Ehegatten leben getrennt, wenn sie konsequent getrennt voneinander wirtschaften. Sie können in diesem Sinne auch innerhalb der ehelichen Wohnung voneinander getrennt leben. Getrennte Schlafzimmer genügen hierfür nicht. Das OLG München hat sich anhand eines Falles "Getrenntleben in gemeinsamer Wohnung" zu den guten Gründen des Trennungsjahres geäußert. Die Entscheidung finden Sie auf meiner Unterseite "Trennungsjahr in der Ehewohnung".
Wenn Mann und Frau sich trennen, sind eine Menge Fragen zu klären. Manche davon sind bei einem Anwalt in guten Händen. Es sind typische Fragen, die immer
wieder auftauchen; einige davon möchte ich auf dieser Internetseite allgemein beantworten.
Aber: jeder Fall ist anders. Kein Taschenbuch und keine Internetseite kann Ihnen spezielle Antworten für Ihre familiäre Situation geben. Denn -
wie der Jurist sagt - es kommt "drauf' an", auf Ihren Fall nämlich. Die Informationen dieser Internetseite können also ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen, sondern nur vorbereiten.
Die Erfahrung zeigt, dass ein Besuch beim Anwalt in einer Familienkrise häufig eine emotionale Belastung ist.Umso wichtiger ist es, sich auf den Besuch gut vorzubereiten und Klarheit darüber zu gewinnen, welche Fragen jetzt für Sie wichtig sind und welche Informationen Sie im Vorfeld noch benötigen. Dabei hilft uns der Mandantenfragebogen, in dem ich recht umfassend die Punkte abfrage, die typischerweise in einer Familiensache relevant sind oder werden. Der Fragebogen ist ein Angebot: Sie können ihn ausfüllen, müssen dies aber selbstverständlich nicht. Er macht das Beratungsgespräch effektiv und läßt mich mit einem Blick Ihre individuellen Interessen erkennen. Eine erste Beratung ist dann auf Sie zugeschnitten, statt allgemeingültiger Natur.
Informieren Sie sich über das Einstiegsberatungskonzept der Aachener Kanzlei für Familienrecht.
Fordern Sie Ihren persönlichen Fragebogen kostenlos und unverbindlich per email an!
Diese Fragen werden in der Regel alle im Erstgespräch beantwortet, wenn Sie das Gespräch gut vorbereitet haben. Informieren Sie sich über mein Erstberatungskonzept.
Mit Hilfe meiner Übersicht "Familienrechtliche Beziehungen" auf meinem Flipchart im Büro spreche ich alle für Sie relevanten Themen, die typischen Probleme und Fallstricke, an. So haben Sie die Sicherheit, dass wir nichts übersehen haben und können die Übersicht als Checkliste nutzen.
Die entsprechende Fachliteratur hat das Verhalten eines Menschen, der von seinem Partner verlassen wurde, wie folgt typisiert:
Phase 1:
Aufbrechende Gefühle: Schmerz, Trauer, Verzweiflung, Einsamkeit, Überforderung, Selbstvorwürfe, Schuldgefühle, Selbstzweifel, Selbstabwertung, Angst vor der neuen Rolle, Wut, Verbitterung und Hass,
Vorwürfe, Rachelust. Der Mandant, der in dieser Phase einen „Vernichtungskrieg“ gegen den Expartner in Auftrag gibt, wird in einer späteren Phase sehr dankbar sein, dass sein Anwalt ihn nicht
wörtlich genommen, sondern den Auftrag in seinem wohlverstandenen Interesse
moderat ausgelegt hat.
Phase 2:
Neuorientierung. Alte Ressourcen kehren zurück, Vorwürfe nehmen ab, Trennung wird als Lösung akzeptiert, Loslassen der Liebe und Sehnsucht nach dem Expartner, Aufgeben von Wut und Hass auf den
Expartner, neue
Lebensperspektiven, neues Selbstwertgefühl. Jetzt hat der Anwalt die Möglichkeit, mit seinem Mandanten gemeinsam Strategien zu entwickeln, die langfristig tragfähig sein werden. Jetzt kann er helfen,
die Interessen seines Mandanten aufzudecken, um für sich eine Auftragsklärung herbeizuführen.
Phase 3:
Neues Lebenskonzept. Dem Mandanten werden Gründe für die Trennung bewusst und von ihm akzeptiert; er entscheidet sich für ein Leben als Single oder für eine neue Partnerschaft; inneres Gleichgewicht.
Der Mandant wird nun honorieren können, dass der Anwalt ihn gemäßigt hat, als er seiner Rachelust aus Phase 1 nachgeben wollte.
Sie brauchen Beratung durch das Jugendamt, eine Erziehungsberatungsstelle, den Kinderschutzbund etc?
Dazu kommen Sie auf der Seite des Arbeitskreises "Trennung/Scheidung" weiter (Städteregion Aachen).
Viele Ehegatten haben nach der Trennung den Wunsch, eine friedliche Lösung zu finden. Sie befürchten, dass die beiderseitige anwaltliche Beratung oder Vertretung einen Konflikt erzeugt oder aufputscht. Eine Lösung sehen sie im gemeinsamen Anwaltsbesuch.
Dem liegen jedoch Mißverständnisse zugrunde. Viele Mandanten denken, der Anwalt könnte nach Abwägung der beiderseitigen Argumente den einen richtigen Rechtsrat geben. Wenn er das täte, wäre er aber nicht Anwalt, sondern Entscheider, also Schiedsrichter. Das widerspricht dem Berufsbild des Anwaltes. Anwälte sind Parteivertreter. Ihre Aufgabe besteht darin, den Mandanten so zu beraten, dass er das für sich wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielen könnte. Ob der Mandant das dann durchsetzen möchte oder ob er Argumente seines Gegners vorwegnimmt, berücksichtigt und ihm entgegenkommt, entscheidet der Mandant, nicht der Anwalt.
Weil das so ist, ist eine gemeinsame Beratung von Ehegatten in einer Interessenkollision nicht nur unbrauchbar, sondern aus gutem Grund verboten.
Ein Anwalt, der das nicht genau nimmt, macht sich des Parteiverrats strafbar und riskiert seine Zulassung.
Bitte erscheinen Sie also zur Erstberatung bei mir nicht unabgesprochen zu zweit. Nach der Erstberatung können wir gern den anderen Partner einbeziehen und ein Gespräch führen. Es muss dem Anderen aber klar sein, wessen "Lied ich singe".
Vielleicht passen Ihre Vorstellungen von unserer Zusammenarbeit dann besser in eine Mediation?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?
Ihre mails werden zeitnah beantwortet. Mails eignen sich auch gut für erste Anfragen.
+492415152657
Termine gibt es nur nach Voranmeldung. Meine Zeit ist dann nur für Sie reserviert. Mehr Infos hier.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun?
Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.
Aktualisiert zuletzt am
11.1.2018
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