Der Versorgungsausgleich wird automatisch mit der Scheidung durchgeführt, ohne dass man dazu einen Antrag stellt.
Ausnahmen: 1. Der VA ist mit einem Ehevertrag ausgeschlossen, 2. Die Ehe dauerte kürzer als drei Jahre und die Ehegatten wünschen keinen Versorgungsausgleich.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der weiteren Seite zum "Versorgungsausgleich".
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?
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