Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Was heißt "Fachanwalt Familienrecht"?

Das Recht zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt" wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag an Anwälte verliehen. Es gibt Fachanwälte für viele verschiedene Rechtsgebiete, darunter auch das Familienrecht.

Fachanwalt kann nur werden, wer sowieso Rechtsanwalt ist und anschliessend umfangreiche zusätzliche theoretische Ausbildungen mit schriftlichen Prüfungen und eine mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit mit einer bestimmten Anzahl an aussergerichtlichen und gerichtlich selbständig bearbeiteten Fällen nachgewiesen hat.

Es darf also nicht jeder Anwalt eine Fachanwaltsbezeichnung führen, der von sich selbst meint, er könne etwas. Häufig werden daher Tätigkeitsschwerpunkte, Interessenschwerpunkte oder Schwerpunkte der Tätigkeit aufgezählt. Eine Zusatzausbildung steht hinter diesen Begriffen aber nicht. Diese Angaben beruhen auf einer Selbsteinschätzung der jeweiligen Anwälte. Auch Bezeichnungen wie „Spezialist" oder dergleichen sind frei - sofern sie nicht unwahr oder irreführend sind - aber eben möglicherweise weniger als „Fachanwalt".

Nach Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung behält der Anwalt in Zukunft dieses Recht nur, wenn er der Rechtsanwaltskammer in jedem Jahr die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen hat.

Ich habe den theoretischen Kurs samt schriftlicher Klausuren im Jahr 2000 absolviert. Sodann habe ich bis Sommer 2003 die erforderliche Zahl von 120 Fällen gesammelt und darf seither die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" führen.

 

Inzwischen (Stand 5/2015) habe ich 2.500 Akten in Familiensachen bearbeitet.

 

Viele Konstellationen sind daher für mich Routine und zielsicher zu lösen.

 

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Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.

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Aktualisiert zuletzt am

12.5.2015

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