Rund zwei Drittel der Deutschen haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gerichte, ähnliche viele in die Gesetze.
Das hat eine Studie ergeben, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Roland Rechtsschutzversicherung erstellt hat. Danach halten auch 44 % der Befragten die von deutschen Gerichten gefällten Urteile im Allgemeinen für gerecht. Dennoch glaubt eine deutliche Mehrheit von 60 %, dass vor dem Gesetz nicht alle Bürger gleich behandelt werden. Vielmehr würden sich die Chancen auf ein günstiges Urteil erhöhen, wenn man sich einen bekannten Anwalt leisten könne oder an den "richtigen Richter" gerate. Eine klare Schwäche in der Arbeit der Gerichte sind aus Sicht der Bevölkerung zudem die langen Verfahrensdauern (74 %).
Fast jeder zweite Deutsche (48 %) glaubt, dass durch Mediation viele Prozesse vermieden werden können.
Den Gedanken an eine Prozessbeteiligung finden viele unangenehm: 36 % empfinden den Gedanken als sehr unangenehm, 25 % als ziemlich unangenehm - vor allem
Frauen. Entsprechend will der überwiegende Teil der Bevölkerung (51 %) einen Gerichtsprozess vermeiden und würde
gegebenenfalls nachgeben, selbst wenn man sich im Recht fühlt. Je enger die emotionale Bindung an den Kontrahenten, desto konfliktscheuer sind die Deutschen: 76 % würden nicht gegen enge Familienangehörige, wie beispielsweise Eltern oder Kinder, vorgehen,
selbst wenn sie sich im Recht fühlen würden.
57 % der Bevölkerung haben von der alternativen Streitbeilegung durch Mediation bereits gehört und bewerten sie überwiegend positiv: 48 % glauben, dass sich dadurch viele Streitigkeiten beilegen lassen. Je bekannter die Methode, desto größer das Vertrauen: Von den Personen, die bereits von Mediation gehört haben, glauben sogar 58 % an einen positiven Effekt. Zwei Drittel sind der Auffassung, dass die Mediation die kostengünstigere Möglichkeit der Konfliktbeilegung ist. Für 60 % gibt es bei der Mediation keinen Verlierer, sondern vielmehr eine Lösung, mit der alle Beteiligten gut leben können.
[Quelle: Roland Rechtsreport 2010]
Niedersachsen als bundesweiter Vorreiter: Gerichtsgebühren entfallen bei außergerichtlicher Konfliktbeilegung vor Fachgerichten
Die Landesregierung Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am Dienstag, dem 19. Juni 2018, beschlossen, künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Gerichtsgebühren zu verzichten. Dies soll gelten, wenn vor dem Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- oder Arbeitsgericht erhobene Klagen oder Anträge nach einer außergerichtlichen Einigung der Parteien zurückgenommen werden.
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