Zahlt die Rechtsschutzversicherung Mediation?

Rechtsschutzversicherer haben erkannt, dass Einigung durch Mediation ihnen viel Geld sparen kann.

 

Ein Zitat der "Roland-Versicherung": "Eine typische familienrechtliche Streitigkeit, zum Beispiel eine Scheidung, dauert oft Jahre und verschlingt ein kleines Vermögen. Auf dem klassischen Instanzenweg dauert diese nicht selten bis zu sieben Jahre und länger und kostet ca. 30.000 € für Anwälte und Gerichte. Dem steht im genannten Beispiel eine Scheidung nach Mediation mit einer Dauer von 11 Monaten und Kosten in Höhe von ca. 4.000 € gegenüber. Neben den Kosten und der Dauer der rechtlichen Auseinandersetzung ist jedoch der entscheidende Vorteil der Mediation, dass es keine Verlierer gibt. Gerhard Horrion: „In der klassischen Rechtsprechung erleben wir oft, dass eine Partei, die objektiv vor Gericht erfolgreich war, mit dem Ergebnis unzufrieden ist. Als Rechts- und Service-Dienstleister müssen wir die Interessen unserer Kunden so wahrnehmen, dass sie am Ende auch mit dem Ergebnis einer Rechtsstreitigkeit zufrieden sind.“ Mehr dazu hier.

 

So wirbt die ERGO-Versicherungsgruppe: "Die D.A.S. zeigt konstruktive Alternativen zum gerichtlichen Weg auf. Bei Streitigkeiten im privaten Umfeld, z.B. mit dem Nachbarn, führt eine außergerichtliche Streitigschlichtung, die so genannte Mediation, in vielen Fällen nicht nur zur Konfliktlösung, sondern auch vermeidet auch eine Belastung des persönlichen Verhältnisses der Parteien. Ein professioneller Konfliktmanager (Mediator) hilft, eigenverantwortlich eine Problemlösung zu erarbeiten.

In geeigneten Fällen nennt die D.A.S. einen kompetenten Mediator und trägt dessen Vergütung bis zu einer Höhe von 2000 EUR je Mediationsverfahren, maximal 4000 EUR je Kalenderjahr. Die Möglichkeit der Mediation steht Ihnen in allen geeigneten versicherten Lebensbereichen offen. Selbst in Rechtsgebieten, in denen die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nur teilweise vom Versicherungsschutz umfasst ist (z.B. Erbrecht) bietet die D.A.S. den attraktiven Mediations-Rechtsschutz. Im Familen- und Erbrecht kann die Leistung alternativ zum bekannten Umfang des Beratungs-Rechtsschutzes (§2 k ARB 2010) in Anspruch genommen werden."

 

Auch bei der ARAG taucht Mediation im Leistungspaket auf: "Um diesen Bedarf passgenauer bedienen zu können, hat die ARAG ihr bestehendes Konfliktmanagement aus ARAG Online Rechts-Service, JuraTel® und Anwaltsempfehlung um das Element der einvernehmlichen Konfliktlösung (Mediation) erweitert. Bereits seit Ende 2008 bietet die ARAG die Wirtschaftsmediation für Unternehmer an. Nun gibt es die außergerichtliche Konfliktlösung auch für Privatkunden. Die neue Leistung gilt für alle versicherten Lebensbereiche ohne Risikoausschlüsse. Hierbei ist vor allem die Mediation im Familienrecht hervorzuheben (Sorgerecht, Unterhalt, Scheidung und Erbangelegenheiten). Für die Mediationsleistungen gelten keine Wartezeiten und Selbstbehalte."

 

Bestimmt ziehen auch andere Rechtsschutzversicherer nach, weil sie erkennen, dass Mediation eine preiswertere und nachhaltige Konfliktlösung bietet als das justizielle System.

 

Da allerdings Scheidungen nie von der Versicherung bezahlt werden, muss bei einer Mediation über Scheidungsfolgen vorweg eine konkrete Deckungszusage von den Versicherungsnehmern eingeholt werden.

 

Es lohnt sich also immer, Ihren Versicherer zu fragen!

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

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Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

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