Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Deutscher Versorgungsausgleich nach Scheidung im Ausland

Wenn Ihre Ehe im Ausland geschieden wird, z.B. in Belgien und in den Niederlanden, aber einer oder beide Ehegatten in Deutschland gearbeitet haben, dann sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie den deutschen Versorgungsausgleich durchführen möchten.

Wann kommt ein VA in Betracht?

Wenn einer oder beide Ehegatten

  • während der Ehe in Deutschland als Angestellter gearbeitet hat (mehr als 400 € bzw. 450 €-Job)
  • während der Ehe in Deutschland sonst versicherungspflichtig für sein Alter war, z.B. in einem Versorgungswerk als Arzt, Architekt oder Rechtsanwalt
  • Und wenn bei der Scheidung im Ausland keine Regelung getroffen wurde, die mit dem deutschen VA nicht harmoniert (z.B. Regelung von Altersunterhalt)

 

Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.

Darauf, wo Sie während der Ehe gewohnt haben, kommt es nicht an.

Was ist zu tun?

Ich benötige von Ihnen:

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil (dh. Sie müssen abwarten, bis die Ehe im Ausland rechtskräftig geschieden ist)
  • mit gerichtlichem Nachweis über das Datum der Zustellung des Scheidungsantrages oder Datum der Einreichung des gemeinsamen Scheidungsbegehrens
  • alles ggf. in beglaubigter deutscher Übersetzung

Wie läuft das ab?

  • In den meisten Fällen geht das ohne mündliche Verhandlung, also nur schriftlich.
  • Zuständig ist ein Gericht in Deutschland, entweder am deutschen Wohnort des Ehegatten oder an Ihrem deutschen Wohnort. Wohnen beide Ehegatten im Ausland, ist es das Familiengericht in Berlin. In der Regel muss keine Partei dafür nach Berlin reisen, auch kein Anwalt. Daher kann ich auch von Aachen aus die Berliner Fälle ohne Mehrkosten bearbeiten.
  • Ich vertrete den Antragsteller oder den Antragsgegner. Jeder Ehegatte kann den Antrag stellen.
  • Wenn vor Gericht eine Vereinbarung über den Ausgleich stattfinden soll - was manchmal für beide Seiten sinnvoll ist - müssen beide Seiten anwaltlich verteten sein.
  • Die Kosten richten sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten und nach der Anzahl der Anrechte. Daher kann ich Ihnen einen Kostenvoranschlag machen, wenn ich diese Angaben kenne.
  • Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und bei allen Anwälten gleich hoch. Nicht der Preis entscheidet, sondern die besonderen Fachkenntnisse.
  • Auch wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie ggf. Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) beantragen.

Scheidung und Rente - Was ist der Versorgungsausgleich?

Allgemeine Informationen über den Versorgungsausgleich finden Sie hier.

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