Das leidige Thema "Anwaltskosten" - Offene Worte

Ich habe nichts Anderes zu verkaufen als mein Wissen, das ist meine Ware. Mein Wissen habe ich mir teuer erkauft: Studium, Fachanwaltsausbildung, Fachliteratur, Fortbildungen ... Darum kostet jede Beantwortung rechtlicher Fragen Geld.

Ob ich einen Handwerker beauftrage oder in einer Boutique einkaufe - neben der Qualität interessiert mich der Preis. Ich will es nicht billig, aber preiswert. Und vor allem will ich nicht ganz am Schluss unangenehm überrascht werden. - Warum ist das bei Anwälten oft anders? Weil Anwälte sich hinter ihrer Gebührenordnung, dem RVG, verstecken können. Weil sie aufrichtig sagen können: man weiß eben erst hinterher, was es kostet, weil erst dann der Streitwert und die angefallenen Gebührentatbestände feststehen. - Ich habe in meinen ersten Jahren auch so gearbeitet.

  • Manchmal für kleinen Streitwert viel Arbeit: Ein Zuschussgeschäft, das nichtmal die Bürokosten deckt - ohne Mitleid des Mandanten dafür.
  • Manchmal für hohen Streitwert wenig Arbeit: Rasch verdiente Tausender, beim Mandanten Unverständnis und Ärger.

 

Ich arbeite aussergerichtlich so nicht mehr.

Ich habe mich aus diesem Kostensystem verabschiedet.

 

Ich berechne Ihnen genau die Zeit, die ich für Ihr Mandat brauche. Sie haben direkten Einfluss auf die Höhe der Kosten, indem Sie entscheiden, wie viel meiner Zeit Sie benötigen.

 

Das gilt für Beratungsgespräche, Einigungsverhandlungen, Berechnungen und außergerichtlichen Schriftverkehr. Für gerichtliche Verfahren (Scheidung und andere Anträge) bindet mich das Gesetz: Da muss auch ich mindestens die RVG-Gebühren nehmen.

Scheidung und andere Anträge: Welcher Anwalt ist am billigsten?

Im Internet wird viel versprochen. Zum Beispiel: "Scheidung ohne Anwaltsbesuch", "Scheidung online", "Scheidungskosten senken". Die Nachteile liegen auf der Hand: ohne persönlichen Kontakt zum Anwalt wird man seine Fragen rund um das Scheidungsverfahren nicht los. Als Vorteil ist die Rede davon, daß man Kosten sparen könne.
Leider sind solche Versprechen nicht wahr: Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzliche, nach einer Gebührentabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Anwälten ist Preisdumping verboten: sie dürfen die gesetzliche Gebühr für gerichtliche Verfahren nicht unterschreiten.

Trotz meiner Spezialisierung führe ich Scheidungsverfahren zur Mindestgebühr. Billiger geht`s nicht. Preiswerter sowieso nicht.

Die Scheidung kostet also überall dasselbe !

Eine Scheidung kostet also bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) dasselbe, egal, ob sie "einvernehmlich" ist. Hiesige Gerichte setzen auch nicht die gesetzlich vorgegebenen Streitwerte herab, wenn die Scheidung "einvernehmlich" ist. Scheidungsanwälte unterscheiden sich also nur durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis. Mit einer Online-Scheidung bei einem Anwalt, der nicht an Ihrem Wohnort oder Gerichtsort sitzt, haben Sie also keine Kostenvorteile.
Wenn Sie darauf verzichten möchten, mich wegen Ihrer Scheidung aufzusuchen, können Sie auch mit mir ausschließlich per E-Mail korrespondieren - Kosten sparen aber nicht Sie, sondern ich.

Was kostet eine Scheidung?

Sie können Ihre Scheidungskosten selbst berechnen.

Hier geht`s zum Scheidungskostenrechner der dav-Familienanwälte - gratis und ohne Download von uns ins Netz gestellt.

Bitte beachten Sie, dass es dabei wirklich nur um die Kosten für den Antrag "die Ehe zu scheiden", geht.

Auseinandersetzungen um Geld oder Kinder sind nicht inclusive, sondern werden gesondert berechnet, bei mir außergerichtlich nach Zeitaufwand, gesetzlich nach Streitwert.

Gibt es Scheidung auch kostenlos?

Wenn Sie nur geringes Einkommen und keine Ersparnisse haben - und auch in den nächsten vier Jahren nicht vermögender werden - zahlt der Staat Ihnen die kompletten Scheidungskosten! Mehr darüber finden Sie hier.

Was kostet die Beratung?

Lesen Sie meine Unterseite zur Erstberatung. Da erfahren Sie mehr. Meinen Stundensatz veröffentliche ich nicht auf meiner Website. Die Vergütungsvereinbarung bekommen Sie aber vor unserem ersten Termin zugeschickt.

Zahlt meine Familienrechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherer zahlen eine erste Beratung als "Einstiegsberatung" nur dann, wenn sich daraus keine weitere Tätigkeit ergibt, also kein Scheidungsauftrag, keine Unterhaltsberechnung etc. Bitte klären Sie diese Frage ggf. vorher telefonisch mit Ihrem Versicherer selbst ab, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Mehr zum Thema Mediation im Rechtsschutz finden Sie hier.

Wie geht das eigentlich mit dem Streitwert?

 

Ich habe Ihnen ein paar Beispiele ausgerechnet, welche Gebühren aus welchem Streitwert entstehen. Die finden Sie auf meiner Unterseite zur Erstberatung.

Ich kann mir keinen Anwalt leisten

Sie können vielleicht vom Staat die Kosten Ihrer Rechtsberatung und Vertretung gezahlt bekommen (Prozeßkostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe / Beratungshilfe). Dazu finden Sie hier mehr Informationen.

Wann muss ich die Gebühren bezahlen?

Für die außergerichtliche Tätigkeit zahlen Sie nach Zeit und bekommen Rechnungen, die Sie ggf. zinsfrei in Raten zahlen können.

Gerichtliche Tätigkeit (z.B. Scheidungsverfahren, Unterhaltsklage) muss ich nach dem RVG nach Gegenstandswert abrechnen.

Sobald die Gegenstandswerte schätzbar sind, erhalten Sie von mir eine Vorschußrechnung. So haben Sie frühzeitig eine Übersicht, welche Kosten bereits entstanden sind und welche voraussichtlich noch entstehen werden. Bei größeren Beträgen biete ich auf mein Honorar immer Ratenzahlung an; es entstehen dann nur - je nach Zahl der Raten - zusätzliche Buchhaltungsgebühren. Ändern sich im Verlauf des Mandates die Gebühren, erhalten Sie neue Übersichten, bei Abschluß des Mandates eine Schlußrechnung unter Verrechnung aller Vorschüsse.

Der Gerichtskostenvorschuß an die Staatskasse ist sofort zusammen mit dem Antrag / der Klage zu zahlen, wenn nicht VKH beantragt wird.


Haben Sie ein streitiges Gerichtsverfahren gewonnen, muß der Gegner Ihnen die Kosten erstatten. In Scheidungsverfahren allerdings lautet die Regel, daß jeder die Kosten seines Anwaltes und die Hälfte der Gerichtskosten trägt - es also keine Erstattung gibt. Ebenso wenn - wie oft in Unterhaltsverfahren - ein Vergleich geschlossen wird.

 

Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?

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Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis. Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 31.1.2012

 

Wichtige Urteile

Denkanstoss für Sie:

Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant.  Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.

Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.

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