Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Vorsorgen - rechtzeitig und richtig

Rechtsirrtümer vermeiden !

(c) Rainer Sturm / www.pixelio.de

Wussten Sie, dass vier von fünf Deutsche sterben, ohne ihren Nachlass vorher geregelt zu haben? Und wussten Sie, dass neun von zehn Testamenten unwirksam sind oder so unklar, dass es zwischen den Erben zum Streit kommt?

 

Wahrscheinlich liegt das daran, dass so viele Rechtsirrtümer über das Erbrecht kursieren. Wahrscheinlich glauben viele Deutsche, das gesetzliche Erbrecht sei so durchdacht, dass sie keine individuelle Regelung benötigen.

 

Daher hier eine - gewiß unvollständige - Liste der populären Rechtsirrtümer im Erbrecht.

Testamente sollten wegen der Leserlichkeit am besten getippt werden

Falsch. Ein solches Testament wäre unwirksam. Nur das Handschriftliche oder das Notarielle sind wirksam.

"Vermächtnis" und "Erbe" ist dasselbe

Falsch. Wer einen einzelnen Gegenstand jemandem "vererbt", ohne den gesamten Rest des Nachlasses im Testament zu erwähnen, bringt das Nachlassgericht in Auslegungsschwierigkeiten, ob der Jemand nun Alleinerbe oder nur Vermächtnisnehmer geworden ist - ein riesiger Unterschied!

Der Ehegatte ist Alleinerbe

Falsch. Der Ehegatte wird mit den Kindern des Verstorbenen eine Erbengemeinschaft bilden. Blieb die Ehe kinderlos, kann auch ein entfernter Verwandte (z.B. Neffe) des Verstorbenen zum Miterben werden.

Ein "Berliner Testament" ist immer gut

Falsch. In Patchworkfamilien kann das Berliner Testament zu unbeabsichtigten Ungerechtigkeiten unter den Kindern führen. In anderen Konstellationen kann es erbschaftssteuerliche Nachteile auslösen oder die Kinder leer ausgehen lassen, wenn der überlebende Ehegatte hohe Heimpflegekosten im Alter hat.

Geschiedene bekommen nichts mehr

Falsch. Über einen nachehelichen Unterhaltsanspruch erwachsen Ansprüche gegen die Erben. Die Begünstigung durch eine Lebensversicherung kann auch über die Scheidung hinaus wirken.

Ehepartner können über Nachlasskonten verfügen

Falsch. Wenn z.B. Bankkonten nur auf den Namen des Erblassers lauteten, der seinem Ehegatten keine Vollmacht eingeräumt hat, kann dieser nach dem Tod ohne Erbschein nichts tun.

Erben haften nicht für Schulden

Falsch. Dazu müsste der Erbe vor dem Nachlassgericht entsprechende Erklärungen abgeben (Ausschlagung / Haftungsbegrenzung). Ohne solche fristgebundenen (6 Wochen) Erklärungen erbt man das positive und das negative Vermögen.

Nichteheliche Kinder erben nur Geld

Falsch. Die nichtehelichen Kinder erben genau so wie eheliche Kinder. Sie werden also nicht nur ausgezahlt, sondern erwerben ohne Testament Miteigentum am Haus, am Auto, an der Firma etc..

In einer Patchworkfamilie erben auch die Stiefkinder

Falsch. Zwischen Stiefeltern und Stiefkindern besteht kein erbrechtliches Band. Je nachdem, in welcher Reihenfolge die Familienmitglieder sterben, ergeben sich völlig unterschiedliche Ergebnisse, wo das Familienvermögen landet - im ungünstigsten Fall beim Ex-Gatten eines der Elternteile.

Undankbare Kinder kann man enterben

Ja, aber: Das heisst nicht, dass sie nichts bekommen. Ihnen bleibt der Pflichtteil. Den Pflichtteil zu entziehen geht nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, z.B. wenn das Kind versucht hatte, den Erblasser zu töten.

Wenn man vor dem Tod alles verschenkt, bekommen die Erben nichts

Falsch. Wenn es sich um gesetzliche Erben handelt, die zugleich pflichtteilsberechtigt sind (Ehegatten und Kinder), haben Sie gegen die Beschenkten der letzten zehn Jahre einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Ein Paar kann ein gemeinsames Testament machen

Ja, aber: Nur ein Ehepaar. Oder ein gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft. jedenfalls nicht ein unverheiratetes Paar. Ein solches Testament wäre für beide unwirksam.

Katze, Hund, Pferd und Papagei können erben

Falsch. Das gibt`s nur im Fernsehen. Im deutschen Recht gelten für Tiere die Vorschriften über Sachen, die können nichts erben. Aber es gibt Gestaltungen, dafür zu sorgen, dass es dem Tier nach dem eigenen Tod (finanziell) gut geht.

Man muss sein Testament vernichten, damit es nicht mehr gilt

Falsch. Es macht gar nichts aus, wenn das alte Testament abhanden gekommen ist. Man schreibt ein Neues, widerruft ausdrücklich alle Älteren. Denn es gilt immer das letzte Testament.

Auch mit "Alzheimer" kann man noch ein Testament verfassen

Das kommt drauf an. Alzheimer oder andere dementielle Erkrankungen verlaufen allmählich. Ob die Testierfähigkeit noch gegeben ist, sollte ein Facharzt beurteilen und bescheinigen. Der Notar macht sich zwar auch einen Eindruck von dem Menschen, der vor ihm sitzt - dennoch könnte sich später herausstellen, dass der Notar sich hatte blenden lassen.

Ich bin Deutscher - daher gilt für mich deutsches Erbrecht

Vorsicht! Wenn Ihr Leben Auslandbezug hat, gilt das nicht uneingeschränkt. Sie müssen sich unbedingt informieren lassen, z.B. wenn Sie als Euregio-Grenzgänger Hauseigentum in Niederlanden oder Belgien haben.

Man kann auch vor Zeugen sagen, wer Erbe werden soll

Falsch. Nur ein schriftliches Testament ist wirksam, handschriftlich oder notariell. Ausnahme: Nottestamente.

Alle Verwandten haben ein Pflichtteilsrecht

Falsch. Nur Ehegatten und Kinder, manchmal auch die Eltern. Weiter entfernte Verwandte nicht, auch nicht die eigenen Geschwister.

Der Pflichtteil verjährt in 30 Jahren

Falsch. Er verjährt in drei Jahren. Diese Frist kann in Fällen des "Berliner Testaments" dazu führen, dass Kinder ganz leer ausgehen, wenn nämlich der zweite Elternteil länger als 3 Jahre den Anderen überlebt und dessen Vermögen für Heimkosten verbrauchen muss.

Die Lebensversicherung steht dem Erben zu

Falsch. Jede Lebensversicherung hat ein "Bezugsrecht". Nur wenn darin der Erbe als "Mein Erbe" oder namentlich eingetragen ist, steht sie ihm zu. Völlig überraschend könnte z.B. der lange geschiedene Ehegatte noch der Bezugsberechtigte sein, weil man an die Änderung nicht gedacht hat.

Jeder Erbe kann Gegenstände "versilbern"

Nur als Alleinerbe. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, muss über jeden Verkauf eine Einigung aller herbeigeführt werden, keiner kann alleine handeln.

Was kostet anwaltliche Beratung im Erbrecht?

In all diesen Angelegenheiten helfe ich Ihnen auf Basis eines Zeithonorars statt mit RVG-Abrechnung nach dem Gegenstandswert.

Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Informieren Sie sich über das Erstberatungs-Konzept und über die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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