In der vorsorgenden Beratung können Sie Ihre Zahlungspflicht noch beeinflussen.
Kommen Sie zu spät in die Beratung, geht es nur noch um Rechenfehler des Sozialamtes oder um bessere Argumente - also um Schadenbegrenzung. Oft sehe ich sehr enttäuschte Gesichter, wenn ich dann anklingen lassen, welche rechtzeitigen - völlig legalen - Handlungen die Unterhaltspflicht bis auf Null reduziert hätten.
Am besten kommen Sie schon bevor die Heimaufnahme überhaupt droht.
Jedenfalls bevor Sie vom Sozialamt Post bekommen haben (Zustellung in gelbem Umschlag = Rechtswahrungsanzeige). Der Zugang der Rechtswahrungsanzeige beschneidet nämlich die Freiheit Ihrer Entscheidungen.
Sorgen Sie auch für die Altersvorsorge Ihres Ehegatten, z.B. indem Sie ihm Vermögen dafür übertragen. Bitte denken Sie aber auch an den Fall, dass Ihre Ehe scheitert – den Fall kann man ehevertraglich absichern durch Anrechnung der Übertragung auf einen möglichen Zugewinnausgleich.
Der Ehegatte muss sich nicht unbedingt die 5%-Kappung entgegenhalten lassen.
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Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.
Aktualisiert zuletzt am
29.5.2018
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