Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Mindestanforderungen an Gutachten in Kindeswohlverfahren

 

2. Auflage 2019 der „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“

Arbeitsgemeinschaft Familienrechtliche Gutachten hat die Mindestanforderungen von 2015 überarbeitet und Qualitätsstandards erweitert

 

Die Arbeitsgruppe "Familienrechtliche Gutachten" hat die "Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht" überarbeitet. In der neuen Auflage wurden die Qualitätsstandards ausgebaut und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Das sind vor allem Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht. Zudem wurde das Dokument um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt. Bei der Überarbeitung der Mindestanforderungen waren auch die Landesjustizministerien, der Bundesgerichtshof und sozialpädagogische Verbände in den Prozess eingebunden. Damit basiert die überarbeitete Auflage auf einem breiten Konsens.               
Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer:

 

Mit der 2. Auflage der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ hat eine Expertengruppe die Entwicklungen und Erfahrungen der letzten vier Jahre aufgegriffen und nicht nur die Qualitätsstandards ausgebaut, sondern auch Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage vorgenommen.

Die neue Auflage enthält Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht und wurde um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt.

Die Empfehlungen wurden von Vertreterinnen und Vertretern juristischer, psychologischer, medizinischer und sozialpädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet. Der Prozess wurde fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes. Die Landesjustizministerien waren eingebunden und wirkten – zum Teil – fachlich begleitend mit. Damit basiert die überarbeitete Auflage auf einem noch breiteren Konsens als die Erstauflage.

In der Vergangenheit ist die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten durch einige umstrittene Urteile in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. Daher haben Vertreterinnen und Vertreter aus Fachverbänden und Kammern unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 2015 die ersten fachübergreifenden Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, den begonnenen Qualitätssicherungsprozess in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbindlich auszubauen. Die nun veröffentlichte überarbeitete Auflage der Mindeststandards ist das Ergebnis eines fortlaufenden Prozesses.


Hintergrundinformationen

An dem Projekt waren zur Bündelung von Kompetenzen und Erfahrungen fachübergreifend zahlreiche Fachverbände und Kammern beteiligt: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Berufsverband für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie (BVPPT), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue Richtervereinigung (NRV), Institut für Soziale Arbeit (ISA) und die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht.

 

Arbeitshilfen für Familienanwälte
Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht, 2. Auflage 2019
Mindestanforderungen an Gutachtenstandar[...]
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Aktualisiert zuletzt am

23.10.2019

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