Wenn Ehegatten keine Gütertrennung vereinbart haben, können sie den während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Gewinn ("Zugewinn") gerecht verteilen. Können - müssen aber nicht.
Daher ist der Zugewinn kein automatisches Verfahren im Scheidungsverbund.
Der Richter beschäftigt sich damit also nur, wenn einer beantragt, vom anderen eine bestimmte Summe zu wollen.
Dazu muss zunächst aussergerichtlich eine Bestandsaufnahme gemacht werden: Gibt es in dieser Ehe überhaupt Gewinn, wenn ja - wer hat ihn?
Die aussergerichtliche Beratung und Berechnung rechne ich mit Ihnen nach meinem Zeitaufwand ab, nicht nach Streitwert.
Der Gegenstandswert für eine Zugewinnklage richtet sich nach der Höhe der Zahlung, die beantragt wird. Man muss also zunächst aussergerichtlich die Auskünfte und Belege sammeln, rechnen und fordern - daraus ergibt sich dann evtl. eine Einigung, die notariell beurkundet wird, oder ein Zahlungsantrag bei Gericht.
Mehr über den Zugewinnausgleich finden Sie hier.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?
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