1. Sie teilen mir mit, was Sie und Ihr Ehegatte in den letzten drei Monaten verdient haben. Ich berechne Ihnen die gesetzlichen Gebühren nach
RVG, die Sie die Scheidung kosten wird.
2. Sie füllen meinen Fragebogen aus (wird per e-mail zugeschickt).
3. Sie schicken mir Ihre Original-Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, das
ausgefüllte V10-Formular betreffend Ihre Rentenanwartschaften in drei
Exemplaren und evtl. notariellen Ehevertrag per Post oder scannen ihn ein. Kommt VKH in Frage, schicken Sie auch den ausgefüllten VKH-Antrag mit Belegen.
4. Sie erhalten per e-mail den Scheidungsantrag als Entwurf und geben Ihr OK dazu.
5. Vom Gericht erhalten Sie eine Rechnung über den Gerichtskostenvorschuss und überweisen dorthin.
6. Mir überweisen Sie meine Gebühren in bis zu drei Monatsraten, zinsfrei.
7. Findet Ihr Scheidungstermin im LG-Bezirk Aachen statt, begleite ich persönlich Sie ohne Mehrkosten, anderenfalls kommt ein örtlicher
Kollege für mich, für Sie ohne Mehrkosten.
8. Ich kümmere mich um den Rechtskraftvermerk für Ihren Scheidungsbeschluss.
PS.: Haben Sie Fragen zu Scheidungsfolgesachen (Geld / Kinder), rechne ich den
Beratungsaufwand nach Zeit ab statt nach Streitwert, s.u.
Wenn Sie sich auch bei einer Online-Scheidung gut beraten fühlen wollen, lesen Sie bitte meine detaillierten Erläuterungen zum Ablauf eines Scheidungsverfahrens.
Wenn Sie sich selbst über mögliche Kosten informieren wollen, gehen Sie auf den Scheidungskostenrechner, den wir Ihnen ohne Download kostenfrei zur Verfügung
stellen.