Seit 17.8.2015 richten sich sowohl die gerichtliche Zuständigkeit als auch die Erbfolge nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Das kann zu überraschenden Ergebnissen führen: Ein
Deutscher, der seinen letzten Wohnsitz in Belgien hatte, wird auch aus deutscher Sicht nach dem belgischen Recht beerbt. Diesen Automatismus kann er nur
durch ein Testament, in dem er deutsches Recht und deutsche gerichtliche Zuständigkeit wählt, beseitigen.
Vielleicht bietet das ausländische Recht ja Möglichkeiten, die Sie bisher nicht in Betracht ziehen konnten, weil das deutsche Recht sie nicht vorsah. Insbesondere ist das strenge deutsche
Pflichtteilsrecht anderswo nicht zwingend. Sie haben in Zukunft die Wahl.
Bitte beachten Sie:
Die nachfolgenden Informationen dienen lediglich einer ersten Einführung
in die Thematik. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und
Aktualität. Insbesondere können sie auch nicht als Rechtsratgeber im
Einzelfall dienen. Es wird eindringlich davon abgeraten, allein aufgrund
dieser Informationen Maßnahmen irgendwelcher Art zu ergreifen oder zu
unterlassen. Professioneller juristischer Rat ist im Einzelfall unerläßlich!
Über das belgische Recht darf ich Sie nicht beraten. Bitte suchen Sie dazu einen Rechtsanwalt oder Notar in Belgien auf.
Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Informieren Sie sich über das Erstberatungs-Konzept und über die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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