Wenn Sie Gebührenteilung vereinbaren, finden Sie das Ergebnis vielleicht
unbefriedigend: der Terminsvertreter hat einen höheren Stundenlohn als Sie, obgleich Sie das Mandat requiriert und den höheren Aufwand hatten. Bei der gesetzlichen
Abrechnung wird der Terminanwalt gar bevorzugt.
Im PLZ-Bereich 52 (Familiengerichte Aachen, Eschweiler und Monschau) sowie in
Düren biete ich Ihnen die Terminvertretung zu einem Preis an, der sich am tatsächlichen Aufwand für mich und an meinem Haftungsrisiko
orientiert.
Sie schliessen mit mir keine exclusive Vereinbarung, Sie gehen keine Bindung ein.
Zu meinem Service gehört:
Ich verabrede mich mit Ihrem Mandanten 15 Minuten vor dem Termin, um ihn - und ggf. den anwaltlich
nicht vertretenen Gegner bei einer unstreitigen Scheidung - auf den Ablauf vorzubereiten.
So gehen wir vor:
Mailen, faxen oder schicken Sie mir Ihre Untervollmacht und den wesentlichen Akteninhalt, insbesondere Angaben zum
Gegenstandswert und zum erwarteten Inhalt des Termines. Beziehen Sie sich auf meine Homepage, Stichwort "Pauschalpreis".
Ich mache Ihnen ein Angebot, bestätige die Terminswahrnehmung, kontaktiere den
Mandanten, nehme den Termin wahr, schreibe Ihnen einen kurzen Terminsbericht und meine Pauschalrechnung - fertig.
Diese Website wird ab 2020 nicht mehr gepflegt und zieht allmählich auf die neue Seite der Kanzlei um. Besuchen Sie mich also auch dort -
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Aktualisiert zuletzt am
9.1.2018