Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Anwalt im Sorgerechtsverfahren

In Verfahren, die mit dem Kindeswohl zu tun haben, befindet man sich als Anwalt gelegentlich im Spagat: Das, was der Mandant als Auftrag formuliert, entspricht eigentlich nicht seinem Interesse. Das geschieht z.B. dann, wenn der Mandant sich in eine bestimmte Forderung verrennt, die ihm aber mit Sicherheit niemand erfüllen kann - und er davon nicht abrücken will, weil das für ihn mit Begriffen wie Macht, Ansehensverlust, Kränkung, Schikane etc. verbunden ist.

 

Ein Beispiel: 

Der Vater zweier Kinder will die Kinder in den Ferien nicht gleichzeitig betreuen, dafür kann er Gründe benennen (Wohnung zu klein). Die Kinder wollen aber nur zusammen kommen und äußern dies eindeutig und gut begründet gegenüber der Mutter, dem Jugendamt, dem Richter. Der Richter hat keine Möglichkeit, die Kinder zu "verurteilen", einzeln zu kommen - der Vater weigert sich, sie gemeinsam zu nehmen. Im Ergebnis finden keineFerienaufenthalt statt, aufgrund beiderseitiger Enttäuschung reißt der Kontakt insgesamt ab. Das Verfahren eskaliert so, dass die Mutter die Alleinsorge beantragt und auch bekommt. Hat der Vater das gewollt?

Was erwarten Sie von Ihrem Anwalt im Familienrecht?

Eigentlich ist die Lage klar: Sie bezahlen einen Dienstleister dafür, dass er sein Fachwissen einsetzt, Ihre gesteckten Ziele zu erreichen. Mehr gibt der Anwalt-Mandant-Vertrag eigentlich nicht her.

Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet. Zu Ihrem Gegner haben Sie vielfältige Beziehungen - finanzielle Abhängigkeiten, eingeübte ungünstige Verhaltensmuster, die sogenannte Elternebene, Macht- und Ohnmachtempfinden u.v.m. Im Vergleich zu den Gegner-Beziehungen z.B. nach einem Verkehrsunfall sind viel mehr Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Vor allem aber werden Sie auch nach "Abwicklung" Ihrer rechtlichen Familiensache noch Beziehungen haben (müssen). Meiner Meinung nach berücksichtigt ein guter familienrechtlicher Anwalt all dies und berät Sie komplex - statt nur Ihren Auftrag 1:1 umzusetzen. Das kann sogar bedeuten, dass Ihr Anwalt sich nicht vor jeden Karren spannen lässt und die Mandatsbeziehung damit auf die Probe gestellt wird.

 

Damit Sie bei mir von vorneherein wissen, woran Sie sind, veröffentliche ich hier den Kodex, nach dem ich arbeite.

Ich arbeite nach folgendem Verhaltenskodex, den wir unter Aachener Familienrechtlern erarbeitet haben und den etliche Kollegen als
bindend unterzeichnet haben:

- Zusammenfassung von Zielen und Empfehlungen,
nach denen wir im Familienrecht tätige Anwälte im LG-Bezirk Aachen uns bei der Vertretung unserer Mandanten richten wollen -

Vorweg
Das Familienrecht stellt an uns Anwälte aufgrund der komplexen psychologischen Dynamik einer jeden einzelnen (Trennungs-) Familie besondere Anforderungen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern wollen wir deren wohlverstandene Interessen vorrangig beachten. Die Einhaltung der hier von uns formulierten Grundsätze ist immer freiwillig – allerdings wollen wir uns erinnern, dass wir diese Grundsätze mit dem Ziel gesammelt haben, unserem besonderen Verständnis der Ausübung unseres Berufes im Familienrecht gemäß zu arbeiten.

Allgemeines
1.1. Wir Anwälte wollen Beratungen, Verhandlungen und unsere Verfahrensführung so gestalten, dass die Beteiligten ermutigt und darin unterstützt werden, trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten Lösungen zu suchen und zu finden, die den wohlverstandenen Interessen der beteiligten Kinder und allen sonstigen Beteiligten zugute kommen.

1.2. Wir Anwälte sind der Auffassung, dass eine familienrechtliche Auseinandersetzung kein Kampf mit nur einem Gewinner und nur einem  Verlierer werden soll. Vielmehr wollen wir helfen, sie als die Suche nach  fairen Lösungen auszugestalten.

1.3 Wann immer es möglich ist, wollen wir Anwälte die Beteiligten zu einer ehrlichen Information und zu Offenheit in den Verhandlungen ermutigen.

1.4. Wir wollen uns einer Sprache bedienen, die konsensorientiert und deeskalierend ist sowie den Respekt vor der Sichtweise anderer Beteiligter zum Ausdruck bringt. In unseren Schriftsätzen wollen wir auf eine Wortwahl achten, die diese Aspekte berücksichtigt.

Beziehung zum Mandanten
2.1. Wir Anwälte wollen stets - bei allem Respekt vor der Sichtweise des Mandanten
– uns erinnern, dass wir am besten arbeiten, wenn wir eine professionelle Distanz zu der Angelegenheit und den Beteiligten halten.

2.2. Wir wollen die Potentiale und die Bereitschaft unserer Mandanten fördern, an einer Konfliktlösung mitzuarbeiten.

2.3. Dazu wollen wir unseren Mandanten die Vorteile aufzeigen, die sich für die
Familie aus einer außergerichtlichen Vermittlung im Gegensatz zu einer Austragung des Konflikts in einem Gerichtsverfahren ergeben. Auch während eines Gerichtsverfahrens wollen wir unsere Mandanten ermutigen, außergerichtliche Konfliktlösungsmodellezu nutzen. Wir Anwälte wollen unseren Mandanten erklären, dass immer dann, wenn Kinder betroffen sind, seine oder ihre Verhaltensweise Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und auf das Verhältnis der Kinder zu ihren Eltern haben wird.

Verhandlungen mit anderen Anwälten
3.1. Bei Verhandlungen mit anderen Anwälten wollen wir stets Kollegialität zeigen. In geeigneten Fällen wird der Austausch von Schriftsätzen durch das direkte Gespräch ergänzt.

3.2. Sollten Unstimmigkeiten unter uns, insbesondere wegen des Verhalten eines Kollegen gegen die hier festgehaltenen Grundsätze, aufkommen, so wollen wir immer erst das Gespräch mit dem anderen suchen, ggfls. unter Beteiligung eines dritten Kollegen, der unser beider Vertrauen genießt.

 

Kinder
4.1. Bei allen Beratungen, Verhandlungen und Verfahren wollen wir Anwälte
unsere Mandanten und den anderen Elternteil darin unterstützen, das Wohl der
Kinder als ersten und wichtigsten Gesichtspunkt anzusehen. Dabei ist das Wohl
des Kindes zu verstehen als die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen das
Bedürfnis des Kindes nach Liebe sowie nach Versorgung, Schutz, Zuwendung,
Förderung, Wertschätzung und nach Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit befriedigt wird, insbesondere das Bedürfnis nach einer unauflöslichen Eltern-Kind-Bindung. Wir wollen daher unseren Mandanten behutsam, aber unmissverständlich vermitteln, dass es für die gesunde Entwicklung des Kindes unerlässlich ist, seine Bindung zu dem anderen Elternteil gutzuheißen.

4.2. Wir wollen im Auge behalten, dass die Interessen des Kindes nicht notwendig mit denen eines Elternteils übereinstimmen. In diesem Fall wollen wir unsere Mandanten an einen kindeswohlorientierten Arbeitsansatz erinnern. Wir wollen unsere Mandanten dahin führen und darin unterstützen, ihre Haltung im Sinne des Kindes zu verändern.

4.3. Wenn die Kindes- und Elterninteressen auseinanderfallen, werden wir Anwälte in einem familiengerichtlichen Verfahren frühzeitig die Bestellung eines Verfahrenspflegers anregen.

4.4. Wir sind bereit, mit anderen am Konflikt beteiligten Professionen interdisziplinär zusammenzuarbeiten.

Zeithonorar in Kindschaftssachen - warum das sinnvoll ist

Verfahren betreffend das Umgangs- oder Sorgerecht können sich oft über einen langen Zeitraum hinziehen. Währenddessen entwickeln die beteiligten Personen sich weiter oder Umstände verändern sich. Der Anwalt ist immer nah dran an der Familie, wird häufig vor oder nach Besuchswochenenden informiert oder involviert. Der Mandant hat viele alltägliche Unsicherheiten und fragt lieber mal nach.

Schriftsätze müssen oft sehr detailliert über Vorgänge oder Hintergründe berichten, der Text muss eng mit dem Mandanten abgestimmt werden. Der Mandant braucht, um die "wohlverstandenen Interessen" seiner Kinder durch die professionelle Brille seines Anwaltes sehen zu können, viele Gespräche mit seinem Anwalt. Nur dann kann das Verfahren den Verlauf nehmen, der zu einem guten Ergebnis führt.

Diese anwaltliche Zuwendung braucht Zeit. Für den Anwalt ist Zeit Geld.

Die übliche gesetzliche Gebühr für Umgangsverfahren beträgt 586,08 €. Das liegt daran, dass das Gesetz der Streitfrage um den Umgang mit Kindern oder gar das Sorgerecht keinen höheren Wert als 3.000 € beimisst. Fragt man die Eltern, was Ihnen diese Frage wert ist, ist die Antwort aber "unermesslich viel". Wie soll man danach eine Gebühr berechnen?

Meine Lösung: In Sorge- und Umgangsverfahren arbeite ich ausschließlich auf Zeithonorarbasis. So können Sie sicher sein, dass ich keinen Aufwand scheue, Ihre Interessen in das Verfahren einzubringen. Und Sie selbst haben Einfluss auf die Gesamtkosten: Wenn Sie wenig Unterstützung benötigen, bleibt die Rechnung klein.



Was Trennungskinder sich von ihren Eltern wünschen

Liebe Eltern!

  • Bevor ihr auseinanderzieht: Redet mit uns darüber und erklärt uns, was sich durch die Trennung für uns ändert - so konkret wie möglich.
  • Wir glauben, an der Scheidung schuld zu sein. Bitte nehmt uns diese Last ab.
  • Wir mögen nicht in Eure Streitereien einbezogen werden und nicht hören, dass einer schlecht über den anderen redet.
  • Wir wollen nicht mitentscheiden, wer das Sorgerecht bekommt.
  • Am liebsten soll sich so wenig wie möglich für uns ändern.
  • Wir wollen auch den von euch beiden sehen, bei dem wir nicht wohnen, und das so oft wir möchten.
  • Wir wollen auch in Zukunft alle anderen Familienmitglieder (Oma/ Opa, Tanten/Onkel etc.) sehen dürfen.
  • Vielleicht zieht ihr nicht sofort mit einem neuen Freund oder einer neuen Freundin zusammen; das wäre leichter für uns.
  • Behandelt uns nicht wie kleine Erwachsene; das sind wir nicht.

Eure Kinder

Unsere Angebote

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