Wenn Ihre Ehe im Ausland geschieden wird, z.B. in Belgien und in den Niederlanden, aber einer oder beide Ehegatten in Deutschland gearbeitet haben, dann sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie den deutschen Versorgungsausgleich durchführen möchten.
Wenn einer oder beide Ehegatten
Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.
Darauf, wo Sie während der Ehe gewohnt haben, kommt es nicht an.
Ich benötige von Ihnen:
Allgemeine Informationen über den Versorgungsausgleich finden Sie hier.
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