Beim Unterhalt der Kinder ist es mittlerweile egal, ob deren Eltern verheiratet sind oder waren - oder nicht. Der Kindesunterhalt ist für alle gleich.
Wenn Unverheiratete sich trennen, gibt es augenblicklich keine wirtschaftliche Verantwortung mehr füreinander. Auch dann nicht, wenn ein Partner seine finanzielle Existenz vom anderen abhängig gemacht hat. Ausnahme: Es gibt gemeinsame Kinder.
Mehr über den Unterhalt lediger Mütter und Väter lesen Sie hier.
|
|
|