Braucht man sofort nach Trennung einen Anwalt?

Aber ja, wenn Ihnen so ein Schicksal widerfährt, wie sich aus der Zeitungsannonce ergibt: unbedingt und unverzüglich sollten Sie anwaltlichen Rat suchen  - welche Antwort hätten Sie sonst von der Homepage einer Anwaltskanzlei erwartet?

 

Ich will Ihnen aber gern erklären, warum und wozu.

 

Es geht dabei gar nicht darum, Ihren Expartner durch das Einschalten eines Anwaltes zu überrumpeln, zu verunsichern, "über den Tisch zu ziehen" oder den Konflikt eskalieren zu lassen. Dennoch ist es wichtig, daß Sie sich umfassend informieren und Ihre Rechte kennen. Nur wenn Sie Ihre Rechte kennen, dann wissen Sie, auf was Sie möglicherweise verzichten.

 

Jeder kann sich einen Anwalt leisten. Der Staat zahlt ggf. die Beratung mittels eines "Berechtigungsscheines für Beratungshilfe".

 

Informieren können Sie sich zunächst auf dieser Website. Sie können Sich bei mir persönlich oder per email beraten lassen, ohne dass Ihr Expartner davon wissen muss. Ob ich danach weitere Schritte einleite, das entscheiden ganz alleine Sie.

 

Im folgenden finden Sie eine Auflistung von Themen, über die Sie sich Gedanken machen sollten. Zu allen Fragen - und mehr - finden Sie ausführliche Informationen auf dieser Internetseite.

  • Unterhalt für die Vergangenheit können Sie erst ab dem Zeitpunkt fordern, an dem Sie Ihren Expartner in Verzug gesetzt haben. Ansonsten verfällt dieser rückwirkende Unterhaltsanspruch.
  • Sind Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und haben den kompletten Hausrat samt Auto zurückgelassen? Dann können Sie Ansprüche geltend machen.
  • Sie wollen Ihre Ersparnisse hälftig aufteilen? Sind Sie sich über die Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich im Klaren?
  • Stehen Sie immer noch als Mieter im Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung, sind aber aus dieser Wohnung ausgezogen? Dann müssen Sie darauf bestehen, daß Sie aus diesem Mietvertrag entlassen werden.
  • Es gibt ein gemeinsames Konto? Ihr Expartner hat Vollmacht zu Ihrem Konto? Da besteht dringend Handlungsbedarf!
  • Sie wissen nicht, wovon Sie im nächsten Monat leben sollen? Dann müssen Sie über Kindes- und Trennungsunterhalt oder über Sozialleistungen beraten werden.
  • Es gibt gemeinsame Ersparnisse? Wenn Sie für möglich halten, dass Ihr Expartner diese abhebt, gibt es Schutzmöglichkeiten.
  • Es gibt keine Einigung, bei wem die Kinder wohnen werden? Schützen Sie sich gegen die "Macht der Fakten".
  • Ihr Expartner hat die Steuerklasse gewechselt? Das beeinflusst Ihr Nettoeinkommen und die Unterhaltssituation.
  • Ihr Expartner hat die Kreditzahlungen an die Bank für das gemeinsame Haus eingestellt?
  • Ihr Expartner hinterlässt Ihnen allein die gemeinsamen Schulden?
  • usw.

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Unsere Gesprächsthemen in der Kanzlei

Diese Themenliste besprechen wir in der Erstberatung - soweit sie auf Sie zutrifft. Diese Themenliste besprechen wir in der Erstberatung - soweit sie auf Sie zutrifft.

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Persönliche Beratung? Informieren Sie sich über das Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie eine email an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

Wichtige Urteile

Denkanstoss für Sie:

Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

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31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012

11.11.2011: Kuckuckskind

16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt

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23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet

11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen

10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG

8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011

6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat

2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...

31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig

30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen

29.12.2010: Hauskredit

8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch

 

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