Aber: Sie müssen die Summe nicht auf einmal aufbringen. Sie können ganz unkompliziert, ohne Zinsen und Mehrkosten, ohne Schufa-Anfrage oder Kreditvertrag an mich in bis zu sechs Monatsraten zahlen. Sprechen Sie mich an!
Einen Scheidungskostenrechner der Arbeitsgemeinschaft Familienanwälte finden Sie hier. Sie müssen dazu wissen, wie viel Sie und Ihr Ehegatte netto verdienen und Sie müssen wissen (oder schätzen), von wievielen Rententrägern (DRV, VBL, Betriebsrente, Versorgungswerk etc.) Sie und Ihr Ehegatte insgesamt Altersversorgungen erhalten werden. Das Ergebnis ist nur ein Anhaltspunkt für die Größenordnung einer unstreitigen Scheidung ohne Folgesachen. Der Familienrichter legt den Gegenstandswert individuell fest.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun?
Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.
Aktualisiert zuletzt am
1.1.2015
|
|
|