Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Tipps zum Elternunterhalt

Der wichtigste Tipp vorab: Kommen Sie rechtzeitig!

 

In der vorsorgenden Beratung können Sie Ihre Zahlungspflicht noch beeinflussen.

Kommen Sie zu spät in die Beratung, geht es nur noch um Rechenfehler des Sozialamtes oder um bessere Argumente - also um Schadenbegrenzung. Oft sehe ich sehr enttäuschte Gesichter, wenn ich dann anklingen lassen, welche rechtzeitigen - völlig legalen - Handlungen die Unterhaltspflicht bis auf Null reduziert hätten.

Am besten kommen Sie schon bevor die Heimaufnahme überhaupt droht.

Jedenfalls bevor Sie vom Sozialamt Post bekommen haben (Zustellung in gelbem Umschlag = Rechtswahrungsanzeige). Der Zugang der Rechtswahrungsanzeige beschneidet nämlich die Freiheit Ihrer Entscheidungen.

 

Tipp 1: Kreditraten sind abziehbar

Wenn Sie vor dem Eintritt der Unterhaltspflicht einen Lebensstil hatten, in dem Sie teure Konsumgüter (Pkw, Haushaltsgegenstände, Reisen) über Kredite finanziert haben, sind die Kreditraten bei der Unterhaltsberechnung abziehbar.

Tipp 2: Eigene Altersvorsorge ist wichtig

Machen Sie sich ausgiebig Gedanken über die eigene Altersvorsorge (Vorsorgerückstellungen in Höhe von 5% des sozialversicherungspflichtigen und 25% des nicht sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind akzeptabel).

Tipp 3: Altersvorsorge des Ehegatten nicht vergessen

 

Sorgen Sie auch für die Altersvorsorge Ihres Ehegatten, z.B. indem Sie ihm Vermögen dafür übertragen. Bitte denken Sie aber auch an den Fall, dass Ihre Ehe scheitert – den Fall kann man ehevertraglich absichern durch Anrechnung der Übertragung auf einen möglichen Zugewinnausgleich.

Der Ehegatte muss sich nicht unbedingt die 5%-Kappung entgegenhalten lassen.

Tipp 4: Die eigenen Kinder gut versorgen

Denken Sie rechtzeitig an die Einkommens- und Vermögenssituation Ihrer eigenen Kinder, vor allem, wenn diese noch in der Ausbildung sind.

Tipp 5: Geld in Ihre Immobilie stecken

Beachten Sie, dass das best geschützte Vermögen in einer selbst genutzten Immobilie angelegt ist. Vielleicht stehen da Investitionen an (Renovierung, Kachelofen, Solaranlage …)? Tätigen Sie Instandhaltungsrücklagen? Dann regelmäßig und nachweislich!

Tipp 6: Die Eltern tatkräftig unterstützen

Überlegen Sie, ob eigene Beiträge zur Versorgung Ihrer Eltern (Haushaltsführung) Sie vielleicht finanziell entlasten können.

Tipp 7: Hatten Sie eine gute Kindheit?

In Einzelfällen, in denen Sie Ihrem Elternteil vorhalten können, Sie finanziell und emotional vernachlässigt zu haben, sammeln Sie Beweise zu Ihrer Geschichte, um sich ggf. auf Verwirkung berufen zu können.

Tipp 8: Denken Sie an Abänderung

Wenn Sie schon vor der Beratung Elternunterhalt gezahlt haben, ist durch die Erhöhung der Selbstbehalte oft  eine Reduzierung möglich. Prüfen Sie die Abänderung bald, denn es gibt keine Rückwirkung.

Welche Informationen könnten jetzt noch passen?

Noch mehr wissen? Persönliche Beratung?

Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.

Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.



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Aktualisiert zuletzt am

29.5.2018

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