Aachener Kanzlei für Familienrecht
Aachener Kanzlei für Familienrecht
Aachener Kanzlei für Familienrecht
Aachener Kanzlei für Familienrecht

Achtung, Cookies!

Diese Website wird ab 2020 nicht mehr gepflegt und zieht allmählich auf die neue Seite der Kanzlei um. Besuchen Sie mich also auch dort auf www.familienrecht-aachen.de - mit einem Klick aufs Bild.

Unternehmer-Ehe und Zugewinnausgleich: Mediation als Königsweg

Für jeden Unternehmer, Selbstständigen oder Freiberufler bedeutet eine Scheidung noch ganz andere wirtschaftliche Risiken als für einen Angestellten, jedenfalls dann, wenn es (noch) keinen klugen Ehevertrag gibt.

 

Die Probleme:

  • Die Bewertung des Unternehmenswertes ist nicht geregelt. Die Bewertungsfrage kann erhebliches Konfliktpotential mit sich bringen und Kosten verschlingen.
  • Der gesetzliche Zugewinnausgleich ist nur in Geld vorgesehen - nicht als Sachausgleich (z.B. Übertragung einer Immobilienhälfte oder eines Firmenanteiles)
  • Der gesetzliche  Zugewinnausgleich verlangt Liquidität, obwohl das Unternehmen oft nur auf dem Papier einen Wert hat
  • Der Zugewinnausgleich muss dann fremdfinanziert werden – das wird von vielen Banken abgelehnt, da es sich nicht um eine Investition in die Firma handelt
  • Die Ausgleichszahlung kann nicht als Betriebsausgabe steuerlich  geltend gemacht werden
  • Die Ausgleichszahlung ist bei Scheidung sofort fällig
  • Der andere Ehegatte soll dennoch fairen Anteil am Erfolg des Unternehmens in der Ehezeit bekommen, weil er seinen Beitrag dazu durch Familienarbeit erbracht hat.

 

Der Konflikt:

  • Gütertrennung ist kein Allheilmittel. Zum einen kann das auch für den Unternehmer Nachteile haben, zum anderen kann es die berechtigten Interessen des Ehegatten an der Teilhabe am Vermögenszuwachs nicht fair berücksichtigen.
  • Im Fall von Gütertrennung würden sich auch erbrechtliche Nachteile ergeben, wenn die Ehe nicht durch Scheidung endet, sondern durch Tod.
  • Nicht selten führt eine Scheidung ein eigentlich gesundes Unternehmen in die Insolvenz. Keinem der Ehepartner nützt es, wenn das Unternehmen in die Krise gerät. Man sägt nicht den Ast ab, auf dem man sitzt.

 

Die Lösungsmöglichkeiten:

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall
  • Ausschluss des Betriebsvermögens vom Zugewinn
  • Ausschluss Zugewinn außer bei Tod  
  • Höchstbetrag Zugewinn wertgesichert
  • Bewertung des Unternehmens wird vorher geregelt
  • Regelung der Ausgleichspflicht in Raten
  • Regelung der Ausgleichspflicht aus Gewinnen
  • Regelung der Ausgleichspflicht unter Berücksichtigung der vorhandenen Liquidität
  • Einbeziehung anderer Werte (Familienheim, Rentenansprüche)

 

Der Weg dahin:

 

Lassen Sie sich beraten!

 

Wenn es um den Ausgleich der Interessen von beiden Ehegatten geht, ist Mediation dafür die passende Methode.

Was könnte Sie jetzt noch interessieren?

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun?

 

Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.

 

 

 

Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.

Hier geht`s zu meiner

Familienrecht-Suchmaschine

damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.

 

Aktualisiert zuletzt am

1.12.2014

Druckversion | Sitemap
Aachener Kanzlei für Familienrecht - Martina Mainz-Kwasniok - Datenschutzhinweis: Ihre Nutzung dieser Seite ist nicht anonym. Mehr erfahren Sie unter www.mainz-kwasniok.de/datenschutz. Bei Ihren Anfragen per eMail beachten Sie bitte, dass diese unverschlüsselt sind und ich für einen reibungslosen technischen Zugang zu meinen eMails die Haftung nicht übernehmen kann. © 2009-2019 Inhalte, Texte, Meinungen, Design und Webmaster: Martina Mainz-Kwasniok. Grafiken: Gabi Hoff, DAV, DAV-Familienanwälte, Wikimedia.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt