Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Steht der Entschluss zur Trennung fest, muss viel geregelt werden.

Bei manchen ersten Absprachen geht es nur um Vorläufiges, um das „nackte
Überleben“ der nächsten Monate. Danach empfiehlt es sich, die Zeit der Trennung
für die längerfristigen Vereinbarungen, insbesondere für die Regelung der Scheidungsfolgen zu nutzen.

Wenn der erste Schmerz der Trennung überwunden ist, die Ehegatten aber noch
nicht vollständig entfremdet sind, ist ein guter Zeitpunkt für die Regelung von
Trennungs-und Scheidungsfolgen. Dann werden die Ehegatten oft noch nicht so stark von Dritten, z.B. neuen Lebenspartnern, beeinflusst. Eine Einigung ist dann leichter möglich als später, wenn durch gerichtliche Anträge und polarisierenden anwaltlichen Vortrag die Fronten verhärtet sind.

 

Eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung kann folgende Inhalte haben:

(c) Thorben Wengert / www.pixelio.de (c) Thorben Wengert / www.pixelio.de
  • Trennungsunterhalt (Höhe Wohnvorteil, Erwerbspflichten)
  • Bedienung von Schulden (Hauskredit, Dispo)
  • Hausratsverteilung (vorläufig oder endgültig)
  • Regelung der Wohnverhältnisse (Miete oder Eigetum) (vorläufig oder endgültig)
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt (Höhe, Dauer, Erwerbspflichten, Befristung, Begrenzung, Abänderung)
  • Kindesunterhalt (minderjährig / volljährig)
  • Regelung zum Sorgerecht
  • Vorstellungen zum Umgangsrecht
  • Durchführung des Zugewinnausgleiches
  • Schuldrechtliche Regelung des Versorgungsausgleiches oder Verzicht
  • Vermögensauseinandersetzung, insbes. Schicksal gemeinsamer Immobilie
  • Regelung zur Kostenübernahme hinsichtlich der notariellen Kosten und dem Scheidungsverfahren
  • Regelung zu Steuerfragen
  • Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes und ein Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht
  • Abänderungsgesichtspunkte zu allen Regelungen
  • ...

Wer hilft uns dabei, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu verfassen?

 

 

Viele Wege führen zum Ziel:

  • Sie verhandeln selbst mit Ihrem Ehegatten. Ihr Anwalt "coacht" Sie aus dem Hintergrund und sorgt nachher für rechtlich korrekte Formulierungen.
  • Ihr Anwalt verhandelt mit Ihrem Ehegatten und schlägt den Vertragsentwurf vor, den Sie möchten.
  • Zwei Anwälte verhandeln miteinander für Sie beide.
  • Zu viert (zwei Ehegatten, zwei Rechtsanwälte) sitzt man am runden Tisch und erarbeitet den Vertrag.
  • Sie und Ihr Ehegatte verhandeln miteinander in einer familienrechtlichen Mediation.
  • ...

 

Gibt es einen Vordruck für eine Trennungsvereinbarung?

Bestimmt finden Sie Vorlagen, Vordrucke und Mustervereinbarungen im Internet, gratis oder kostenpflichtig. Sie müssten allerdings selbst sorgfältig prüfen, ob der Verfasser Ahnung hatte und ob alle Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen aktuell eingearbeitet sind. Womöglich werden einige der Formulierungen für Sie passen. Was Ihnen aber dann fehlt, ist die Beratung über mögliche Alternativen, die Ihnen vielleicht noch besser gefallen hätten. Auch ich arbeite natürlich mit Textbausteinen - dennoch ist jede Trennungsvereinbarung am Schluss ein sorgfältig gefeiltes Unikat.

Welche Themen gehören in die Vereinbarung?

 

 

 

In meiner Kanzlei steht ein vorbereitetes Flipchart mit den typischen familienrechtlichen Themen und meinen üblichen Hinweisen und Tipps. So fühlen Sie sich sicher, dass wir nichts übersehen haben. Manche Mandanten fotografieren sich die Übersicht ab, um sich zuhause an das Besprochene zu erinnern.

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

Welche Informationen könnten jetzt noch passen?

Noch Fragen? Gesprächsbedarf? Informieren Sie sich zuerst über das Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie die Aachener Kanzlei für Familienrecht an unter 0241 5152657, schreiben Sie eine email an info(at)mainz-kwasniok.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Hier zu Recht finden:

Noch unschlüssig ....

Informieren Sie sich hier:

Was kann ich für Sie tun?

Mal vorbeikommen ...

Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.

Tel. 0241 5152657

Mich finden...

Lieber e-mailen...

Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):

sekretariat(at)mainz-kwasniok.de

Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):

info(at)mainz-kwasniok.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

... oder Online-Beratung

Fragebogen anfordern...

können Sie hier.

Gibt`s was Neues ?

 

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

Wichtige Urteile

Denkanstoss für Sie:

Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

Klick: Mehr über mich Klick: Mehr über mich

Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.

Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.

Klick für mehr Infos Klick für mehr Infos

Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen für die Erstberatung anfordern? HIER

Zufrieden? Weitersagen!

Wie schön, dass Sie hier sind. Sagen Sie es weiter, wenn Ihnen die Informationen geholfen haben! Sie finden dazu im Fuß der Seite eine per email zu bedienende Funktion "Diese Seite weiterempfehlen" und den facebook-button "gefällt mir". Oder Sie schreiben mir ins Gästebuch.

Neu auf dieser Website:

22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab

5.1.2012: Änderungen für Familien

31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012

11.11.2011: Kuckuckskind

16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt

13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge

12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung

27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter

12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren

9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt

8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)

7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten

1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich

27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren

25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an

17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund

24.5.2011: Hartz IV und Umgang

12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011

11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)

27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt

22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich

16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit

14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode

26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen

26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!

24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation

23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet

11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen

10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG

8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011

6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat

2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...

31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig

30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen

29.12.2010: Hauskredit

8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch

 

Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...

Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER

Klick: Bessere Orientierung mit der "Sitemap" Klick: Bessere Orientierung mit der "Sitemap"