Das sind Ihre Möglichkeiten und Vorteile:
Ich arbeite nach der sog. Neuen Rheinischen Tabelle des Deutschen Notarvereins.
Die Grundvergütung beträgt je nach Bruttonachlasswert:
4% (bis 250.000 € Nachlass)
3% (bis 500.000 € Nachlass)
2,5% (bis 2.500.000 € Nachlass)
2,0% (bis 5 Mio. Nachlass)
1,5% (über 5 Mio. Nachlass)
jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
Ist die Abwicklung schwierig oder aufwendig, kommen Zuschläge in Betracht.
Hilfspersonen (Steuerberater, Hausverwalter o.ä. werden gesondert vergütet).
Es handelt sich hierbei um die übliche Vergütung professioneller Testamentsvollstrecker.
Sie haben geerbt, aber der Verstorbene hat keine Testamentsvollstreckung angeordnet?
Jetzt gibt es genau die Schwierigkeiten, die man dadurch hätte vermeiden können?
Wenn mich die Erbengemeinschaft gemeinsam beauftragt, biete ich ihr meine Abwicklungs-Leistungen auf Basis einer Vollmacht an.
Auch dann kann meine professionelle, neutrale und streitschlichtende Abwicklung der Erbengemeinschaft helfen, sich nicht über den Nachlaß zu entzweien.
Möglicherweise ist auch Mediation eine Alternative, wenn es Ihnen nämlich nicht darum geht, die praktische Abwicklung zu delegieren, sondern mehr darum, dass alle an einem Strang ziehen müssen.
Die Aachener Kanzlei für Familienrecht ist seit 1998 spezialisiert auf familien- und erbrechtliche Problemlösungen. Ich beschäftige mich nicht nur intensiv mit Recht und Gesetz, sondern auch mit der Methodik von Konfliktbearbeitung und mit Alternativen zur richterlichen Entscheidung.
Ich berate auch überörtlich und biete dafür e-mail-Beratung an.
Informieren Sie sich gern über mein Erstberatungs-Konzept und lassen sich dafür einen Fragebogen zuschicken oder über Beratung zum Pauschalpreis.
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