Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Was kann ich für Sie tun?

 

 

Die Anforderungen an mich sind so vielfältig wie meine Mandantschaft selbst.

 

Für manche bin ich so etwas wie ein Coach im Hintergrund, andere geben mir am liebsten nur alle ihre Unterlagen ab und lassen mich die Dinge regeln.


Was brauchen Sie?

Ich will - vielleicht - mein Leben verändern

Sie wollen Ihre Lebenssituation verändern. So, wie es jetzt ist, passt es nicht mehr. Aber sie wollen das nicht um jeden Preis. Um mit Bedacht vorgehen zu können, möchten sie die Folgen einmal durchspielen, die rechtlichen Folgen, die rechnerischen und die praktischen. Sie möchten wissen, was Sie können und dürfen. Gemeinsam ergründen wir die Interessen, die hinter dem Streit, Konflikt oder Wunsch nach Neuregelung stehen. Vielleicht finden wir im Gespräch sogar Alternativen, an die Sie bisher nicht dachten. Ich respektiere, dass die Beratung absolut vertraulich bleiben muss. Wir werden Wege der Kommunikation finden, die das ermöglichen. Oft ist es mit der ausführlichen Erstberatung bereits getan - und Sie können entscheiden.

Ich will diesen Konflikt selbst lösen

Sie möchten mit Ihrem konkreten Konflikt anders umgehen, um ihn selbst lösen zu können? Wir sichten gemeinsam die Argumente - Ihre eigenen, aber auch die Ihrer Gegenseite.  Wir spielen Handlungs- und Regelungsoptionen durch, die verhärtete Fronten aufbrechen können. Sie können mit meinem Fachwissen und meinen praktischen Erfahrungen an den Konfliktpartner herantreten und neue Chancen für die gemeinsame Entwicklung anbieten. So können aus eigener Kraft Lösungen entstehen. Ich coache Sie aus dem Hintergrund, so oft Sie mich brauchen.

Ich hab da bloß mal eine Frage ...

... dann passt für Sie vielleicht mein Angebot der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Informieren Sie sich hier.

Jemand soll für mich im Konflikt vermitteln

Manchmal ist es einfacher, eine Verhandlung nicht allein zu führen. Dann ist es gut, einen Vermittler einzuschalten, der auf Ihrer Seite steht. Ich nehme für Sie Kontakt mit der Gegenseite auf und biete Verhandlungen an: telefonisch, per email, per Brief, im direkten Gespräch.  Vielleicht haben wir beide auch schon eine konkrete Lösung ausgearbeitet, die wir offerieren wollen.

Die Vermittlung kann zum Beispiel umfassen:

  • Erarbeiten Ihres Verhandlungsspielraumes
  • Ihren Konfliktpartner mit an den Tisch holen
  • Gesprächsführung in der Verhandlung
  • Ausarbeiten und Formulieren einer Vereinbarung

Wir wünschen uns einen neutralen Dritten

Sie und Ihr Partner wollen "auf Augenhöhe" miteinander verhandeln. Um eine sachliche Diskussion führen zu können, wünschen Sie sich zusätzlich

  • eine neutrale Atmosphäre
  • neutrale allgemeine rechtliche Informationen
  • Hilfe bei der Themensammlung (Vollständigkeit)
  • Gesprächsführung
  • klare Ziele der Verhandlung
  • ein rechtsverbindliches, sicheres Ergebnis.

Dann ist Mediation für Sie der richtige Weg.

Bitte vertreten Sie mich im Konflikt

Sie haben schon alles versucht. Sie drehen sich im Kreis. Der andere reagiert überhaupt nicht kompromißbereit. Sie möchten mit dem Anderen nicht mehr an einem Tisch sitzen. Die Lebenssituation überfordert Sie derzeit. Sie möchten an Fachleute delegieren. Sie nehmen in Kauf, dass ein Richter entscheidet - anders scheint es ja nicht zu gehen. Wenn das so ist, fühlen Sie sich wahrscheinlich mit der Vertretung durch mich am wohlsten.

 

Zu meiner Vertretung gehört:

  • Schreiben an die Gegenseite
  • Schreiben an den Gegenanwalt
  • Telefonate oder persönliche Besprechungen mit Gegenseite oder Gegenanwalt
  • gerichtliche Anträge und weiterer Schriftverkehr
  • Teilnahme mit Ihnen oder für Sie an gerichtlichen Verhandlungen
  • ggf. Anwendung der Methode "Cooperative Praxis"

Ein Wort an meine "Gegner":

Wenn Sie auf dieser Seite landen, weil ich Ihren getrennt lebenden Ehemann, ihre Ehefrau oder sonstigen Konfliktpartner vertrete, lade ich Sie ein, sich zunächst über die Methode der „Cooperativen Praxis“ zu informieren, bevor Sie sich entscheiden, welcher Rechtsanwalt Ihre Interessen verteten soll.

Objektive Informationen finden Sie z.B. bei der Rechtsanwaltskammer Köln:

 

Wenn Sie für sich ebenfalls einen Fachanwalt für Familienrecht wählen, der zugleich Ausbildungen in Mediation und in Cooperativer Praxis (CP) hat, dann erleichtert das wahrscheinlich den Weg zu einer außergerichtlichen Einigung. Eine Auswahl von Rechtsanwälten im Rheinland finden Sie hier: www.cp-rheinland.de oder Sie googeln selbst.

Ich möchte bloß geschieden werden

Sie leben seit mehr als einem Jahr getrennt. Beide möchten die Scheidung, so streßfrei und preiswert wie möglich. Sie haben keinen Beratungsbedarf, weil es entweder nichts zu verteilen gibt (kein Vermögen, keine Kinder) oder weil Sie sich schon über alles einig sind (einvernehmliche Scheidung). Dann ist vielleicht eine Online-Scheidung für Sie passend, weil sie wenig Aufwand verursacht.

  • Scheidungsantrag
  • Versorgungsausgleichs-Berechnung
  • mündliche Anhörung im Gericht

Ich will eine zweite Meinung hören

Eine Alternative zum Anwaltswechsel ist es, sich eine zweite Meinung einzuholen. Wenn Sie mich damit beauftragen wollen, müssen Sie im Vorfeld den gesamten bisherigen Schriftverkehr zusammenstellen und sollten mir nicht verschweigen, dass bereits ein Kollege für Sie tätig ist. Dafür eignet sich übrigens optimal mein Angebot "Beratung via Internet zum Pauschalpreis".

Beratung bei einem gemeinsamen Anwalt

Viele Ehegatten haben nach der Trennung den Wunsch, eine friedliche Lösung zu finden. Sie befürchten, dass die beiderseitige anwaltliche Beratung oder Vertretung einen Konflikt erzeugt oder aufputscht. Eine Lösung sehen sie im gemeinsamen Anwaltsbesuch.

Dem liegen jedoch Mißverständnisse zugrunde. Viele Mandanten denken, der Anwalt könnte nach Abwägung der beiderseitigen Argumente den einen richtigen Rechtsrat geben. Wenn er das täte, wäre er aber nicht Anwalt, sondern Entscheider, also Schiedsrichter. Das widerspricht dem Berufsbild des Anwaltes. Anwälte sind Parteivertreter. Ihre Aufgabe besteht darin, den Mandanten so zu beraten, dass er das für sich wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielen könnte. Ob der Mandant das dann durchsetzen möchte oder ob er Argumente seines Gegners vorwegnimmt, berücksichtigt und ihm entgegenkommt, entscheidet der Mandant, nicht der Anwalt.

Weil das so ist, ist eine gemeinsame Beratung von Ehegatten in einer Interessenkollision nicht nur unbrauchbar, sondern aus gutem Grund verboten. Ein Anwalt, der das nicht genau nimmt, macht sich des Parteiverrats strafbar und riskiert seine Zulassung.

Bitte erscheinen Sie also zur Erstberatung bei mir nicht unabgesprochen zu zweit. Nach der Erstberatung können wir gern den anderen Partner einbeziehen und ein Gespräch führen. Es muss dem Anderen aber klar sein, wessen "Lied ich singe".

 

Verwechseln Sie dies bitte nicht mit der "Scheidung mit einem Anwalt".

Was kann ich für Sie tun?

 

 

Wenn Sie sich durch die Idee von Mediation am meisten angesprochen fühlten, lesen Sie hier weiter.

 

 

Wenn Sie in Richtung Beratung, Vermittlung oder Vertretung tendieren, beginnt alles mit dem selben Einstieg, der sogenannten Erstberatung. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Wenn Sie nur den Scheidungsantrag über mich einreichen wollen, lesen Sie hier.

Diese Website wird ab 2020 nicht mehr gepflegt und zieht allmählich auf die neue Seite der Kanzlei um. Besuchen Sie mich also auch dort -

www.erstberatung-familienrecht.de

Ihr Kontakt zur Aachener Kanzlei für Familienrecht

Anrufen

+492415152657

Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichen Sie das Sekretariat.

Dieses vermittelt auch Telefontermine für Mandanten.

Schreiben

Ihre mails werden zeitnah beantwortet. Mails eignen sich auch gut für erste Anfragen.

Termin

+492415152657

Termine gibt es nur nach Voranmeldung. Meine Zeit ist dann nur für Sie reserviert. Mehr Infos hier.

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damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.

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