Diese Grafik zum zeitlichen Ablauf eines Scheidungsverfahrens
können Sie sich im unteren Teil dieser Seite größer hochladen.
Wenn Sie sich für eine Online-Scheidung interessieren, sind Sie hier richtig.
Eine Online-Scheidung kommt nur bei einverständlichen, d.h. unstreitigen Scheidungen in Betracht.
Ihr Partner muss nicht zustimmen. Aus jeder Online-Scheidung kann später ohne Mehrkosten ein ganz
normales Mandat werden, wenn Sie es brauchen.
1. Sie teilen mir mit, was Sie und Ihr Ehegatte in den letzten drei Monaten verdient haben. Ich berechne Ihnen die gesetzlichen Gebühren nach
RVG, die Sie die Scheidung kosten wird. Ich berechne trotz meiner Spezialisierung nur die gesetzlichen Mindestgebühren.
2. Sie füllen meinen Fragebogen aus (wird per e-mail zugeschickt).
3. Sie schicken mir Ihre Original-Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, den ausgefüllten Antrag für Ihren
Rentenkontenklärung und evtl. notariellen Ehevertrag per Post oder scannen ihn ein. Kommt VKH in Frage, schicken Sie auch den ausgefüllten VKH-Antrag mit Belegen.
4. Sie erhalten per e-mail oder über Ihre persönliche WebAkte den Scheidungsantrag als Entwurf und geben Ihr OK dazu.
5. Vom Gericht erhalten Sie eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss und überweisen dorthin.
6. Mir überweisen Sie meine Gebühren in bis zu drei Monatsraten, zinsfrei.
7. Findet Ihr Scheidungstermin im LG-Bezirk Aachen statt, begleite ich persönlich Sie ohne Mehrkosten.
8. Ich kümmere mich um den Rechtskraftvermerk für Ihren Scheidungsbeschluss.
PS.: Haben Sie Fragen zu Scheidungsfolgesachen (Geld / Kinder), rechne ich den
Beratungsaufwand nach Zeit ab statt nach Streitwert.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie
tun?
Hier geht`s zu meiner
Familienrecht-Suchmaschine
damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.
Aktualisiert zuletzt am 29.5.2018