Aber ja, wenn Ihnen so ein Schicksal widerfährt, wie sich aus der Zeitungsannonce ergibt: unbedingt und unverzüglich sollten Sie anwaltlichen Rat suchen - welche Antwort hätten Sie sonst von der Homepage einer Anwaltskanzlei erwartet?
Ich will Ihnen aber gern erklären, warum und wozu.
Es geht dabei gar nicht darum, Ihren Expartner durch das Einschalten eines Anwaltes zu überrumpeln, zu verunsichern, "über den Tisch zu ziehen" oder den Konflikt eskalieren zu lassen. Dennoch ist es wichtig, daß Sie sich umfassend informieren und Ihre Rechte kennen. Nur wenn Sie Ihre Rechte kennen, dann wissen Sie, auf was Sie möglicherweise verzichten.
Jeder kann sich einen Anwalt leisten. Der Staat zahlt ggf. die Beratung mittels eines "Berechtigungsscheines für Beratungshilfe".
Informieren können Sie sich zunächst auf dieser Website. Sie können Sich bei mir persönlich oder per email beraten lassen, ohne dass Ihr Expartner davon wissen muss. Ob ich danach weitere Schritte einleite, das entscheiden ganz alleine Sie.
Im folgenden finden Sie eine Auflistung von Themen, über die Sie sich Gedanken machen sollten. Zu allen Fragen - und mehr - finden Sie ausführliche Informationen auf dieser Internetseite.
Viele Ehegatten haben nach der Trennung den Wunsch, eine friedliche Lösung zu finden. Sie befürchten, dass die beiderseitige anwaltliche Beratung oder Vertretung einen Konflikt erzeugt oder aufputscht. Eine Lösung sehen sie im gemeinsamen Anwaltsbesuch.
Dem liegen jedoch Mißverständnisse zugrunde. Viele Mandanten denken, der Anwalt könnte nach Abwägung der beiderseitigen Argumente den einen richtigen Rechtsrat geben. Wenn er das täte, wäre er aber nicht Anwalt, sondern Entscheider, also Schiedsrichter. Das widerspricht dem Berufsbild des Anwaltes. Anwälte sind Parteivertreter. Ihre Aufgabe besteht darin, den Mandanten so zu beraten, dass er das für sich wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielen könnte. Ob der Mandant das dann durchsetzen möchte oder ob er Argumente seines Gegners vorwegnimmt, berücksichtigt und ihm entgegenkommt, entscheidet der Mandant, nicht der Anwalt.
Weil das so ist, ist eine gemeinsame Beratung von Ehegatten in einer Interessenkollision nicht nur unbrauchbar, sondern aus gutem Grund verboten.
Ein Anwalt, der das nicht genau nimmt, macht sich des Parteiverrats strafbar und riskiert seine Zulassung.
Bitte erscheinen Sie also zur Erstberatung bei mir nicht unabgesprochen zu zweit. Nach der Erstberatung können wir gern den anderen Partner einbeziehen und ein Gespräch führen. Es muss dem Anderen aber klar sein, wessen "Lied ich singe".
Vielleicht passen Ihre Vorstellungen von unserer Zusammenarbeit auch besser in eine Mediation?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?
Persönliche Beratung? Informieren Sie sich über das Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie eine email an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.
Aktualisiert zuletzt am
21.1.2019
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