Welt Ihr familienrechtliches Problem individuell lösen.

 

Wer dahinter steht: Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Martina Mainz-Kwasniok

Klick: Mehr über mich

 

Hinter dem Label "Aachener Kanzlei für Familienrecht" steht die Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Martina Mainz-Kwasniok mit ihrem Team - ausgezeichnet von der Bundesrechtsanwaltskammer für das mutige Konzept, sich von Beginn an auf ein Rechtsgebiet zu konzentrieren, um darin Expertin zu werden.

 

In dieser Boutique-Kanzlei wird nur das Kerngeschäft Familienrecht & Erbrecht betrieben.

 

Die strikte Spezialisierung bringt nicht nur überdurchschnittliches Fachwissen mit sich, das Martina Mainz-Kwasniok inzwischen auch als Fachbuchautorin teilt - auch die jahrelangen Erfahrungen mit unterschiedlichen Familienkonflikten und Konstellationen helfen bei der Einordnung, welche Strategie zur Lösung führt.

Meine Videos zu familienrechtlichen Themen

In Zusammenarbeit mit dem deubner-Verlag entwickele ich Videos zu familienrechtlichen Themen. Nehmen Sie sich die Zeit und klicken Sie sich durch, Sie werden auf kurzweilige Art Neues erfahren.

Fehlt Ihnen ein Thema? Gerne nehme ich Ihre Anregung auf.

Checkliste Trennung - Scheidung: typische Fragen

  • Wer bleibt in der Ehewohnung?
  • Wie sieht die Einnahmen- und Ausgabensituation insgesamt nach Trennung/ Scheidung aus (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld usw.)
  • Wie hoch darf die Miete nach einem Umzug sein, damit mein Leben finanzierbar bleibt?    
  • Wer zahlt nach Trennung / Scheidung welche Verbindlichkeiten?
  • Welche Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung habe ich? 
  • Wie wirkt sich die Änderung der Lohnsteuerklassen aus und ab wann?
  • Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Unterhaltsreform 2008 auf meine Zukunft?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf?
  • Gibt es bestimmte taktische Ratschläge in meiner Situation?
  • Welche Regelungen betreffend die Kinder sind möglich und sinnvoll?
  • Was kann ich jetzt vorbereiten, welche Fehler darf ich jetzt nicht machen?
  • Ist eine Scheidung für mich wirtschaftlich günstig oder ungünstig? Zu welchem Zeitpunkt?
  • Wie hoch sind meine Folgekosten für das Scheidungsverfahren? 
  • Kann ich mich außergerichtlich mit meinem Ehepartner einigen, um den Streitwert vor Gericht zu senken?    
  • Verliere ich mein eingesetztes Eigenkapital bei Verkauf unserer Immobilie?    
  • Ist meine Firma durch Zahlung eines Zugewinnausgleichs in Gefahr?
  • Wie sieht meine Rentensituation nach der Scheidung aus?   
  • ........

 

Diese Fragen werden in der Regel alle im Erstgespräch beantwortet, wenn Sie das Gespräch gut vorbereitet haben. Informieren Sie sich über mein Erstberatungskonzept.

Vertretung möglich an jedem Familiengericht Deutschlands

Egal, an welchem Familiengericht in Deutschland Ihr Fall verhandelt wird: ich darf Sie überall vertreten, auch in der zweiten Instanz bei den Oberlandesgerichten (OLG).

Allerdings sollten Sie berücksichtigen, welche Mehrkosten dadurch entstehen.

Häufig ist es für Anwalt und Mandant unwirtschaftlich, wenn der Anwalt längs oder quer durch Deutschland reisen muss, um einen Termin wahrzunehmen. Die Abgabe der mündlichen Verhandlung an einen örtlichen Vertreter kommt für mich nur bei unstreitigen Scheidungen in Betracht.

In Fällen, in denen Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, müssen Sie zumeist die Mehrkosten (Fahrt- und Abwesenheitsgeld) selbst tragen.

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei organisatorischen Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.

Mich persönlich erreichen Sie direkt unter info(at)kanzlei-mainz.de.

Diese Website wird ab 2020 nicht mehr gepflegt und zieht allmählich auf die neue Seite der Kanzlei um. Sonst hat sich nichts geändert, auch die Kanzlei ist nicht umgezogen. Ich habe nur die Inhalte übersichtlicher geordnet.

Besuchen Sie mich also auch dort:

www.erstberatung-familienrecht.de

Ein Wort an meine "Gegner":

Wenn Sie auf dieser Seite landen, weil ich Ihren getrennt lebenden Ehemann, ihre Ehefrau oder sonstigen Konfliktpartner vertrete, lade ich Sie ein, sich zunächst über die Methode der „Cooperativen Praxis“ zu informieren, bevor Sie sich entscheiden, welcher Rechtsanwalt Ihre Interessen verteten soll.

 

Objektive Informationen finden Sie z.B. bei der Rechtsanwaltskammer Köln.

 

Wenn Sie für sich ebenfalls einen Fachanwalt für Familienrecht wählen, der zugleich Ausbildungen in Mediation und in Cooperativer Praxis (CP) hat, dann erleichtert das methodisch den Weg zu einer außergerichtlichen Einigung.

Ihr Kontakt zur Aachener Kanzlei für Familienrecht

Anrufen

+492415152657

Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichen Sie das Sekretariat.

Dieses vermittelt auch Telefontermine für Mandanten.

Schreiben

Ihre mails werden zeitnah beantwortet. Mails eignen sich auch gut für erste Anfragen.

Termin

+492415152657

Termine gibt es nur nach Voranmeldung. Meine Zeit ist dann ungestört für Sie reserviert. Mehr Infos hier.

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