Braucht man das Trennungsjahr?
Rico Kühnel /www.pixelio.deJa, das Trennungsjahr ist normalerweise unverzichtbar.
Die Angabe eines falschen Datums kann ungeahnte Folgen haben – z. B.
- Entfallen des gesetzlichen Erbrechts,
- Verkürzung des Versorgungsausgleich,
- ein früherer Stichtag für den Zugewinnausgleich,
- Widerruf der Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren, wenn die falschen Angaben auffallen,
- Nachzahlung von Steuern,
- Das Anfallen der Spekulationssteuer für den nicht mehr im Haus lebenden Ehegatten bei Verkauf des Hauses,
- strafrechtliche Konsequenzen wegen einer falschen Angabe gegenüber dem Gericht.
Das bedeutet: Wenn man sich dazu verabredet, beim Scheidungsrichter falsche Angaben zum Trennungszeitpunkt zu machen, um schneller geschieden zu werden, ist das strafbarer Prozeßbetrug - wenn es herauskommt. Gefährlich sind insbesondere unterschiedliche Angaben beim Finanzamt und beim Scheidungsantrag, weil man bis zuletzt noch steuerlich zusammenveranlagt werden möchte.
Das Trennungsjahr ist eine der Voraussetzungen für einen Scheidungsantrag. Es beginnt, wenn die Ehegatten wirklich „von Tisch und Bett“ getrennt leben, und dauert zwölf Monate. Es beginnt nicht, wenn die Eheleute zwar ihre Krise wahrnehmen, aber noch ein gemeinsames Ehe- oder Familienleben führen (insbesondere Haushaltsführung füreinander).
Der Beginn des Trennungsjahres hat auch steuerliche Auswirkungen, so dass eine Beratung über den Beginn des Trennungsjahres wichtig ist, insbesondere wenn der Jahreswechsel bevorsteht.
Das OLG Zweibrücken hat am 07.11.2008 (2 UF 102/08) klargestellt, dass sich das Getrenntleben nicht durch fehlenden ehelichen Sex definiert:
"Soweit das Familiengericht in diesem Zusammenhang darauf abstellt, dass die Parteien schon seit 9 Jahren keinen Geschlechtsverkehr mehr miteinander hatten, sieht dies der Senat nicht als entscheidendes Indiz für das Scheitern der Ehe an. Es gibt mannigfaltige Gründe, weshalb Ehepaare nach längerer Zeit des Zusammenlebens – mehr oder minder einvernehmlich – davon absehen, geschlechtlich miteinander zu verkehren; eine harmonische Lebensgemeinschaft mit gegenseitiger Verantwortung füreinander bedarf nicht unbedingt eines aktiven Sexuallebens."
Dass Richter tatsächlich die Scheidung ablehnen ...
Kann ich die Scheidung vorbereiten?
Im Idealfall nutzt man das "Trennungsjahr" zu Verhandlungen miteinander über die wirtschaftlichen Scheidungsfolgesachen: Auflösung von Miteigentum und Schulden, Nutzung eines Eigenheimes, Hausrat, Unterhalt, Rentenausgleich, Vermögensaufteilung, Sorge- und Umgangsrecht. Gelingt dies, so ist die Scheidung als solche tatsächlich nur noch ein formaler Akt - eine sogenannte "einverständliche“ oder „unstreitige“ Scheidung. Diese ist entsprechend preiswerter und geht schneller.
Wann geht Online-Scheidung?
Nur in einem solchen einverständlichen Fall ist auch eine Online-Scheidung möglich.
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
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1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
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17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
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12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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