Mediations-Clearing: Der unverbindliche Einstieg

Vor einer Mediation stehen viele Fragen:
Ist das der passende Weg für uns? Haben wir dadurch keine rechtlichen Nachteile? Was kostet das? Wie lange dauert das?...
Um von Beginn an größtmögliche Ausgewogenheit zu bieten, beantworte ich diese Fragen nicht demjenigen Ehegatten, der zufällig als erster den telefonischen Kontakt zu mir sucht. Beide haben oft dieselben Fragen - und ich möchte nicht, dass meine Informationen als "stille Post" beim Anderen ankommen. Daher schalte ich vor Beginn der eigentlichen Mediation ein unverbindliches Clearing. Dazu treffen wir uns in meinem Büro. Ich erzähle Ihnen beiden, wie ich als Mediatorin arbeite. Sie haben Raum für Ihre Fragen zur Methode Mediation. Beide Klienten erzählen von ihrer Lebenssituation und den Erwartungen an die Mediation. Gemeinsam sammeln wir die Themen, die sich daraus ergeben würden. Ich nehme mir dafür anderthalb Stunden Zeit.
Danach bleiben wir zunächst unverbindlich. Einen Mediationsvertrag mit mir unterschreiben Sie erst zu Beginn der 2. Sitzung!
Für das Clearing benötigen Sie vorab keine Unterlagen, keinen Fragebogen. Die Informationen dieser Website sollten beide Klienten gelesen haben.
Wie bekommt man einen Clearing-Termin?
Man muss sich einigen - aber nur ein kleines bisschen. Darüber nämlich, dass man bereit ist, anderthalb Stunden gemeinsam in einem Raum zu sitzen und ganz unverbindlich anzuhören, was Mediation im Allgemeinen ist und was sie im Besonderen bieten kann. Das Clearing ist kostenlos, wenn es später nicht zu Folgeterminen kommt.
Also: Einfach 0241 5152657 anrufen und einen Clearing-Termin für beide vereinbaren!
Wer sich nach diesem Clearing für Mediation entscheidet, schließt mit mir einen Mediationsvertrag mit Honorarvereinbarung, nach der die Sitzungen nach Zeit abgerechnet werden, dann auch das Clearing. Wir vereinbaren dann weitere Sitzungen, von Mal zu Mal, so viele wie nötig.
Wie geht es nach dem Clearing weiter?
Wenn beide wollen, vereinbaren Sie einen Folgetermin.
In der Mediation bezahlen Sie die Zeit, die ich mit Ihnen verbringe.
Die Anzahl unserer gemeinsamen Stunden hängt von den Bedürfnissen der beteiligten Personen ab und von Umfang und Komplexität
der Themen. In vielen typischen Trennung-Scheidung-Fällen reichen drei bis sechs Sitzungen von ca. 90 Minuten Dauer aus. Je
mehr Konfliktstoff (insbesondere Vermögensgegenstände) vorhanden sind, oder umsomehr verborgene Emotionen und Unklarheiten uns begegnen, desto mehr Zeit benötigen
Sie vielleicht. Bei überschaubaren, auf wenige Punkte begrenzten Mediationen oder wenn die Beteiligten schon sehr gut vorgearbeitet haben, kann man im Rahmen
einer Kurzmediation schon in einer oder zwei Sitzungen zu einem Ergebnis kommen.
Bei Erb-Mediationen kommen die Teilnehmer oft aus verschiedenen Regionen nach Aachen, dann sind Halbtages- oder Tagessitzungen möglich. Wenn durch die Mediation Gerichtsverfahren vermieden werden, ist sie kostengünstig und effizient.
Mein Partner ist nicht bereit zu einem Clearing!
(c) rico kühnel / www.pixelio.deTja, da kann man nichts machen ...
Doch! In dem Moment, in dem beim Familiengericht eine Streitigkeit zwischen Ihnen anhängig wird, gibt es eine Möglichkeit, Mediation ins Spiel zu bringen. Nach § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG besteht für die Familiengerichte die Möglichkeit, in Scheidungsfolgesachen anzuordnen, daß die Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen.
Mehr darüber finden Sie hier.
Welche Informationen könnten jetzt noch passen?
Zahlt die Rechtsschutz-Versicherung für Mediation?
Spart die Mediation einen Anwalt?
Kostenfreie Information über Mediation in einem Gerichtsverfahren

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Rufen Sie uns an: 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Hier zu Recht finden:
Noch unschlüssig ....
Informieren Sie sich hier:
Mal vorbeikommen ...
Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
Tel. 0241 5152657
Mich finden...
Lieber e-mailen...
Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):
sekretariat(at)mainz-kwasniok.de
Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
... oder Online-Beratung
Fragebogen anfordern...
können Sie hier.
Gibt`s was Neues ?

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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