Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Unterhalt im Scheidungsverfahren

 

Im Scheidungsverfahren wird nur über den Unterhalt für den Fall der Scheidung, also zeitlich ab der Scheidung entschieden.

 

 

Bis dahin sind Sie längst verhungert?

 

Ja, daher werden die Verfahren über den Trennungsunterhalt und den Kindesunterhalt separat vorher geführt.

 

Aussergerichtliche Berechnungen führe ich für Sie nach Zeithonorar durch - ohne Rücksicht auf den Streitwert.

 

Mehr über Unterhalt erfahren Sie hier.

 

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

 

Noch mehr wissen? Persönliche Beratung?

Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

 

 

 

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