... über die Scheidung selbst wird am wenigsten zu streiten sein. In den meisten Fällen sind beide Ehegatten der Meinung, dass die Beziehung gescheitert ist und der Eintrag beim Standesamt "verheiratet" wieder gelöscht werden sollte.
Differenzen gibt es also über Geld, über Kinder, über das Haus, über sonstige Werte und Verteilungsgerechtigkeit.
Zwar kann das Familiengericht hierbei helfen (durch Entscheidung), das muss aber nicht sein. Diese Fragen können außergerichtlich geklärt werden!
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?
Noch mehr wissen? Persönliche Beratung?
Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.
|
|
|