Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Ehen vor Gericht

Ich will sofort geschieden werden

Im Film "Rosenkrieg" liegen Kathleen Turner und Michael Douglas gemeinsam im Ehebett, als sie überraschend sagt: "Ich will die Scheidung". Das ist nach deutschen Vorstellungen abwegig, denn vor der Scheidung liegt die Trennung.

Daher ist es unmittelbar nach einer Trennung und gar vorher Energieverschwendung, sich mit der Frage zu befassen, ob man geschieden werden möchte. Die Antwort reift sowieso mit der Zeit.

Diese Grafik zum zeitlichen Ablauf eines Scheidungsverfahrens

können Sie sich im unteren Teil dieser Seite größer hochladen.

Diese Website wird ab 2020 nicht mehr gepflegt und zieht allmählich auf die neue Seite der Kanzlei um. Besuchen Sie mich also auch dort auf www.familienrecht-aachen.de - mit einem Klick aufs Bild.

Wie lange dauert das Trennungsjahr?

Bevor Eheleute sich also überhaupt damit befassen sollten, ob ihrer Ehe formal und staatlich ein Ende gesetzt wird, müssen Tatsachen geschaffen werden. Sinn dieses "Trennungsjahres", das auch beliebig viel länger als ein Jahr dauern darf,ist, dass beide Seiten sich prüfen sollen, ob der Alltag ohne den Anderen wirklich die erhoffte positive Entwicklung in sich birgt.

Was kommt nach dem Trennungsjahr?

Mehr Informationen darüber gibt es hier.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Gibt es eine Scheidung ohne Anwalt?

Um eine Scheidung beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen zu können, benötigt man zwingend einen Rechtsanwalt. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es nicht. Die Eheleute treten formal bei der Scheidung als gegnerische Parteien auf, auch wenn sie sich hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen einig sind. In solchen Fällen kann es aber ausreichen, dass nur ein Ehegatte bei der Scheidung anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte sollte sich aber in jedem Fall mindestens einmal anwaltlich beraten lassen.

Wann bin ich endlich geschieden?

Die Dauer eines einverständlichen Scheidungsverfahrens hängt im wesentlichen davon ab, wie lange die Parteien benötigen, um ihre Rentenkonten zu klären - im Durchschnitt 6 bis 9 Monate nach Ablauf des Trennungsjahres.
Die Dauer eines streitigen Scheidungsverfahrens hängt davon ab, worüber und wie viel gestritten wird - das kann sich über zwei Instanzen durchaus mehrere Jahre hinziehen.
Darüber vergeht auch in der Regel die Dreijahresfrist, die derjenige Partner, der nicht geschieden werden möchte, für sich geltend machen kann.

Kann ich mich online scheiden lassen?

Wenn Sie sich für eine Online-Scheidung interessieren, sind Sie hier richtig.

Eine Online-Scheidung kommt nur bei einverständlichen, d.h. unstreitigen Scheidungen in Betracht.

Ihr Partner muss nicht zustimmen. Aus jeder Online-Scheidung kann später ohne Mehrkosten ein ganz normales Mandat werden, wenn Sie es brauchen.

Was ist eine unstreitige Scheidung?

Im Idealfall nutzt man das "Trennungsjahr" zu Verhandlungen miteinander über die Scheidungsfolgesachen: Auflösung von Miteigentum und Schulden, Nutzung eines Eigenheimes, Hausrat, Unterhalt, Rentenausgleich, Vermögensaufteilung, Sorge- und Umgangsrecht. Gelingt dies, so ist die Scheidung als solche tatsächlich nur noch ein formaler Akt - eine sogenannte "einverständliche Scheidung". Diese ist entsprechend preiswerter, siehe unter Kosten, geht mit einem Anwalt - und geht schneller, siehe bei Ablauf eines Scheidungsverfahrens.

Gelingt dies nicht, so wird im sogenannten "Scheidungsverbund" durch einen Richter alles Streitige entschieden - erst danach darf die Ehe geschieden werden.

Scheidung in acht Schritten

1. Sie teilen mir mit, was Sie und Ihr Ehegatte in den letzten drei Monaten verdient haben. Ich berechne Ihnen die gesetzlichen Gebühren nach RVG, die Sie die Scheidung kosten wird. Ich berechne trotz meiner Spezialisierung nur die gesetzlichen Mindestgebühren.

2. Sie füllen meinen Fragebogen aus (wird per e-mail zugeschickt).

3. Sie schicken mir Ihre Original-Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, den ausgefüllten Antrag für Ihren Rentenkontenklärung und evtl. notariellen Ehevertrag per Post oder scannen ihn ein. Kommt VKH in Frage, schicken Sie auch den ausgefüllten VKH-Antrag mit Belegen.

4. Sie erhalten per e-mail oder über Ihre persönliche WebAkte den Scheidungsantrag als Entwurf und geben Ihr OK dazu.

5. Vom Gericht erhalten Sie eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss und überweisen dorthin.

6. Mir überweisen Sie meine Gebühren in bis zu drei Monatsraten, zinsfrei.

7. Findet Ihr Scheidungstermin im LG-Bezirk Aachen statt, begleite ich persönlich Sie ohne Mehrkosten.

8. Ich kümmere mich um den Rechtskraftvermerk für Ihren Scheidungsbeschluss.

 

PS.: Haben Sie Fragen zu Scheidungsfolgesachen (Geld / Kinder), rechne ich den Beratungsaufwand nach Zeit ab statt nach Streitwert.

 

Sie können Ihre Scheidungskosten selbst berechnen.

Bitte beachten Sie, dass es dabei wirklich nur um die Kosten für den Antrag "die Ehe zu scheiden", geht.

Auseinandersetzungen um Geld oder Kinder sind nicht inclusive, sondern werden gesondert berechnet.

 

 

Hier geht`s zum Scheidungskostenrechner der dav-Familienanwälte.

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Welche Informationen könnten jetzt noch passen?

Ihr Kontakt zur Aachener Kanzlei für Familienrecht

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Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichen Sie das Sekretariat.

Dieses vermittelt auch Telefontermine für Mandanten.

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Ablauf eines Scheidungsverfahrens
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Von der Hochzeit über das Trennungsjahr bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.
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Noch mehr Informationen zum Thema Scheidung:

Aachener Kanzlei für Familienrecht

Martina Mainz-Kwasniok

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Zertifizierte Mediatorin

Fachbuchautorin und Journalistin

Hier geht`s zu meiner

Familienrecht-Suchmaschine

damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.

 

Aktualisiert zuletzt am 29.5.2018



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