Geht ein gemeinsamer Anwalt?

Im einverständlichen Scheidungsverfahren genügt es, wenn nur der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Der andere geht als "natürliche Person" zu Gericht und sagt aus, daß er die Ehe für zerrüttet hält. Er kann dann aber keinerlei Anträge zum Verfahren stellen. Daraus ergibt sich im Volksmund die Aussage, daß man sich mit "einem Anwalt" scheiden lassen kann. Das ist richtig: zählt man die Anwälte im Gerichtssaal, so findet man nur "einen" Anwalt - aber das ist kein gemeinsamer! Anwälten ist es berufsrechtlich verboten, zwei Parteien eines Scheidungsverfahrens gleichberechtigt zu vertreten. Die Entscheidung, welche Seite Mandant sein soll, muß also vor dem Besuch beim Anwalt fallen.


Kurz gefasst: Ja, Scheidung mit einem Anwalt geht. Einer hat einen, der andere hat keinen. Alle denkbaren Streitpunkte (Geld, Kinder) müssen geklärt sein.


Sobald ein Verfahren streitig wird, was jederzeit im Verlauf des Verfahrens noch geschehen kann, müssen beide Seiten anwaltlich vertreten sein.

 

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

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