Auch wenn man verheiratet ist, hat man sein eigenes Vermögen und seine eigene Schulden. Lediglich der Güterstand der Gütergemeinschaft regelt das anders, aber die Zahl der Leute, die diesen Güterstand ehevertraglich gewählt haben, ist verschwindend gering. Für die meisten gilt die Zugewinngemeinschaft.
Ganz einfach zu beantworten: Demjenigen, der die Verbindlichkeit eingegangen ist, also z.B. bei der Bank den Darlehensvertrag unterschrieben hat. Oft werden das beide sein, weil die Bank auf die gesamtschuldnerische Haftung beider bestanden hat. Wie immer gibt es allerdings Ausnahmen: Wurde z.B. ein Hausratsgegenstand wie eine Waschmaschine nur von einem Ehegatten auf Raten gekauft, kann der andere Ehegatte über den sog. "Schlüsselgewalt-Paragraphen" doch in Haftung genommen werden, ohne selbst unterschrieben zu haben.
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Aktualisiert zuletzt am
1.1.2015
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