Die Verteilung des Familieneinkommens - verständlich erklärt
Haushaltstopf der getrennt lebenden Familie - von mir entwickelt und für Sie am Flipchart visualisiert

Mit dem von mir entworfenen Schaubild erkläre ich Ihnen am Flipchart, welcher Systematik eine Unterhaltsberechnung folgt. Eigentlich
ist das nichts anderes als das Auswerten eines gut geführten Haushaltsbuches und das gerechte Verteilen auf alle Familienmitglieder. Den eigenen Einzelfall zu verstehen ist deshalb nicht so
schwierig, dass man dafür erst einen Kurs über das Unterhaltsrecht machen müsste. Gut erklärt wird Ihnen das System einleuchten und Sie werden erkennen, auf welche Argumente es für Ihren Fall ankommt
und wo bei Ihrem Fall die "Stellschräubchen" für Mehr oder Weniger sind.
Lesen Sie bitte auch die Seite "Allgemeines zum Unterhalt".
Ehegattenunterhalt
Die Zeit nach der Trennung
Im ersten Jahr nach Trennung herrschen gewisse Schutzmechanismen, die eine Versöhnung erleichtern sollen: Veränderungen bei Berufstätigkeit, Verkauf des Hauses etc. werden gesetzlich nicht verlangt. Nach dem ersten Trennungsjahr tritt also häufig die erste Neuberechnung ein, auch weil spätestens dann die Steuerklassen wechseln.
Unterscheide: Trennungsunterhalt und Nachscheidungsunterhalt
Der Unterhalt während der Trennungszeit kann höher sein als der Nachscheidungsunterhalt, weil nach der Scheidung die Verantwortung füreinander sinkt. Rechtlich sind dies verschiedene Tatbestände, so dass eine Vereinbarung oder ein Urteil über Trennungsunterhalt mit Rechtskraft der Scheidung seine Wirkung verliert.
Wie geht das mit den 3/7 ?
Nach der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung ermittelt sich der Unterhalt im wesentlichen wie folgt:
Erwerbseinkommen wird im Verhältnis 3/7 zu 4/7 verteilt.
Das 1/7, das der Mehrverdiener dadurch mehr hat, dient seinen "Erwerbsanreiz". So steht es in den Leitlinien der hiesigen OLG zur Düsseldorfer Tabelle. Südliche OLG ziehen nur 1/10 ab - hier kann man sehen, wie relativ jede Berechnung ist.
Rechtliche Herausforderungen liegen darin, das Einkommen zunächst zu bereinigen. Abzugsposten sind berufsbedingte Aufwendungen, Kindesunterhalt, eheprägende Verbindlichkeiten u.v.m. Da liegt auch das meiste Streitpotential.
Sonstiges Einkommen (Zinsen, Mieten, Wohnwert etc.) wird hälftig geteilt.
Achtung, die 3/7-Methode gilt bei aussergewöhnlich hohen Einkünften nicht, dann greift die Sättigungsgrenze. Dazu gibt es eine eigene Unterseite.
Was ist mit dem Wohnvorteil?
Zur Unterhaltsberechnung gehört auch die Bewertung der Tatsache, dass ein Ehegatte nach der Trennung ein gemeinsames Haus bewohnt. In der Unterhaltsberechnung nennt sich dies "Wohnvorteil" oder "Wohnwert". Die Spanne geht dabei von der "ersparten Miete" bis zur "Marktmiete". Wird dies berücksichtigt, muss der wohnende Ehegatte nicht zusätzlich noch eine "Nutzungsentschädigung" an den MIteigentümer-Ehegatten zahlen.
Nach der Scheidung gibt`s oft weniger
Durch eine Gesetzesänderung zum 1.1.2008 ist das Unterhaltsrecht für die Zeit nach der Ehescheidung in seinen Grundzügen verändert worden. Die Höhe richtet sich nicht mehr wie früher nach den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern bekommt mehr den Charakter eines Schadenersatzes (Ausgleich von ehebedingten Nachteilen und Vertrauensschaden).
Die 3/7-Methode versagt für den nachehelichen Unterhalt in vielen Fällen.
Vom Unterhaltsberechtigten wird verlangt, einen fiktiven Lebenslauf zu entwerfen: wie hätte man sich beruflich entwickelt und was könnte man heute verdienen, wenn es die eheliche Rollenverteilung nicht gegeben hätte?
Mehr dazu lesen Sie auf meiner Seite zum Nachscheidungsunterhalt.
Außerdem wird es vielfach um die Frage der Dauer gehen, um Befristung oder Begrenzung.
Unterhalt nur noch bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes?

§ 1570 BGB kennt für den Nachscheidungsunterhalt nur noch einen Basisunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Daraus folgt nicht, dass es danach keinen Unterhalt mehr gibt: Danach muss konkret zu kind- und elternbezogenen Gründen vorgetragen werden, warum neben der Kinderbetreuung keine vollschichtige Tätigkeit möglich ist bzw. aus welcher anderen Anspruchsgrundlage ein Unterhalt hergeleitet werden soll.
Früher gab es dazu eine sogenannte 08/15-Tabelle: Beim 8. und 15. Lebensjahr der Kinder änderte sich die Erwerbsobliegenheit. Diese frühere Tabelle darf nicht mehr angewendet werden, sagt der BGH. Jeder Fall muss individuell geprüft werden:
- Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa bis zum achten und zum zwölften Lebensjahr, abstellt, wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
- Das gilt auch, wenn solche Altersphasen nur als Regelfall behandelt werden, innerhalb dessen die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, die Begründung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils aber nicht auf individuelle Einzelumstände gestützt ist. (LSe des BGH) – BGH XII ZR 94/09
Was heisst Erwerbsobliegenheit?
Beide Ehegatten, der Verpflichtete und der Berechtigte, sind verpflichtet (= Obliegenheit), ihre Arbeitskraft voll für das gemeinsame Auskommen einzusetzen. Gegengründe sind die Schutzfrist des ersten Trennungsjahres, Kinderbetreuung, Krankheit oder der Arbeitsmarkt. Wer nicht voll arbeitet, hat die Darlegungs- und Beweislast, warum ihm dies nicht möglich ist. Beim Grund "Kinderbetreuung" muss detailliert zu fehlenden Fremdbetreuungsmöglichkeiten vorgetragen worden, nachdem das pauschale Altersphasenmodell abgeschafft ist. Bei "Krankheit" muss dargelegt werden, was für die Gesundung und Wiederherstellung der vollen Arbeitskraft getan wird. Beim Argument "Arbeitsmarkt" stellt das Familiengericht viel höhere Anforderungen an den Umfang der Bemühungen um neue Arbeit als die Arbeitsagentur.
Mehr über notwendige Erwerbsbemühungen finden Sie auf meiner Unterseite dazu.
Können wir den Unterhalt frei vereinbaren?
Jein.
Beim Trennungsunterhalt: Ein Verzicht ist rechtlich nicht bindend, kann also jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Allerdings muss nicht genau auf den Cent gerechnet werden. Gerade weil es in dem Rechenweg viele Bewertungsfaktoren geben kann, haben die Eheleute gewissen Spielraum, auch für eine evtl. Unterschreitung.
Beim nachehelichen Unterhalt: Da ist jede Art von Vereinbarung möglich, aber, Achtung: nur notariell wirksam!
Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?
Diese Frage ist allgemeingültig gar nicht zu beantworten. Alles andere wäre unseriös. Das Spektrum reicht von "schon nach dem Trennungsjahr nicht mehr" bis zu "lebenslänglich". Das hängt viel zu sehr vom Einzelfall ab: Der Ehedauer, der Zahl der Kinder, der wirtschaftlichen Verflechtung der Ehegatten, dem Alter im Zeitpunkt der Scheidung, der Rollenverteilung während der Ehe, der Aufholbarkeit von Karriereknicks, etwaiger Erkrankung u.v.m. Bedeutung hat ausserdem, ob es sich um Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Krankenunterhalt etc. handelt. Hier helfen allgemeine Auführungen auf einer Internetseite nicht weiter. Dazu muss ich Sie auf eine persönliche Beratung verweisen. Die typischerweise relevanten Argumente finden Sie weiter unten. Mehr zur Befristung und Begrenzung des Anspruches und der aktuellen Sicht des BGH finden Sie auf meiner Unterseite "Unterhaltsbefristung".
Wenn schon ein Urteil existiert, informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten des Abänderungsantrages.
Welche Argumente zählen beim nachehelichen Unterhalt?
Die Entscheidungen, gerichtlichen Vergleiche oder Vereinbarungen betreffend den nachehelichen Unterhalt sind deshalb so individuell, weil erst in zweiter Linie gerechnet wird, "Wie viel". Das "Ob überhaupt" und das "Wie lange" stehen beim nachehelichen Unterhalt im Vordergrund und sind das Ergebnis der Abwägung von Argumenten beider Ehegatten. In dem typischen Fall, in dem ER der Mehrverdiener ist und SIE im Wesentlichen für Haushalt und Kinder zuständig war, sehen die Argumente typischerweise wie folgt aus:
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Er sagt ... § Dir steht maximal das zu, was Du aufgrund Deiner eigenen Qualifikation verdienen könntest, wenn wir nicht geheiratet hätten. |
Sie sagt ... § Ich bin zu alt für den Arbeitsmarkt. § Ich bin nach dem Familienstress nicht mehr voll belastbar. |
Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es, für seinen jeweiligen Mandanten den Sachverhalt - sprich die Geschichte der Ehe - so aufzuarbeiten, dass damit die Argumente überzeugend mit Leben gefüllt werden.
Was muss ich sonst noch zur Unterhaltsbefristung wissen?
Mehr dazu finden Sie hier.
Es existiert schon ein Unterhaltsurteil - kann ich den Unterhalt nachträglich befristen lassen?
Mehr dazu finden Sie auf meiner Unterseite zur Abänderungsklage.
Welche Informationen sind vielleicht noch interessant?
Kann ich in guten Zeiten der Ehe den Unterhalt regeln?
Kann ich bei Trennung den Unterhalt vertraglich regeln?
Ich kann den Unterhalt nicht bezahlen!
Unterhalt für minderjährige Kinder

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 31.1.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
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Neu auf dieser Website:
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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