Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Selbstbehalte 2011 bis 2018 beim Elternunterhalt

Wie viel muss man abgeben?

Selbstbehalt gegenüber den Eltern:

 

 

 

 

 

 

 

2011+2012:

 

 

 

1.500 €

+ 1.200 € für den Ehegatten

+ 50 / 45%

2013 + 2014:

 

 

 

1.600 €

+ 1.300 € für den Ehegatten

+ 50/45%

 2015-2018

 

1.800 €

+ 1.440 € für den anderen Ehegatten

+ 50/45%

 

Darin Wohnkosten 480 €

(Paar: 860 €)

 

Von dem, was nach Berücksichtigung des Selbstbehaltes übrig ist, müssen Singles 50%, Verheiratete 55 % abgeben, berücksichtigt sind dabei die "Vorteile des Zusammenlebens",

vgl. BGH-Urteil vom 18.7.2012 XII ZR 91/10 und Kölner Leitlinien 22.3 .

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Aktualisiert zuletzt am 30.1.2018



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