Das leidige Thema "Anwaltskosten" - Offene Worte
Ich habe nichts Anderes zu verkaufen als mein Wissen, das ist meine Ware. Mein Wissen habe ich mir teuer erkauft: Studium, Fachanwaltsausbildung, Fachliteratur, Fortbildungen ... Darum kostet jede Beantwortung rechtlicher Fragen Geld.

Ob ich einen Handwerker beauftrage oder in einer Boutique einkaufe - neben der Qualität interessiert mich der Preis. Ich will es nicht billig, aber preiswert. Und vor allem will ich nicht ganz am Schluss unangenehm überrascht werden. - Warum ist das bei Anwälten oft anders? Weil Anwälte sich hinter ihrer Gebührenordnung, dem RVG, verstecken können. Weil sie aufrichtig sagen können: man weiß eben erst hinterher, was es kostet, weil erst dann der Streitwert und die angefallenen Gebührentatbestände feststehen. - Ich habe in meinen ersten Jahren auch so gearbeitet.
- Manchmal für kleinen Streitwert viel Arbeit: Ein Zuschussgeschäft, das nichtmal die Bürokosten deckt - ohne Mitleid des
Mandanten dafür.
- Manchmal für hohen Streitwert wenig Arbeit: Rasch verdiente Tausender, beim Mandanten Unverständnis und Ärger.
Ich arbeite aussergerichtlich so nicht mehr.
Ich habe mich aus diesem Kostensystem verabschiedet.
Ich berechne Ihnen genau die Zeit, die ich für Ihr Mandat brauche. Sie haben direkten Einfluss auf die Höhe der Kosten,
indem Sie entscheiden, wie viel meiner Zeit Sie benötigen.
Das gilt für Beratungsgespräche, Einigungsverhandlungen, Berechnungen und außergerichtlichen Schriftverkehr. Für gerichtliche Verfahren (Scheidung und andere Anträge) bindet mich das Gesetz: Da muss auch ich mindestens die RVG-Gebühren nehmen.
Scheidung und andere Anträge: Welcher Anwalt ist am billigsten?
Im Internet wird viel versprochen. Zum Beispiel: "Scheidung ohne Anwaltsbesuch", "Scheidung online", "Scheidungskosten
senken". Die Nachteile liegen auf der Hand: ohne persönlichen Kontakt zum Anwalt wird man seine Fragen rund um das Scheidungsverfahren nicht los. Als
Vorteil ist die Rede davon, daß man Kosten sparen könne.
Leider sind solche Versprechen nicht wahr: Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzliche, nach einer Gebührentabelle und dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Anwälten ist Preisdumping verboten: sie dürfen die gesetzliche Gebühr für gerichtliche Verfahren nicht unterschreiten.
Trotz meiner Spezialisierung führe ich Scheidungsverfahren zur Mindestgebühr. Billiger geht`s nicht. Preiswerter sowieso nicht.
Die Scheidung kostet also überall dasselbe !
Eine Scheidung kostet also bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) dasselbe, egal, ob sie "einvernehmlich" ist. Hiesige Gerichte setzen auch
nicht die gesetzlich vorgegebenen Streitwerte herab, wenn die Scheidung "einvernehmlich" ist. Scheidungsanwälte unterscheiden sich also nur durch ihre Leistung, nicht
durch ihren Preis. Mit einer Online-Scheidung bei einem Anwalt, der nicht an Ihrem Wohnort oder Gerichtsort sitzt, haben Sie also keine Kostenvorteile.
Wenn Sie darauf verzichten möchten, mich wegen Ihrer Scheidung aufzusuchen, können Sie auch mit mir ausschließlich per E-Mail korrespondieren - Kosten sparen aber nicht Sie, sondern ich.
Was kostet eine Scheidung?
Sie können Ihre Scheidungskosten selbst berechnen.
Hier geht`s zum Scheidungskostenrechner der dav-Familienanwälte - gratis und ohne Download von uns ins Netz gestellt.
Bitte beachten Sie, dass es dabei wirklich nur um die Kosten für den Antrag "die Ehe zu scheiden", geht.
Auseinandersetzungen um Geld oder Kinder sind nicht inclusive, sondern werden gesondert berechnet, bei mir außergerichtlich nach Zeitaufwand, gesetzlich nach Streitwert.
Gibt es Scheidung auch kostenlos?
Wenn Sie nur geringes Einkommen und keine Ersparnisse haben - und auch in den nächsten vier Jahren nicht vermögender werden - zahlt der Staat Ihnen die kompletten Scheidungskosten! Mehr darüber finden Sie hier.
Was kostet die Beratung?
Lesen Sie meine Unterseite zur Erstberatung. Da erfahren Sie mehr. Meinen Stundensatz veröffentliche ich nicht auf meiner Website. Die Vergütungsvereinbarung bekommen Sie aber vor unserem ersten Termin zugeschickt.
Zahlt meine Familienrechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherer zahlen eine erste Beratung als "Einstiegsberatung" nur dann, wenn sich daraus keine weitere Tätigkeit ergibt, also kein Scheidungsauftrag, keine Unterhaltsberechnung etc. Bitte klären Sie diese Frage ggf. vorher telefonisch mit Ihrem Versicherer selbst ab, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Mehr zum Thema Mediation im Rechtsschutz finden Sie hier.
Wie geht das eigentlich mit dem Streitwert?

Ich habe Ihnen ein paar Beispiele ausgerechnet, welche Gebühren aus welchem Streitwert entstehen. Die finden Sie auf meiner Unterseite zur Erstberatung.
Ich kann mir keinen Anwalt leisten
Sie können vielleicht vom Staat die Kosten Ihrer Rechtsberatung und Vertretung gezahlt bekommen (Prozeßkostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe / Beratungshilfe). Dazu finden Sie hier mehr Informationen.
Wann muss ich die Gebühren bezahlen?
Für die außergerichtliche Tätigkeit zahlen Sie nach Zeit und bekommen Rechnungen, die Sie ggf. zinsfrei in Raten zahlen können.
Gerichtliche Tätigkeit (z.B. Scheidungsverfahren, Unterhaltsklage) muss ich nach dem RVG nach Gegenstandswert abrechnen.
Sobald die Gegenstandswerte schätzbar sind, erhalten Sie von mir eine Vorschußrechnung. So haben Sie frühzeitig eine Übersicht, welche Kosten bereits entstanden sind und welche voraussichtlich noch entstehen werden. Bei größeren Beträgen biete ich auf mein Honorar immer
Ratenzahlung an; es entstehen dann nur - je nach Zahl der Raten - zusätzliche Buchhaltungsgebühren. Ändern sich im Verlauf des Mandates die Gebühren, erhalten Sie
neue Übersichten, bei Abschluß des Mandates eine Schlußrechnung unter Verrechnung aller Vorschüsse.
Der Gerichtskostenvorschuß an die Staatskasse ist sofort zusammen mit dem Antrag / der Klage zu zahlen, wenn nicht VKH beantragt wird.
Haben Sie ein streitiges Gerichtsverfahren gewonnen, muß der Gegner Ihnen die Kosten erstatten. In Scheidungsverfahren allerdings lautet die Regel, daß jeder die
Kosten seines Anwaltes und die Hälfte der Gerichtskosten trägt - es also keine Erstattung gibt. Ebenso wenn - wie oft in
Unterhaltsverfahren - ein Vergleich geschlossen wird.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?
Welche Informationen könten jetzt noch wichtig sein?
Wissenswertes über die Erstberatung
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
Was sind Vor- und Nachteile einer Online-Scheidung?
Können wir uns mit einem Anwalt scheiden lassen?
Kann ich jetzt noch einen Scheidungsfolgenvertrag abschliessen?
Ich kann mir keinen Anwalt leisten

Noch mehr wissen? Persönliche Beratung?
Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit
der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der
Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr
unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
Hier zu Recht finden:
Noch unschlüssig ....
Informieren Sie sich hier:
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Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
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Lieber e-mailen...
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Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 31.1.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
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Neu auf dieser Website:
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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