Allgemeine Informationen zum Thema Unterhalt - Wie wird das Familieneinkommen gerecht verteilt?

Unterhaltsberechnung geht nicht nur mit dem Taschenrechner

Das Unterhaltsrecht ist geprägt von sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriffen" wie Angemessenheit, Wohnvorteil, eheliche Lebensverhältnisse, Obliegenheit, Leistungsfähigkeit, eheprägend, Lebensbedarf u.v.m.

Daher kann kein Unterhaltsberechnungsprogramm das Mitdenken eines erfahrenen Familienrechtlers ersetzen.

Was kostet mich anwaltliche Beratung bei der Berechnung?

Der Jahresbetrag dessen, was gefordert wird, setzt den Maßstab für Ihre Kosten nach der RVG-Gebührentabelle. Aber: Gerade wenn Sie sich rechtzeitig - im Vorfeld - beraten lassen, gibt es ja noch keine bezifferte Forderung. Die soll ja erst das Ergebnis meiner Arbeit sein. Ich rechne daher zur beiderseitigen Klarheit lieber nach meiner aufgewendeten Zeit ab als nach diesem unbekannten Streitwert. Sie schließen mit mir eine Honorarverbeinbarung. So können Sie selbst beeinflussen, wie viel meiner Zeit Sie benötigen und wie viel ich Sie koste.

Wie wird Unterhalt in einer Mediation ermittelt?

In der Mediation entsteht eine Unterhaltsvereinbarung, indem die Parteien über solche Begriffe diskutieren und ihre gemeinsame Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe schaffen. Sich darüber - aufgrund der gemeinsamen Wertevorstellungen - inhaltlich zu einigen ist nämlich viel einfacher, als zwischen zwei Extrempositionen in Euro zu verhandeln. Deshalb wird in einer Mediation nicht gefeilscht, sondern argumentiert.

Achtung, Falle: kein Unterhalt für vergangene Monate

Wichtig: Unterhalt für die Vergangenheit kann nicht gefordert werden. Das gilt für Kindes- und Ehegattenunterhalt. Je eher also per Anwaltsschreiben zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse aufgefordert wird, desto eher rollt der Rubel.

Mathematik und Taktik - wie wird das Geld aufgeteilt?

Der Rechtsbegriff "Unterhalt" meint, wie das Familieneinkommen in Richtung derjenigen Familienmitglieder zu verteilen ist, die kein eigenes Einkommen haben oder nicht genügendes.
Wir unterscheiden:

Kindesunterhalt für minderjährige Kinder

Kindesunterhalt für volljährige Kinder

Ehegattenunterhalt

Unterhalt für ledige Mütter

Elternunterhalt

 

Bitte lesen Sie aber zuerst diese allgemeingültigen Ausführungen, bevor Sie sich auf diese Unterseiten begeben.


Jede Unterhaltsbetrachtung bewegt sich in folgenden Schritten:
Warum wird Unterhalt geschuldet? (Anspruchsgrundlage)
An welchem Einkommen des Pflichtigen knüpft die Berechnung an (Einkommensermittlung)?
Warum kann der Unterhaltsbedürftige seinen Bedarf nicht decken? (Erwerbsobliegenheit / fiktives Einkommen)
Kann der Unterhaltspflichtige die Bedürfnisse aller Familienmitglieder ausreichend decken? (Leistungsfähigkeit / Mangelfall)

Die Existenz von Regelwerken und Tabellen darf nicht von einem Grundsatz ablenken: Jede Unterhaltsberechnung ist individuell und einzelfallbezogen. Tabellen und Leitlinien sind nur eine Hilfe für die Praktiker. Die Anwendung durch Laien ist fehleranfällig.

Wem wird warum Unterhalt geschuldet?

Kinder haben den Anspruch, von ihren Eltern erzogen und finanziert zu werden bis zum Abschluss einer Ausbildung - das ist unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben. Nur wenn die Eltern durch ihre Trennung nicht mehr gemeinsam die Alltagserziehung leisten und aus gemeinsamen Mitteln die Kosten bestreiten, müssen die Eltern miteinander eine Regelung finden, zumeist: einer betreut/erzieht, der andere zahlt. Details dazu finden Sie auf meinen Unterseiten zum Kindesunterhalt.

 

Verheiratete haben gegeneinander den Anspruch auf Teilhabe an den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Grundsatz lautet zwar, dass jeder Ehegatte für seinen Unterhalt selbst sorgen muss. In der Praxis aber besteht derzeit ein Unterhaltsanspruch in 95% Prozent nach der Trennung, häufig auch über die Scheidung hinaus. Das ist dann der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte wegen familiärer Rollenverteilung, Alter, Krankheit, Kinderbetreuung etc. derzeit seinen "eheangemessenen Bedarf" nicht selbst verdienen kann. Das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz 2008 wollte die Eigenverantwortung der Unterhaltsberechtigten stärken und setzt auf Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhaltes. Details dazu erfahren Sie auf meinen Unterseiten zum Ehegattenunterhalt.

Was ist ein bereinigtes Einkommen?

Relevant ist immer 1/12 des Jahreseinkommens. "Bereinigtes Einkommen" ist das Nettoeinkommen (aus Erwerbstätigkeit, aus Zinseinkünften, aus Mieteinnahmen aus Renten usw.) abzüglich der berufsbedingten Aufwendungen und eheprägenden Belastungen, die dem Unterhaltsberechtigten entgegengehalten werden dürfen. Dazu könnten Fahrtkosten, Hauskredite, Verbraucherkredite, Altersvorsorge, Versicherungen u.v.m. gehören.

Eine sinnvolle Vorbereitung für den Besuch beim Anwalt ist, alle Fixkosten eines Jahres zu notieren - damit dieser sortieren kann, welche unterhaltsrelevant sind. Indem dies vorweg abgezogen wird, beteiligt sich ein Unterhaltsberechtigter rechnerisch an den Kosten oder Krediten. Bei Ehegattenunterhalt wird dadurch eine zusätzlicher Gesamtschuldnerausgleich entbehrlich.

 

Die Bereinigung des Einkommens ist die Säule der Unterhaltsberechnung mit erheblichen Auswirkungen auf das Ergebnis.

Wird das mietfreie Wohnen im Eigenheim berücksichtigt?

Als Einkommen einer Familie gilt übrigens auch der "Wert des mietfreien Wohnens", wenn es Wohneigentum gibt. Indem dies in der Ehegatten-Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird, muss nicht zusätzlich nachgedacht werden, ob der, der nach der Trennung allein im Haus wohnt, Miete zahlen müsste. Beim Kindesunterhalt wird dies häufig vergessen zu berücksichtigen.

Wie hoch ist der Bedarf der Unterhaltsberechtigten?

Die Höhe des Bedarfs ergibt sich bei Kindern aus der Düsseldorfer Tabelle, bei Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen, bei unverheirateten Müttern nach ihrem Verdienstausfall durch das Kind.

Einzelheiten dazu finden Sie auf meinen Unterseiten Minderjährigenunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ehegattenunterhalt und Unterhalt für ledige Mutter.

Was sind Erwerbsobliegenheit und fiktives Einkommen?

Sowohl der Unterhaltspflichtige als auch der berechtigte Ehegatte sind in der Regel verpflichtet, ihre Arbeitskraft zum Geldverdienen einzusetzen. Mehr über die notwendigen Erwerbsbemühungen bei Arbeitslosigkeit finden Sie hier.

 

Bis zu welchem Kindesalter ein betreuender Elternteil gar nicht arbeiten muss, dann Teilzeit und schließlich vollschichtig, hing bisher strikt vom Alter der Kinder ab und stand konkret in den Leitlinien der Oberlandesgerichte, sog. Altersphasenmodell. Neu seit 2008 ist eine individuelle Betrachtung z.B. der Fremdbetreuungssituation für die Kinder.

Einen ersten Anhaltspunkt bieten die Leitlinien des OLG Köln. An dieser Stelle setzt aber ein unübersichtliches Geflecht von Regeln und Ausnahmen ein. Wer eine "Erwerbsobliegenheit" hat, aber keine Arbeit, der muss sich Arbeit suchen - und zwar mit demselben zeitlichen Aufwand, wie er arbeiten müsste (d.h. z.B. 35 Stunden wöchentlich mit der Suche verbringen und das dokumentieren). Wer den Richter nicht überzeugen kann, dass seine Erwerbslosigkeit nicht an ihm liegt, dem kann - egal ob Pflichtiger oder Bedürftiger - ein Einkommen unterstellt werden, das sog. fiktive Einkommen. Wer den Richter mit dem Satz abspeisen will "Ich bin beim Arbeitsamt gemeldet und frage da regelmäßig nach", der wird vom Richter hören, dass man beim Arbeitsamt keine Arbeit findet.

Ich habe nicht genug Geld für alle Unterhaltsberechtigten und mich

Die rechte Spalte der Düsseldorfer Tabelle enthält einen vom Einkommen abhängigen "Bedarfskontrollbetrag". Wer viele Unterhaltsberechtigte zu versorgen hat, kann unter den Bedarfskontrollbetrag für sich selbst geraten - dann ist für alle Kinder eine geringere Einkommensgruppe zu wählen. Manchmal reicht es aber auch bei der niedrigsten Stufe nicht für alle Beteiligten. Mehr zum Thema Mangelfall finden Sie auf meiner Unterseite dazu. Die Höhe der Selbstbehalte 2010 und 2011 (=2012) finden sie hier.

Der Rest wird nach Rang und Quoten verteilt.
Bei der Rangfolge gehen die minderjährigen Kinder immer vor, das ist neu seit 2008.

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 31.1.2012

 

Wichtige Urteile

Denkanstoss für Sie:

Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

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Neu auf dieser Website:

5.1.2012: Änderungen für Familien

31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012

11.11.2011: Kuckuckskind

16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt

13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge

12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung

27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter

12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren

9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt

8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)

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24.5.2011: Hartz IV und Umgang

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11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)

27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt

22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich

16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit

14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode

26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen

26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!

24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation

23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet

11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen

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8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011

6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat

2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...

31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig

30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen

29.12.2010: Hauskredit

8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch

 

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