Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Über mich: Warum ich als Familienrechtlerin so arbeite

Rechtsanwältin Martina Mainz-Kwasniok hat sich mit ihrer Aachener Kanzlei für Familienrecht seit 1998 auf familienrechtliche Problemlösungen spezialisiert.

 

Weit über 3300 solcher Familienkonstellationen habe ich bisher geholfen (Stand 06/2019). Ich mache also seit 20 Jahren "nichts anderes".

 

Ich beschäftige mich nicht nur intensiv mit Rechtsprechung und Gesetz, sondern auch mit der Methodik von Konfliktbearbeitung und mit Alternativen zur richterlichen Entscheidung, nämlich Mediation und Cooperativer Praxis.

 

Mit grenzüberschreitenden Fällen nach Belgien habe ich häufig zu tun.

 

Lernen Sie im Internet die Kanzlei und mein besonderes Konzept kennen, das ich speziell für Familienkonflikte ​erarbeitet habe.

Das Familienrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet. Zu Ihrem Gegner haben Sie vielfältige Beziehungen - finanzielle Abhängigkeiten, eingeübte ungünstige Verhaltensmuster, die sogenannte Elternebene, Macht- und Ohnmachtempfinden u.v.m.

 

Im Vergleich zu den Gegner-Beziehungen z.B. nach einem Verkehrsunfall sind viel mehr Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Vor allem aber werden Sie auch nach "Abwicklung" Ihrer rechtlichen Familiensache noch Beziehungen haben (müssen). Meiner Meinung nach berücksichtigt ein guter familienrechtlicher Anwalt all dies und berät Sie komplex - statt nur Ihren Auftrag 1:1 umzusetzen. Das kann sogar bedeuten, dass Ihr Anwalt sich nicht vor jeden Karren spannen lässt und die Mandatsbeziehung damit auf die Probe gestellt wird.

 

Damit Sie bei mir von vorneherein wissen, woran Sie sind, veröffentliche ich hier den Kodex, nach dem ich arbeite.

Ich arbeite nach folgendem Verhaltenskodex, den wir unter Aachener Familienrechtlern erarbeitet haben und den etliche Kollegen als
bindend unterzeichnet haben:

 

Vorweg
Das Familienrecht stellt an uns Anwälte aufgrund der komplexen psychologischen Dynamik einer jeden einzelnen (Trennungs-) Familie besondere Anforderungen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern wollen wir deren wohlverstandene Interessen vorrangig beachten. Die Einhaltung der hier von uns formulierten Grundsätze ist immer freiwillig – allerdings wollen wir uns erinnern, dass wir diese Grundsätze mit dem Ziel gesammelt haben, unserem besonderen Verständnis der Ausübung unseres Berufes im Familienrecht gemäß zu arbeiten.

Allgemeines
1.1. Wir Anwälte wollen Beratungen, Verhandlungen und unsere Verfahrensführung so gestalten, dass die Beteiligten ermutigt und darin unterstützt werden, trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten Lösungen zu suchen und zu finden, die den wohlverstandenen Interessen der beteiligten Kinder und allen sonstigen Beteiligten zugute kommen.

1.2. Wir Anwälte sind der Auffassung, dass eine familienrechtliche Auseinandersetzung kein Kampf mit nur einem Gewinner und nur einem  Verlierer werden soll. Vielmehr wollen wir helfen, sie als die Suche nach  fairen Lösungen auszugestalten.

1.3 Wann immer es möglich ist, wollen wir Anwälte die Beteiligten zu einer ehrlichen Information und zu Offenheit in den Verhandlungen ermutigen.

1.4. Wir wollen uns einer Sprache bedienen, die konsensorientiert und deeskalierend ist sowie den Respekt vor der Sichtweise anderer Beteiligter zum Ausdruck bringt. In unseren Schriftsätzen wollen wir auf eine Wortwahl achten, die diese Aspekte berücksichtigt.

Beziehung zum Mandanten
2.1. Wir Anwälte wollen stets - bei allem Respekt vor der Sichtweise des Mandanten
– uns erinnern, dass wir am besten arbeiten, wenn wir eine professionelle Distanz zu der Angelegenheit und den Beteiligten halten.

2.2. Wir wollen die Potentiale und die Bereitschaft unserer Mandanten fördern, an einer Konfliktlösung mitzuarbeiten.

2.3. Dazu wollen wir unseren Mandanten die Vorteile aufzeigen, die sich für die
Familie aus einer außergerichtlichen Vermittlung im Gegensatz zu einer Austragung des Konflikts in einem Gerichtsverfahren ergeben. Auch während eines Gerichtsverfahrens wollen wir unsere Mandanten ermutigen, außergerichtliche Konfliktlösungsmodellezu nutzen. Wir Anwälte wollen unseren Mandanten erklären, dass immer dann, wenn Kinder betroffen sind, seine oder ihre Verhaltensweise Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und auf das Verhältnis der Kinder zu ihren Eltern haben wird.

Verhandlungen mit anderen Anwälten
3.1. Bei Verhandlungen mit anderen Anwälten wollen wir stets Kollegialität zeigen. In geeigneten Fällen wird der Austausch von Schriftsätzen durch das direkte Gespräch ergänzt.

3.2. Sollten Unstimmigkeiten unter uns, insbesondere wegen des Verhalten eines Kollegen gegen die hier festgehaltenen Grundsätze, aufkommen, so wollen wir immer erst das Gespräch mit dem anderen suchen, ggfls. unter Beteiligung eines dritten Kollegen, der unser beider Vertrauen genießt.

 

Kinder
4.1. Bei allen Beratungen, Verhandlungen und Verfahren wollen wir Anwälte
unsere Mandanten und den anderen Elternteil darin unterstützen, das Wohl der
Kinder als ersten und wichtigsten Gesichtspunkt anzusehen. Dabei ist das Wohl
des Kindes zu verstehen als die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen das
Bedürfnis des Kindes nach Liebe sowie nach Versorgung, Schutz, Zuwendung,
Förderung, Wertschätzung und nach Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit befriedigt wird, insbesondere das Bedürfnis nach einer unauflöslichen Eltern-Kind-Bindung. Wir wollen daher unseren Mandanten behutsam, aber unmissverständlich vermitteln, dass es für die gesunde Entwicklung des Kindes unerlässlich ist, seine Bindung zu dem anderen Elternteil gutzuheißen.

4.2. Wir wollen im Auge behalten, dass die Interessen des Kindes nicht notwendig mit denen eines Elternteils übereinstimmen. In diesem Fall wollen wir unsere Mandanten an einen kindeswohlorientierten Arbeitsansatz erinnern. Wir wollen unsere Mandanten dahin führen und darin unterstützen, ihre Haltung im Sinne des Kindes zu verändern.

4.3. Wenn die Kindes- und Elterninteressen auseinanderfallen, werden wir Anwälte in einem familiengerichtlichen Verfahren frühzeitig die Bestellung eines Verfahrenspflegers anregen.

4.4. Wir sind bereit, mit anderen am Konflikt beteiligten Professionen interdisziplinär zusammenzuarbeiten.

Man sagt mir nach, dass ich eine sehr spezielle Arbeitshaltung habe. Ich gehe mit meinen Mandanten häufig ein Stück ihres Lebensweges in einer Krise. Mein Angebot ist deshalb "ganzheitlich": Ich helfe, die Entscheidungen zu treffen, die die Weichen für die Zukunft stellen. Dafür ist es wichtig, dass der Mandant seine Situation rechtlich einordnen kann und die Folgen seiner Handlungen überblicken kann. Der wesentliche Teil meiner Arbeit ist gestaltend, zusammen mit dem Mandanten. Ich bin dabei stets kritisch mit meinen Mandanten und lasse mich nicht vor jeden Karren spannen.

Ich bin nicht zufällig zum Familienrecht gekommen, sondern als Folge meines eigenen Lebenslaufes.

..Es war einmal..."

 

Ich bin Rechtsanwältin seit Januar 1998, geboren am 7.12.1967 in Düren, Wahl-Aachenerin seit 1994, Grenzpendlerin (Belgien) von 1998-2005 und wieder 2012-2016, dazwischen und danach zugezogene Eiflerin. In Summe betrachte ich mich als typische Rheinländerin.

 

In meiner Kindheit habe ich im Ruhrgebiet und Sauerland andere Kulturen schätzen gelernt. Ich bin geschieden und Mutter dreier wunderbarer Töchter (geb. 1992, 1994 und 2000), und glaube an die Institution Ehe.

Traumberuf Journalistin

Der Weg zum Anwaltsberuf und zum eigenen Büro führte zunächst um eine Biegung: Mein Ursprungsberuf ist Journalistin, das zusätzliche Jurastudium sollte mir zu qualifizierter Berichterstattung verhelfen. Ich arbeitete nach dem Tageszeitungs-Volontariat (Westfalenpost/WAZ-Gruppe) mehrere Jahre als Redakteurin und Sprecherin in der RTL-Hörfunknachrichtenredaktion in Bonn, als Studentische Mitarbeiterin beim WDR in Köln (Justitiariat und Hauszeitschrift), später als Redakteurin für die RTL-Fernsehnachrichten "RTL aktuell".

Inzwischen hatte ich acht Semester Jura in Bonn studiert, das 1. Staatsexamen war vorzubereiten und ich erwartete 1994 das zweite Kind, so dass ich den Anlass nutzte, dem Journalistenleben eine Wendung zu geben.

Wo das Recht dem Menschen am nächsten geht...

Meine berufliche Bestandsaufnahme ergab: Mich interessieren die Geschichten, die das Leben schreibt. Ich habe als Journalistin gelernt, die richtigen Fragen zu stellen. Ich kann bei den Antworten das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen. Ich scheue keine menschliche Nähe. Und ich kann über komplizierte Sachverhalte verständlich schreiben. So bin ich Anwältin geworden. Und so habe ich meine Arbeit als Anwältin auch inhaltlich konzipiert. Wo das Recht dem Menschen am nächsten geht, da arbeite ich.

Das Journalistenherz schlägt weiter

Weil Journalistin nach wie vor mein Traumberuf ist, verknüpfe ich dies immer wieder mit meinen juristischen Kenntnissen.

Sehr gern stehe ich Funk und Fernsehen als Interviewpartnerin für Rechtsfragen rund um das Familienrecht bereit und bin erprobt live-tauglich.

Der WDR bucht mich gelegentlich als Expertin für familien- und erbrechtliche Themen, sowohl für die Servicezeit im Fernsehen als auch im Hörfunk.

Ich bin Autorin für etliche Produkte des Deubner-Verlages mit der Zielsetzung, insbesondere für anwaltliche Berufsanfänger praxisnah und verständlich zu schreiben.

Persönliche Erfahrung mit Trennung / Scheidung

Noch während des Referendariats fiel die Entscheidung, mich im Familienrecht kundig zu machen. Höchstpersönlich hatte ich die Trennung von meinen Ehemann organisatorisch, finanziell und emotional zu bewältigen und lernte dabei, dass die üblichen juristischen Strukturen völlig unzureichende Lösungsansätze bieten. Es musste doch mehr geben als das Einnehmen einer extremen Position und das Feilschen um die Mitte. Ich hörte davon, dass man "den Kuchen vergrößern" kann - aber wie?

Wir wurden also Kunden in einer Mediationspraxis. Das war 1995 noch etwas sehr exotisches.

Studium der Mediation (FU Hagen)

Nach Abschluss unseres (seit 1995 friedlich praktizierten) Trennungsfolgen-Vertrages begann ich das Thema mit professionellem Blick zu sehen: im Wintersemester 1999/2000 begann ich ein berufsbegleitendes Studium "Mediation" an der Fernuniversität Hagen. Es war der erste Studiengang seiner Art in ganz Deutschland. Zum Studium gehörten auch Wochenendseminare, bei denen das erworbene Wissen praktisch umgesetzt wird. Die Prüfung habe ich mit "gut" bestanden und seitdem mehr als 500 Paaren (Stand 2018) als Mediatorin helfen dürfen.

Die Kinder aus jener  gescheiterten Ehe sind nun groß und wir sind alle stolz auf unser nachhaltig gelungenes Patchwork-Geflecht.

Ringen um Lebenszufriedenheit nach der Scheidung

Nach wie vor lässt sich nicht jede "Familiensache" in eine Mediation umwandeln - dann bin ich auch bereit, für meinen Mandanten im streitigen Verfahren das Beste herauszuholen. Wie aber "das Beste" zu definieren ist, erfährt man im Familienrecht nicht immer mit dem Taschenrechner - hier führe ich gerne konstruktive Diskussionen mit meinen Mandanten um das Thema der Lebenszufriedenheit nach dem Rechtsstreit.

Fachanwältin für Familienrecht

Meine speziellen Kenntnisse im Familienrecht habe ich im Jahr 2000 mit den theoretischen Grundlagen der mehrwöchigen Weiterbildung "Fachanwalt für Familienrecht" vertieft; im Jahr 2003 hatte ich dann die erforderliche Anzahl von mehr als 120 praktischen Fällen nachgewiesen, um nach einem Prüfungsgespräch von der Rechtsanwaltskammer den Titel zu erhalten. Um den Fachanwaltstitel weiter führen zu dürfen, sind jährliche Fortbildungen vorgeschrieben. Inzwischen sind es fast 3.000 Familien, mit denen ich ein Stück ihres Weges in einer Umbruchsituation gegangen bin (Stand 2018).

Mediation, CP, Fachausschuss, Bücher

Regional setze ich mich für ein Bekanntwerden der Methode Mediation ein, indem ich schon zu Beginn der 2000er-Jahre eine Regionalgruppe interdisziplinärer Mediatoren (ReIM) aus der Taufe gehoben habe.

Genauso gehöre ich zu den Pionieren der "Cooperativen Praxis" im Rheinland, habe 2013 den Verein mitgegründet und betreue die Homepage.

Der Fachausschuss Familienrecht des Aachener Anwaltvereins hat mich 2014 zu seiner Sprecherin bestimmt.

Ich gebe bundesweit Fortbildungen für Mediatoren.

Meine Haltung zum Familienrecht schlägt sich in meinen Fachveröffentlichungen nieder.

Kanzleigründerpreis der BRAK 2001

 

«Wenn schon Spezialist, dann auch konsequent» ist meine Devise, man mag es auch « Fachidiot » nennen. Für dieses wirtschaftlich mutige Konzept als Berufseinsteiger bin ich 2001 beim Wettbewerb der Kanzleigründer von der Bundesrechtsanwaltskammer und Sponsoren mit dem 2. Platz ausgezeichnet worden (Auf dem Foto: die bunteste Person). Meine Kanzlei ist von Beginn an ausschließlich auf das Familienrecht ausgerichtet. Mandate aus anderen Rechtsgebieten vermittele ich konsequent an Kollegen. Mein oberstes Gebot sind Effektivität und Professionalität. Bei der Fülle an Informationen aus dem Bereich des Familienrechts bin ich schon zufrieden, wenn ich all diese zeitnah aufnehmen kann. Da bleibt kein Potenzial, zugleich die aktuelle Entwicklung in anderen Rechtsgebieten zu verfolgen.

OLG Köln und Düsseldorf und anderswo

Seit 2003 bin ich auch am Oberlandesgericht tätig und kann meine Mandanten in der Berufungsinstanz selbst weiterbetreuen, z.B. am OLG Köln, Düsseldorf, Koblenz oder Hamm. Allerdings muss ich gestehen, dass mein Tätigwerden in zweiter Instanz die Ausnahme ist - den meisten Mandanten ist es lieber, wenn es unter meiner Mitwirkung gelingt, in erster Instanz bereits eine tragfähige und nachhaltige Lösung zu erarbeiten.

 

Buchautorin für den Deubner-Verlag

 

Seit 2009 darf ich meine Erfahrungen in Form von Aufsätzen, Vorträgen und Buchkapiteln für den Deubner-Verlag weitergeben und arbeite dort an verschiedenen Publikationen laufend mit. Meine Schwerpunkte liegen dort im Bereich Ehevertragsgestaltung, Mediation, Rundum-Erstberatung, FAQ und dem "Führen einer Familienrechtskanzlei".

Hier geht`s zu meiner

Familienrecht-Suchmaschine

damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.

 

Aktualisiert zuletzt am

8.3.2018

Aachener Kanzlei für Familienrecht - Martina Mainz-Kwasniok Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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