Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Loyalitätskonflikt

Mutter beeinflusst das Kind - Vater bekommt das Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht wird oft aufgehoben, weil zwischen den Eltern keine Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit besteht und dies zu einer Belastung des Kindes führt. Und weil das Familienrecht kein Strafrecht ist, wird die familiengerichtliche Entscheidung überhaupt nicht darauf gebaut, ob einer der beiden Eltern die Hauptverantwortung (Schuld) für diese Probleme hat, weil er z.B. mit voller Absicht die Kooperation blockiert. Das führt häufig zu einem Ergebnis, das Väter als sehr ungerecht empfinden: Die Mutter bootet ihn aus, kommuniziert nicht, lässt ihn „am langen Arm verhungern“ – und sie bekommt quasi zur Belohnung das alleinige Sorgerecht, weil ja das Kind bei ihr lebt. Natürlich habe ich das auch schon umgekehrt erlebt, wenn die Kinder beim Vater leben.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 08.09.2014 - 6 UF 70/14, war nun so konsequent, das gemeinsame Sorgerecht zwar wegen Sinnlosigkeit aufzuheben, aber das alleinige Sorgerecht dem anderen zu geben, bei dem das Kind nicht lebt – hier dem Vater.

 

Der Fall:

Die Tochter lebte bei der Mutter. Die Eltern waren völlig zerstritten. Es wurden mehrere gerichtliche Umgangsverfahren geführt. Während sich die Tochter beim Vater aufhielt, schrieb die Mutter ihrer Tochter öfter heimlich SMS, in denen sie das Kind gegen den Vater aufbrachte.

Der Verfahrensbeistand legte Protokolle zahlreicher SMS-Wechsel zwischen Mutter und Tochter vor.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschlüsse vom 08.09.2014

Das OLG Saarbrücken sprach dem Vater das Sorgerecht allein zu und regelte den Umgang der Mutter großzügig.

Das OLG weiß, dass es rechtlich nicht darauf ankommt, wer für die fehlende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit (überwiegend) verantwortlich ist. Aber es fand einen Ansatzpunkt:

Die SMS belegten in eindrücklicher Weise, dass die Mutter in besonders schwerwiegender Weise gegen ihre Loyalitätspflicht (§ 1684 Abs. 2 BGB) verstößt. Nach dieser Vorschrift haben die Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.  Die Mutter habe das Kind in einen Loyalitätskonflikt gezwungen und vertiefe in unverantwortlicher Weise die innere Spaltung des Kindes. Dies spreche gegen einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Kind und weise auf erhebliche erzieherische Defizite der Mutter hin. Somit sei dem Vater das alleinige Sorgerecht zuzusprechen und das Kind solle überwiegend bei ihm leben. Dadurch könnten die Möglichkeiten der Mutter, das Kind zu beeinflussen, reduziert werden.

 

Gericht:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschlüsse vom 08.09.2014 - 6 UF 70/14 (Sorgerechtsentscheidung) und 6 UF 62/14 (Umgangsregelung für die Mutter)

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