Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Alleinerziehend, allein erziehend, Einelternfamilie

In Deutschland leben immer mehr alleinerziehende Eltern.

Jede fünfte Familie hat nur ein Elternteil. In den großen Städten leben fast die Hälfte aller Kinder im Haushalt eines Elternteils.

 

Dabei ist in neun von zehn Fällen die Mutter alleinerziehend.

Wem steht das Kindergeld zu?

Die Familienkasse oder der Arbeitgeber müssen das Kindergeld an den Haushalt zahlen, in dem das Kind lebt. Anderweitige Abreden der Eltern sind für den Staat uninteressant. Zahlt der Andere Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, wird ihm das halbe Kindergeld dabei gutgeschrieben. Daraus folgt der Unterschied zwischen dem Tabellenbetrag und dem Zahlbetrag.

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt anstelle des Kindesunterhaltes gezahlt. Er liegt aber niedriger als der Mindest-Kindesunterhalt. Das Jugendamt versucht den Unterhaltsschuldner in Regreß zu nehmen. Der Anspruch gilt nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und maximal für 72 Monate. Der Anspruch geht nicht verloren, wenn Sie mit einem neuen Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, wenn dieser nicht der Vater des Kindes ist. Bei einer Wiederheirat ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss allerdings ausgeschlossen.

 

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH, Beschluss vom 29.10.2014

- XII ZB 250/14).

Was kann der Alleinerziehende allein entscheiden?

Bei alleinigem Sorgerecht:

  • Alles - außer das, was das Umgangsrecht des Anderen unzumutbar beschränken würde.

Bei gemeinsamem Sorgerecht:

  • Auch vieles allein. Im alltäglichen Leben spielt das gemeinsame Sorgerecht keine besondere Rolle. In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln entscheiden, ohne daß er sich mit dem anderen Elternteil abstimmen muß. Mehr Informationen zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens finden Sie auf meiner Seite zum Sorgerecht.

Was ist die Alleinerziehenden-Steuerklasse?

Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.

Voraussetzungen:

  • Es wird kein Ehegatten-Splitting gewählt (Zusammenveranlagung).
  • Zum Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 24 b des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • Im Haushalt wohnt sonst kein Erwachsener, insbesondere kein Lebensgefährte. Andere volljährige Kinder schaden dem Alleinerziehenden-Freibetrag dann nicht, wenn für diese ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht oder das Kind Grundwehrdienst oder Zivildienst leistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.

Alleinerziehenden-Mehrbedarf

Das BSG hat zu der besonderen Gestaltung entschieden, dass das Kind wechselweise (wöchentlich) von beiden Eltern betreut wird. Mehr dazu finden Sie auf meiner Unterseite zum Wechselmodell.

Hartz-IV-Alleinerziehendenzuschlag, weil der neue Ehemann sich nicht um die Stieftochter kümmern will

Der Fall:

Eine Mutter bezieht Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Sie hat zwei Töchter und ist verheiratet – der Ehemann ist nicht Vater einer der Töchter. Durch die Zusammenzug mit ihrem neuen Ehemann verlor die Klägerin ihren Alleinerziehendenzuschlag.

Hiergegen legte die Klägerin erfolglos Widerspruch ein. Mit der Klage machte die Klägerin geltend, dass ihr russischer Ehemann sich an der Erziehung ihrer vor der Eheschließung geborenen Töchter ausdrücklich nicht beteilige. Dieser lehne es ab, für seine Stieftöchter aufzukommen oder sich auch nur um sie zu kümmern. Ihr sei daher der Alleinerziehungszuschlag für ihre mit in die Ehe eingebrachten Töchter weiter zu bewilligen.

Das Urteil:

Nach Anhörung der Klägerin im Rahmen der mündlichen Verhandlung ist das Sozialgericht Osnabrück zu der Überzeugung  gekommen, dass die Klägerin sich allein um ihre Töchter gekümmert hat. Insoweit berücksichtigte die Kammer auch, dass der Ehemann der Klägerin kein Deutsch und die Tochter nur wenig Russisch spricht. Eine Verantwortung im Zusammenhang mit der Kindererziehung ließ sich für das Gericht nicht feststellen. Inzwischen ist - auch dies hat die Kammer gewürdigt - der Ehemann der Klägerin zurück nach Russland ausgereist.

Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 28.04.2015 - S 31 AS 41/14

(nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde ist eingelegt)

60% der Alleinerziehenden sind erwerbstätig

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im Jahr 2009 rund 60% der insgesamt 1,4 Millionen alleinerziehenden Mütter berufstätig. Die insgesamt 6,7 Millionen Mütter in Paarfamilien (Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften) waren mit 58% fast genau so häufig aktiv erwerbstätig. Deutliche Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Müttern in Paarfamilien zeigen sich beim Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Mit 42% arbeiteten erwerbstätige, alleinerziehende Mütter wesentlich häufiger in Vollzeit als erwerbstätige Mütter in Paarfamilien (27%).

Diese und weitere zentrale Ergebnisse des Mikrozensus 2009 zur Situation alleinerziehender Mütter und Väter in Deutschland hat Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Zu den Alleinerziehenden zählen in der hier gewählten Abgrenzung alle Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammen leben.

Die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter hängt - wie auch bei den Müttern in Paarfamilien - in hohem Maße vom Alter der Kinder ab. Während knapp drei Viertel (73%) der alleinerziehenden Mütter mit jüngstem Kind im Alter von 15 bis 17 Jahren aktiv erwerbstätig waren, lag die Erwerbsbeteiligung der alleinerziehenden Mütter mit Kindern im Krippenalter von unter drei Jahren bei lediglich 23%.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

Broschüre des VAMV zum Download

Tipps und Informationen
Der "Bundesverband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V." hat Tipps und Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung, Vereinbarkeit von Kind und Beruf, Sozialhilfe, Kost
Alleinerziehend Broschüre.pdf
PDF-Dokument [3.3 MB]

Kinder haben kein Problem mit alleinerziehenden Eltern

Ob Kinder ein oder zwei Elternteile um sich haben, macht laut
einer Studie keinen Unterschied. Armut allerdings belastet den
Nachwuchs.

Quelle: Zeit online vom 30.6.2011

Die knapp drei Millionen Alleinerziehenden in Deutschland gelten nach wie vor als Problemgruppe
Wie empfinden die betroffenen Kinder selbst ihr Leben? Mit dieser Frage befasst sich eine Studie des Erziehungswissenschaftlers Holger Ziegler von der Universität Bielefeld.
eltern-alleinerziehende-studie.pdf
PDF-Dokument [46.4 KB]

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Aachener Kanzlei für Familienrecht

Martina Mainz-Kwasniok

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Zertifizierte Mediatorin

Fachbuchautorin und Journalistin

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Aktualisiert zuletzt am

1.1.2015

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