Scheidungskosten bestehen aus der Gebühr, die das Gericht für das Verfahren bekommt (Gerichtskosten) und der Gebühr, die der eigene Scheidungsanwalt bekommt (Anwaltskosten). Beides wird nach dem sog. Streitwert (= Gegenstandswert) berechnet. Die Scheidungskosten sind in ganz Deutschland bei allen Gerichten und bei allen Rechtsanwälten gleich, das ist gesetzlich geregelt und darf nicht frei verhandelt werden.
Scheidungsanwälte unterscheiden sich durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis. Auch sog. Online-Scheidungen kosten nicht
weniger.
Sie können Ihre Scheidungskosten selbst berechnen.
Bitte beachten Sie, dass es dabei wirklich nur um die Kosten für den Antrag "die Ehe zu scheiden", geht.
Auseinandersetzungen um Geld oder Kinder sind nicht inclusive, sondern werden gesondert berechnet.
Die Gebühren, die auf den Versorgungsausgleich (VA) entfallen, kann man erst berechnen, wenn man die Zahl aller Anrechte kennt. Auch wenn der VA nicht stattfindet, weil notariell darauf verzichtet wurde, löst dies Gebühren aus.
Hier geht`s zum Scheidungskostenrechner der dav-Familienanwälte - gratis und ohne Download von uns für Sie ins Netz gestellt.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?
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Aktualisiert zuletzt am
1.1.2015
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