Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Scheidungskosten sparen

Tipp 1: Kindesunterhalt titulieren

Wenn zum Thema Kindesunterhalt keine gerichtliche Entscheidung benötigt wird, sparen Sie Verfahrenskosten: zwischen 1.800 € und 3.500 € je Kind (je nach Höhe des Anspruches, Kosten des Gerichts und beider Rechtsanwälte).

Das funktioniert über eine kostenfreie Jugendamtsurkunde. Mehr dazu finden Sie hier.

Tipp 2: Einigungen, zumindest Teileinigungen

Nicht immer schaffen es die Eheleute, aus eigener Kraft ein Gesamtpaket zu schnüren, auch in der Mediation nicht immer. Dennoch kann es gelingen, Teilbereiche aus der gerichtlichen Auseinandersetzung heraus zu halten. Jeder Punkt, über den eine Einigung geschaffen wird, verringert den Streitwert vor Gericht und spart damit viel Geld. Je nach Thema der Einigung wird dazu ein notarieller Ehevertrag oder nur eine schriftliche Vereinbarung erarbeitet.

Tipp 3: erst denken, dann handeln

besser noch: erst beraten lassen! Unüberlegte Aktionen wie Kontoplünderung, heimliches Ausräumen der Wohnung, Vorenthalten von Kindern oder Gegenständen lassen die Situation naturgemäß eskalieren. Entsteht daraus ein gerichtliches Verfahren, kommen auch Kosten. Der andere reagiert seinerseits, es entsteht eine Spirale von Klagen und Gegenklagen. Jede einzelne Eskalationsstufe lässt neue Kosten entstehen. Alternative: Einigungen verhandeln!

Tipp 4: Schiedsgutachten vereinbaren

Bei der Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens, des Zugewinns, der Immobilie oder wertvollen Hausrates geht der Streit oft um den Wert. Scheitert die Einigung nur an dieser Frage, können die Parteien sich auf ein privates Schiedsgutachten einigen: gemeinsam wird ein (vereidigter) Sachverständiger mit der Bewertung der Sache beauftragt. Schon vorher wird unwiderruflich und verbindlich von beiden erklärt, dass sie das Ergebnis auf jeden Fall akzeptieren. Einigt man sich dadurch, hat man die Gerichtskosten gespart.

Tipp 5: "Hin und her macht Taschen leer"

Lassen sie sich umfassend beraten, entscheiden Sie dann - und bleiben Sie konsequent. Eine Klage halbherzig einzureichen, sie dann nicht zielsicher zu verfolgen oder später gar einen Rückzieher zu machen, führt sicherlich dazu, dass Sie mehr Kosten tragen als eigentlich notwendig.

Tipp 6: Scheidung mit einem Anwalt

Wenn Sie sich über die Scheidungsfolgesachen geeinigt haben, braucht nur der Antragsteller der Ehescheidung einen eigenen Anwalt. Vielfach einigen sich die Eheleute dann darauf, sich diese Kosten zu teilen. Mehr darüber lesen Sie hier.

Tipp 7: Verzicht auf Scheidungsgründe

Dieser Trick geht allerdings nur, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, also wenn Tipp 6 nicht angewendet wurde: Wenn beide Seiten im Scheidungstermin erklären, dass sie auf Rechtsmittel (Beschwerde) gegen die Scheidung verzichten und auch auf Ausführungen des Gerichts zu den Gründen der Scheidung - dann hat das Gericht weniger Arbeit und erstattet dafür einen Teil der eingezahlten Gerichtskosten zurück. Wann das nicht geht: Wenn Sie eine Anerkennung der Scheidung im Ausland benötigen!

Tipp 8: Steuern sparen

Scheidungskosten konnten Sie bis zum Steuerjahr 2012 als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Ab 2013 geht das wegen des geänderten § 33 EStG nur noch, wenn der BFH über die laufenden Verfahren positiv entscheidet (Deshalb unbedingt beantragen und auf die Musterverfahren hinweisen).

Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto höher die Ersparnis - wenn Sie ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten haben. Das geht am besten, indem Sie möglichst alle solcher Belastungen in ein Kalenderjahr bündeln. Also nicht: Ratenzahlung auf die Anwaltsrechnung über zwei Kalenderjahre verteilen! Mehr dazu finden Sie hier.

Tipp 9: Über den Zugewinn die Hälfte vom Ex-Partner zahlen lassen

Was am Stichtag "Zustellung des Scheidungsantrages" ausgegeben ist, vermindert Ihr Endvermögen und muss mit dem Ehepartner nicht mehr geteilt werden. Zahlen Sie daher die voraussichtlichen Scheidungskosten unbedingt vor diesem Stichtag. Über die Zugewinnberechnung finanziert der Andere ihnen die Anwaltskosten zur Hälfte. Das geht bequem für den, der den Scheidungsantrag stellt, aber auch für den Scheidungsgegner, der rechtzeitig "einen Riecher" dafür hat, dass der Scheidungsantrag zu ihm unterwegs ist.

 

Tipp 10: Versorgungsausgleich abfinden oder aufstocken

Wenn Sie Ihren Gatten mit einer Abfindungssumme aus dem gesetzlichen Versorgungsausgleich herauskaufen, können Sie diese Zahlung von der Steuer absetzen, ebenso, wenn Sie nach dem gesetzlichen Versorgungsausgleich Ihre Versorgungslücke wieder auffüllen.

Mehr dazu finden Sie hier.

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Aktualisiert zuletzt am

1.1.2015

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