Selbstbehalt gegenüber den Eltern:
|
2011+2012:
1.500 € + 1.200 € für den Ehegatten + 50 / 45% |
2013 + 2014:
1.600 € + 1.300 € für den Ehegatten + 50/45% |
2015-2018
1.800 € + 1.440 € für den anderen Ehegatten + 50/45%
Darin Wohnkosten 480 € (Paar: 860 €) |
Von dem, was nach Berücksichtigung des Selbstbehaltes übrig ist, müssen Singles 50%, Verheiratete 55 % abgeben, berücksichtigt sind dabei die "Vorteile des Zusammenlebens",
vgl. BGH-Urteil vom 18.7.2012 XII ZR 91/10 und Kölner Leitlinien 22.3 .
Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Informieren Sie sich über das Erstberatungs-Konzept und über die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.
Aktualisiert zuletzt am 30.1.2018
|
|
|