Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Trennung - Wie sagen wir es den Kindern?

Wie erklärt man Kindern, dass ihre Familie zerbricht? Dass darin (auch) eine Verbesserung für sie selbst liegen wird, kann man ihnen vielleicht in den Situationen erklären, in denen Streit und Gewalt das Zusammenleben geprägt haben. Trennen sich die Eltern aber, weil sie „sich nicht mehr liebhaben", ist das für die Kinder schwer zu begreifen.


Folgende „Kinderbitten" - ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit und Vollständigkeit - können helfen, sich darüber klar zu werden, wie man es dem eigenen Kind sagen will.

Kinderbitten, wenn Eltern sich trennen

  • Bevor ihr auseinanderzieht: Redet mit uns darüber und erklärt uns, was sich durch die Trennung für uns ändert - so konkret wie möglich.
  • Wir glauben, an der Scheidung schuld zu sein. Bitte nehmt uns diese Last ab.
  • Wir mögen nicht in Eure Streitereien einbezogen werden und nicht hören, dass einer schlecht über den anderen redet.
  • Wir wollen nicht mitentscheiden, wer das Sorgerecht bekommt.
  • Am liebsten soll sich so wenig wie möglich für uns ändern.
  • Wir wollen auch den von euch beiden sehen, bei dem wir nicht wohnen, und das so oft wir möchten.
  • Wir wollen auch in Zukunft alle anderen Familienmitglieder (Oma/ Opa, Tanten/Onkel etc.) sehen dürfen.
  • Vielleicht zieht ihr nicht sofort mit einem neuen Freund oder einer neuen Freundin zusammen; das wäre leichter für uns.
  • Behandelt uns nicht wie kleine Erwachsene; das sind wir nicht.

Ziehen die Kinder automatisch nach der Trennung zur Mutter?

Wer nur halbtags arbeitet, bekommt bei Trennung automatisch die Kinder?


Das ist wahrscheinlich statistisch die Wahrheit und trifft statistisch auch häufiger für Mütter zu als für Väter - aber es gibt eben keinen solchen Automatismus.
Aus der gegenteiligen Begründung des OLG Saarland (6 UF 106/10):
„Bei der allein am Kindeswohl auszurichtenden Frage, welchem der Elternteile die elterliche Sorge oder - wie hier - ein Teilbereich dieser zu übertragen ist, sind die Erziehungseignung der Eltern - einschließlich ihrer Bindungstoleranz -, die Bindungen des Kindes - insbesondere an seine Eltern und Geschwister -, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie der Kindeswille als gewichtige Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Außer diesen Aspekten sind je nach den Begleitumständen des Falles weitere Gesichtspunkte wie Erziehungsbereitschaft, häusliche Verhältnisse, soziales Umfeld und Grundsätze wie der einzubeziehen, dass Geschwister nicht ohne besonderen Grund voneinander getrennt werden sollen. Nach dem Förderungsprinzip ist die elterliche Sorge dem Elternteil zu übertragen, der am Besten zur Erziehung und Betreuung des Kindes geeignet erscheint und von dem es voraussichtlich die meiste Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit erwarten kann. Dabei kann berücksichtigt werden, dass ein Elternteil weitergehende Möglichkeiten zur Betreuung des Kindes hat; denn je jünger ein Kind ist, umso wichtiger ist es für seine Entwicklung, dass es sich in der Obhut eines Menschen weiß, der Zeit hat, auf seine Fragen, Wünsche und Nöte einzugehen. Ein Primat des beruflich weniger eingespannten Elternteils ist damit allerdings nicht verbunden."

Der berufstätige Vater erhielt das Sorgerecht, auch wenn er nachweislich (etwas) weniger Zeit zu Hause ist als die Mutter.

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Welche Informationen könnten jetzt noch passen?

Buchtipps:

Der Arbeitskreis Trennung-Scheidung in Aachen hat eine Broschüre mit Buchtipps erarbeitet. Die Kinderbücher thematisieren das Thema Trennung der Eltern altersgerecht.

Buchtipps: Kinderbücher zum Thema Trennung / Scheidung
Die Broschüre des Aachener Arbeitskreises Trennung-Scheidung stellt einige Kinderbücher vor, die sich mit dem Thema Trennung und Scheidung befassen.
Broschüre Kinderbücher.pdf
PDF-Dokument [391.6 KB]

Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin?

Online-Beratung?

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun?

 

Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.

 

Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.

 

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Aktualisiert zuletzt am

1.1.2015

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