Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Schulden bei Trennung

Auch wenn man verheiratet ist, hat man sein eigenes Vermögen und seine eigene Schulden. Lediglich der Güterstand der Gütergemeinschaft regelt das anders, aber die Zahl der Leute, die diesen Güterstand ehevertraglich gewählt haben, ist verschwindend gering. Für die meisten gilt die Zugewinngemeinschaft.

Wem gehören die Schulden?

Ganz einfach zu beantworten: Demjenigen, der die Verbindlichkeit eingegangen ist, also z.B. bei der Bank den Darlehensvertrag unterschrieben hat. Oft werden das beide sein, weil die Bank auf die gesamtschuldnerische Haftung beider bestanden hat. Wie immer gibt es allerdings Ausnahmen: Wurde z.B. ein Hausratsgegenstand wie eine Waschmaschine nur von einem Ehegatten auf Raten gekauft, kann der andere Ehegatte über den sog. "Schlüsselgewalt-Paragraphen" doch in Haftung genommen werden, ohne selbst unterschrieben zu haben.

Wer zahlt die Schulden nach Trennung?

Derjenige, dem sie zuzurechnen sind. Interessant wird es bei den gemeinsamen Schulden. Da ist es dringend anzuraten, eine vertragliche Regelung ("Freihaltung im Innenverhältnis") zu finden, die evtl. im Zusammenhang mit der Unterhaltsberechnung steht.

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Was kann ich jetzt vorbereiten?

 

Die Erfahrung zeigt, dass ein Besuch beim Anwalt in einer Familienkrise häufig eine emotionale Belastung ist.Umso wichtiger ist es, sich auf den Besuch gut vorzubereiten und Klarheit darüber zu gewinnen, welche Fragen jetzt für Sie wichtig sind und welche Informationen Sie im Vorfeld noch benötigen. Dabei hilft uns der Mandantenfragebogen, in dem ich recht umfassend die Punkte abfrage, die typischerweise in einer Familiensache relevant sind oder werden. Der Fragebogen ist ein Angebot: Sie können ihn ausfüllen, müssen dies aber selbstverständlich nicht. Er macht das Beratungsgespräch effektiv und läßt mich mit einem Blick Ihre individuellen Interessen erkennen. Eine erste Beratung ist dann auf Sie zugeschnitten, statt allgemeingültiger Natur.

 

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Aktualisiert zuletzt am

1.1.2015

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