Wird ein Kind ehelich geboren, haben beide Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das bleibt, auch wenn sie sich trennen oder scheiden lassen und kann nur durch gerichtlichen Beschluss geändert werden.
Wird ein Kind nichtehelich geboren, hat nur die Mutter automatisch das Sorgerecht.
Der Vater kann es bekommen, wenn sie zustimmt. Ohne ihre Zustimmung hatte er keine Chance.
Der europäische Menschenrechtsgerichtshof griff im Juli 2010 ein. Wie die Rechtslage jetzt aussieht, lesen Sie hier.
Unverheiratet: Familie ohne Familienrecht
Sorgerecht für unverheiratete Väter einklagbar
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Zuzug von Kindern aus Ländern mit natürlichem Sorgerecht für Väter
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