Wussten Sie, dass vier von fünf Deutsche sterben, ohne ihren Nachlass vorher geregelt zu haben? Und wussten Sie, dass neun von zehn Testamenten unwirksam sind oder so unklar, dass es zwischen den Erben zum Streit kommt?
Wahrscheinlich liegt das daran, dass so viele Rechtsirrtümer über das Erbrecht kursieren. Wahrscheinlich glauben viele Deutsche, das gesetzliche Erbrecht sei so durchdacht, dass sie keine individuelle Regelung benötigen.
Daher hier eine - gewiß unvollständige - Liste der populären Rechtsirrtümer im Erbrecht.
Falsch. In Patchworkfamilien kann das Berliner Testament zu unbeabsichtigten Ungerechtigkeiten unter den Kindern führen. In anderen Konstellationen kann es erbschaftssteuerliche Nachteile auslösen oder die Kinder leer ausgehen lassen, wenn der überlebende Ehegatte hohe Heimpflegekosten im Alter hat.
Ja, aber: Das heisst nicht, dass sie nichts bekommen. Ihnen bleibt der Pflichtteil. Den Pflichtteil zu entziehen geht nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, z.B. wenn das Kind versucht hatte, den Erblasser zu töten.
Das kommt drauf an. Alzheimer oder andere dementielle Erkrankungen verlaufen allmählich. Ob die Testierfähigkeit noch gegeben ist, sollte ein Facharzt beurteilen und bescheinigen. Der Notar macht sich zwar auch einen Eindruck von dem Menschen, der vor ihm sitzt - dennoch könnte sich später herausstellen, dass der Notar sich hatte blenden lassen.
Vorsicht! Wenn Ihr Leben Auslandbezug hat, gilt das nicht uneingeschränkt. Sie müssen sich unbedingt informieren lassen, z.B. wenn Sie als Euregio-Grenzgänger Hauseigentum in Niederlanden oder Belgien haben.
Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Informieren Sie sich über das Erstberatungs-Konzept und über die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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