Ja. Ich werbe nicht mit billigen Discount-Preisen - aber mit Transparenz.
Wir schließen eine Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Zeithonorars. Sie bekommen diese vor dem Termin zugeschickt. Sie wissen dann, was jede Minute
meiner Zeit Ihnen wert sein sollte. Das erste Gespräch dauert bei einer umfassenden Beratung zu Trennung und Scheidung und deren Folgen bis zu anderthalb Stunden. Das ergibt also feste Kosten, die
Ihnen vorher bekannt sind.
Sie selbst bestimmen danach, wie viel meiner Zeit Sie in Anspruch nehmen wollen, wie viele Nachfragen Sie haben, welche
Berechnungen ich anstellen soll, welche Briefe schreiben - und damit, was mein Rechtsrat Sie kostet. Aussergerichtliche Beratung und Schriftverkehr biete ich also völlig unabhängig vom
Streitwert an.
Billig bin ich nicht. Aber preiswert.
Vor allem: Ich habe keinen "Gebührenanreiz", den Streitwert hoch zu treiben oder schnell ins gerichtliche Verfahren überzugehen. Beides
sind ja Vorurteile, die man gegenüber Rechtsanwälten oft hört.
Meine Vergütungsvereinbarung ist so strukturiert, dass Ihre und meine Interessen deckungsgleich sind. Den besten Ertrag erziele ich z.B.
bei scheidungswilligen Mandanten, wenn Sie sich außergerichtlich einigen (notarieller Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag) und eine unstreitige Scheidung abzuwickeln ist.