Erstberatung in der Aachener Kanzlei für Familienrecht

Die meisten meiner Mandanten wollen "erstmal nur beraten werden".
Selbst wenn sie eigentlich mit einem konkreten Auftrag oder einer konkreten Fragestellung den Termin vereinbart haben, ergeben sich im Gespräch manchmal neue Erkenntnisse, durch die sie ihre Lage anders einschätzen als zuvor. Die Bedeutung dieser Erstberatung darf also nicht unterschätzt werden.
Was ist der Unterschied zu anderen Erstberatungen?
Vor allem: Mein umfangreicher Mandanten-Fragebogen. Sie bekommen ihn vor unserem Termin zugeschickt. Er hilft Ihnen, Ihre Situation zunächst selbst zu strukturieren. Sie verschaffen sich Übersicht über die wirtschaftliche Situation - für manche Ehegatten ist es das erste Mal in der Ehe. Sie erkennen, worauf es dem Anwalt ankommen wird. Sie beschaffen sich in Ruhe alle nötigen Unterlagen und Informationen. Sie sind bestens vorbereitet, wenn Sie zu mir kommen. Der Fragebogen ist sehr detailliert, ich habe ihn in über zehn Jahren familienrechtlicher Praxis ständig weiterentwickelt. Mit seiner Hilfe schaffen wir in der Erstberatung eine konkrete, individuelle Einschätzung Ihrer Lage. Das ist viel mehr, als sie sonst von einer Erstberatung erwarten dürfen.
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER
Weiß ich vorher, was mich die Beratung kosten wird?
Ja. Ich werbe nicht mit billigen Discount-Preisen - aber mit Transparenz. Wir schließen eine Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Zeithonorars. Sie bekommen diese vor dem Termin zugeschickt. Sie wissen dann, was jede Minute meiner Zeit Ihnen wert sein sollte. Das erste Gespräch dauert bei einer umfassenden Beratung zu Trennung und Scheidung und deren Folgen bis zu anderthalb Stunden. Das ergibt also feste Kosten, die Ihnen vorher bekannt sind. Sie selbst bestimmen danach, wie viel meiner Zeit Sie in Anspruch nehmen wollen, wie viele Nachfragen Sie haben, welche Berechnungen ich anstellen soll, welche Briefe schreiben - und damit, was mein Rechtsrat Sie kostet. Völlig unabhängig vom Streitwert.
Billig bin ich nicht. Aber preiswert.
Was kostet der Anwalt, wenn wir keine Vergütungsvereinbarung schliessen?

Dann gilt das RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Anwalt bekommt dadurch feste Pauschalen, unabhängig vom wirklichen Aufwand. Dem Anwalt fehlt also der Vergütungs-Anreiz, für Sie viel Aufwand zu treiben. Beispiele für eine Pauschale, die schon durch das Abfassen eines einzigen Briefes entsteht:
- Besuchsrecht: Gebühr 361,17€
- Kindesunterhalt für 2 Kinder von je mtl. 327 €: Gebühr 735,42€
- Ehegattenunterhalt von mtl. 650 €: Gebühr 759,22 €
- Zugewinnausgleichsforderung von 15.000 €: Gebühr 1.034,11 €
- Vermögensauseinandersetzung im Wert von 100.000 €: Gebühr 2.440,69 €.
Sie wollen sich vielleicht einigen. Für den Anwalt, der gesetzlich abrechnet, sieht das Vergütungsrecht dafür eine Art Erfolgshonorar vor, weil er die Gerichte entlastet hat. Dann sähen die Gebühren so aus:
- Besuchsrecht: Gebühr 698,53 €
- Kindesunterhalt für 2 Kinder je von mtl. 327 €: Gebühr 1.470,84 €
- Ehegattenunterhalt von mtl. 650 €: Gebühr 1.494,64 €
- Zugewinnausgleichsforderung von 15.000 €: Gebühr 2.044,42 €
- Vermögensauseinandersetzung im Wert von 100.000 €: Gebühr 4.857,58 €.
Das dürfen Sie nun mit meinem Stundensatz vergleichen, der Ihnen vielleicht zuvor erschreckend hoch vorkam.
Vergessen Sie aber bitte nicht: Die Aachener Kanzlei für Familienrecht ist kein Discounter mit Billigangeboten aller Art. Hier gibt es nur Familienrecht, wie in einer Boutique. Rechtsrat gibt es überall. Kompetenz nicht.
Können Internet-Informationen die Erstberatung ersetzen?
Nein, ganz sicher nicht. Aus der Fülle der Informationen über Gesetz und Rechtsprechung müssten Sie ja filtern, welche Argumente für Ihren konkreten Fall welches Gewicht haben. Sie müssten zugleich über das Verfahrensrecht und vor allem über Taktik Bescheid wissen. Am besten würden Sie also Jura studieren, das Rechtsreferendariat ableisten, noch das zweite Staatsexamen ablegen - und nach der Anschaffung von Fachliteratur für viele hundert Euro, 120 praktischen Fällen, einem theoretischen Kurs und weiteren Klausuren wüssten Sie dann genügend, um keinen Fehler zu machen. Wer sich mit den kostenlosen Informationen aus dem Internet oder einem Taschenbuch aus der Buchhandlung zufrieden gibt, weiß gar nicht, wo es ihm fehlt.
Warum findet man hier so viele kostenlose Informationen?
Diese Homepage enthält auf über 70 Seiten umfangreiche familienrechtliche Informationen. Warum stelle ich Ihnen mein Fachwissen unverbindlich und gratis zur Verfügung? Weil ich mir Mandanten wünsche, die korrekt informiert sind, damit sie verantwortlich entscheiden können, womit Sie mich beauftragen wollen.
Ich möchte unter anderem mit verbreiteten Rechtsirrtümern aufräumen, die ein Störfaktor in meiner Beratung sind:
"Man kann sich mit einem gemeinsamen Anwalt scheiden lassen." - "Online-Scheidungen sind
preiswerter." - "Anwälte verdienen umso mehr, je mehr sie schreiben." - "Wenn man bei
Trennung sein Vermögen aufteilt, ist man quitt." - "Nach der Scheidung gibt es keinen Ehegattenunterhalt mehr." - "Wenn man sein Vermögen verschwinden lässt, schuldet man keinen Zugewinnausgleich." - "Wenn das Kind 14 Jahre alt ist, kann es selbst entscheiden." - Ein
"Berliner Testament" ist immer passend.
Erstberatung für pauschal 190 Euro?
Ja, das gibt es. Der Gesetzgeber hatte dies vor der letzten Vergütungsreform eingeführt. Im Familienrecht jedoch läuft eine Erstberatung anders ab als in anderen Rechtsgebieten. Es geht ja selten (wie im Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht ...) um eine konkrete umrissene Rechtsfrage, sondern um viele verschiedene Themen, die aus Anlaß der Ehekrise oder Trennung viele Fragen aufwerfen. Vergütungsrechtlich sind diese in "verschiedene Angelegenheiten" differenzierbar. Soll also "jede Angelegenheit" pauschal 190 Euro kosten? Das würde für den Mandanten unkalkulierbar und führt zu Unklarheit und Unzufriedenheit. Ich liebe Klarheit. Die 190-Euro-Beratung gehört daher nicht zu meinem Angebot.
Als Alternative dazu biete ich meine Vergütungsvereinbarung an. Sie zahlen an mich genau für die Zeit, die Beratung dauert. Sie kennen meinen Stundensatz - Sie selbst haben also im Blick, wieviel meiner Zeit Ihnen Ihre Fragen wert sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen Stundensatz nicht hier veröffentliche. Auf Nachfrage bekommen Sie meine Vergütungsvereinbarung gern zugeschickt.
In Fällen, in denen Sie nur eine Frage haben, die ich kurz und bündig beantworten kann, wird es also für Sie preiswerter als 190 Euro!
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Ja, eine Erstberatung, aus der sich kein weiterer Auftrag ergibt, wird übernommen. Klären Sie dies aber vorher mit Ihrem Versicherer.
Wie läuft eine Erstberatung ab?
Die Erfahrung zeigt, daß ein Besuch beim Anwalt in einer Familienkrise häufig eine emotionale Belastung ist. Umso wichtiger ist es, sich auf den Besuch gut vorzubereiten und Klarheit darüber zu gewinnen, welche Fragen jetzt wichtig sind und welche Informationen und Unterlagen Sie im Vorfeld noch benötigen. Dazu habe ich einen sehr umfangreichen Mandantenfragebogen entwickelt, den ich Ihnen vor dem ersten Termin zusende. Darin frage ich umfassend die Punkte ab, die typischerweise in einer Familiensache relevant sind oder werden. Auch wenn Sie im Augenblick noch nicht erkennen können, wozu all diese Details wichtig werden: Sie erwarten von mir eine qualifizierte spezielle Beratung - eben mehr als Sie hier sowieso gratis nachlesen konnten. Dazu benötige ich aber viele individuelle Informationen.
Sie dürfen davon ausgehen, daß ich mir für unser erstes Gespräch rund anderthalb Stunden Zeit nehme. Da Sie mich nach Zeit bezahlen, hat es für Sie Vorteile, die erste Beratung gut vorzubereiten.
Wir werden dann auch ansprechen, welche Kosten evtl. durch weitere Tätigkeit (Schriftverkehr, gerichtliche Verfahren) anfallen könnten.
Typischer Klärungsbedarf in der Erstberatung bei Trennung
- Wer bleibt in der Ehewohnung?
- Wie sieht die Einnahmen- und Ausgabensituation insgesamt nach Trennung/ Scheidung aus (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld usw.)
- Wie hoch darf die Miete nach einem Umzug sein, damit mein Leben insgesamt finanzierbar bleibt?
- Wer zahlt nach Trennung / Scheidung welche Verbindlichkeiten?
- Welche Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung habe ich?
- Wie wirkt sich die Änderung der Lohnsteuerklassen aus und ab wann?
- Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Unterhaltsreform 2008 auf meine Zukunft?
- Wie ist der zeitliche Ablauf?
- Gibt es bestimmte taktische Ratschläge in meiner Situation?
- Welche Regelungen betreffend die Kinder sind möglich und sinnvoll?
- Was kann ich jetzt vorbereiten, welche Fehler darf ich jetzt nicht machen?
- Wie hoch sind die Folgekosten für das Scheidungsverfahren?
- Kann ich mich außergerichtlich mit meinem Ehepartner einigen, um den Streitwert vor Gericht zu senken?
- Verliere ich mein eingesetztes Eigenkapital bei Verkauf unserer Immobilie?
- Ist meine Firma durch Zahlung des Zugewinnausgleichs in Gefahr?
- Wie sieht meine Rentensituation nach der Scheidung aus?
Diese Fragen werden in der Regel alle im Erstgespräch beantwortet, wenn Sie das Gespräch gut vorbereitet haben.
Einen teuren Anwalt kann ich mir nicht leisten
Sollten Sie zu der Bevölkerungsgruppe gehören, die Anrecht auf einen Beratungshilfeschein hat (kleines Einkommen / keine Ersparnisse), besorgen Sie sich diesen bitte unbedingt vor unserem Termin bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes und achten bitte darauf, daß alle Themen, die Sie mit mir ansprechen wollen, auch ausdrücklich und konkret erwähnt sind (nicht bloß „Trennung/Scheidung" o.ä.). Mehr Informationen hierzu und ein Formular, mit dem Sie die Beratungshilfe beantragen können, finden Sie hier:
Ausfüllen, Belege kopieren, zum örtlichen Amtsgericht gehen. Dort bekommen Sie den Berechtigungsschein als Garantie meiner Kostenübernahme durch den Staat.
Beratungshilfe.pdf
PDF-Dokument [51.6 KB]
Was kommt nach der Erstberatung?
Das entscheiden Sie. Die Möglichkeiten:
- Sie sind zunächst umfassend informiert. Es gibt keinen weiteren Handlungsbedarf. Ich kann die Akte schließen.
- Sie verhandeln selbst mit Ihrem Ehegatten. Rückfragen an mich können Sie jederzeit per mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch stellen. Das rechne ich nach Zeitaufwand ab.
- Sie beauftragen mich, etwas zu berechnen, einen Brief zu schreiben, Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen, einen gerichtlichen Antrag einzureichen oder sich gegen eine Klage zu verteidigen. Was das kostet, kalkulieren wir gemeinsam im Erstgespräch.
Egal, wie es weitergeht: Über jeden Schritt entscheiden Sie. Ich schreibe keine Briefe, die Sie nicht in Auftrag gegeben haben. Die Inhalte sprechen wir ab, zumeist sende ich Ihnen vorab einen Entwurf (als email) zu. Hinter mir können Sie sich nicht verstecken: Diesen Weg gehen wir zusammen!
Wenn Sie noch mehr über meine Arbeitsphilosophie wissen möchten, lesen Sie mein Qualitätsmanagement und den Kodex der Familienanwälte, nach dem ich arbeite.
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
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Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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