Aachener Kanzlei für Familienrecht
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Kostenfreie Information über Mediation nach § 135 FamFG

 

 

 

 

 

 

Am 01.09.2009 ist das neue Familienverfahrensrecht (FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) in Kraft getreten. Ein Ziel dieses Gesetzes ist „die Stärkung der konfliktvermeidenen und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen Verfahren“

 

Es besteht daher nach § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG für die Familiengerichte die Möglichkeit in Scheidungsfolgesachen anzuordnen, daß die Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen.

 

Die Anordnung hat sogar rechtliche Folgen: Wenn eine Partei nicht einmal Lust hat, sich wenigstens über eine solche Möglichkeit zu informieren, können ihr die Verfahrenskosten auferlegt werden.

 

Die Anordnung läuft naturgemäß ins Leere, wenn vor Ort keine kostenlosen Informationsgespräche angeboten werden. Leider sind die organisatorischen Maßnahmen, die das Familiengericht Aachen diesbezüglich vorhatte, im Sande verlaufen.

 

Auch die gerichtsnahe Mediation wird am Familiengericht Aachen aus Kapazitätsgründen nicht mehr angeboten (Modellprojekt lief nur in 2009).

Was ist die Lösung für den Gerichtsbezirk Aachen?

Wenn Sie für Ihr familiengerichtliches Verfahren der Meinung sind, eine Mediation brächte Sie beide weiter, Sie aber außergerichtlich nicht erreichen konnten, dass Ihr Gegenüber zu einem Clearinggespräch bereit war - lassen Sie doch Ihren Anwalt einfach beantragen, ein "kostenfreies Informationsgespräch nach § 135 FamFG" anzuordnen.

Mit Hinweis auf diese Website können Sie nachweisen, dass es solche Angebote gibt, nämlich bei mir - und darauf hinwirken, dass das Gericht mich als die informierende Person benennt.

 

Ich nehme nun auch am Kölner Projekt der Anwaltsmediatoren projekt.anwaltmediation.de teil und stehe z.B. für Aachener Fälle, die vor dem OLG Köln anhängig sind (Berufungsinstanz in Familiensachen) zur Verfügung.

Gern stehe ich Ihnen für eine Mediation zur Verfügung.

Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns an unter 0241 5152657, schreiben eine email an info(at)kanzlei-mainz.de oder nutzen unser Kontaktformular.

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

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