Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Testamentsvollstreckung

Sie haben sich lange und sorgfältig überlegt, wie Sie Ihr Testament gestalten wollen. Aber wie sichern Sie ab, dass Ihr letzter Wille streitfrei umgesetzt wird?

 

 

Entgegen landläufiger Meinung kann man sich im Grab nicht umdrehen.

 

Sie können mich als Ihren Testamentsvollstrecker einsetzen.

 

Ich bin sozusagen Ihr verlängerter Arm, nach Ihrem Tod.

Das sind Ihre Möglichkeiten und Vorteile:

  • Sie lassen sich von mir bei der Testamentsgestaltung beraten und erklären mir, was Sie sich für Ihren Nachlass wünschen.
  • Ich führe Ihre Teilungsanordnungen durch,
  • erfülle Vermächtnisse und Auflagen,
  • vereinfache den Erben die Abwicklung,
  • und stehe als neutrale und professionelle Instanz allen Erben vermittelnd zur Verfügung.
  • Dabei nutzt mir insbesondere meine Mediationsausbildung und meine löangjährige Erfahrung mit "Interessenkollisionen".
  • Das verringert das Konfliktpotential innerhalb der Erbengemeinschaft
  • sowie zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten
  • und reduziert daher das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Nachlass.
  • Sind Erben noch minderjährig, kann ich die gerichtliche Genehmigung ersetzen.
  • Der Nachlass wird vor Zugriff von Gläubigern eines Erben geschützt.
  • Ich kümmere mich um die Erbschaftssteuererklärung
  • und verwalte den Nachlass sorgfältig und kontrollierbar.
  • Ich kümmere mich um die Verwertung einer Immobilie.
  • Alles weitere besprechen wir vorab persönlich.

Diese Website wird ab 2020 nicht mehr gepflegt und zieht allmählich auf die neue Seite der Kanzlei um. Besuchen Sie mich also auch dort auf www.familienrecht-aachen.de - mit einem Klick aufs Bild.

 

Was kostet Testamentsvollstreckung?

Ich arbeite nach der sog. Neuen Rheinischen Tabelle des Deutschen Notarvereins.

Die Grundvergütung beträgt je nach Bruttonachlasswert:

 

4% (bis 250.000 € Nachlass)

3% (bis 500.000 € Nachlass)

2,5% (bis 2.500.000 € Nachlass)

2,0% (bis 5 Mio. Nachlass)

1,5% (über 5 Mio. Nachlass)

jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

 

Ist die Abwicklung schwierig oder aufwendig, kommen Zuschläge in Betracht.

Hilfspersonen (Steuerberater, Hausverwalter o.ä. werden gesondert vergütet).

 

Es handelt sich hierbei um die übliche Vergütung professioneller Testamentsvollstrecker.

Zu spät?

Sie haben geerbt, aber der Verstorbene hat keine Testamentsvollstreckung angeordnet?

Jetzt gibt es genau die Schwierigkeiten, die man dadurch hätte vermeiden können?

 

Wenn mich die Erbengemeinschaft gemeinsam beauftragt, biete ich ihr meine Abwicklungs-Leistungen auf Basis einer Vollmacht an.

 

Auch dann kann meine professionelle, neutrale und streitschlichtende Abwicklung der Erbengemeinschaft helfen, sich nicht über den Nachlaß zu entzweien.

 

Möglicherweise ist auch Mediation eine Alternative, wenn es Ihnen nämlich nicht darum geht, die praktische Abwicklung zu delegieren, sondern mehr darum, dass alle an einem Strang ziehen müssen.

Die Aachener Kanzlei für Familienrecht ist seit 1998 spezialisiert auf familien- und erbrechtliche Problemlösungen. Ich beschäftige mich nicht nur intensiv mit Recht und Gesetz, sondern auch mit der Methodik von Konfliktbearbeitung und mit Alternativen zur richterlichen Entscheidung.

Ich berate auch überörtlich und biete dafür e-mail-Beratung an.

Informieren Sie sich gern über mein Erstberatungs-Konzept und lassen sich dafür einen Fragebogen zuschicken oder über Beratung zum Pauschalpreis.

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