Rückforderung von Schenkungen

Bevor Ihre Eltern jemanden um Unterhalt bitten können, müssen sie ihr Vermögen verzehren. Zum Vermögen gehört auch der Anspruch, eine Schenkung wegen Verarmung zurückzufordern.
Fall 1: Ein Anderer war beschenkt
Dann weisen Sie die Eltern / den Betreuer / das Sozialamt darauf hin, dass vorrangig dieser Anspruch zu prüfen und zu realisieren ist, bevor Sie in der Pflicht sind.
Fall 2: Sie sind der Beschenkte
Dann müssen Sie das Geschenk zurückgeben, wenn
a) noch keine zehn Jahre zwischen Schenkung und Bedürftigkeit vorbei sind und
b) der Wert der Schenkung bei Ihnen noch vorhanden ist. Verprasser werden an dieser Stelle belohnt.
Sie müssen nicht alles auf einmal zahlen. Sie können die Rückforderung abwenden, indem Sie monatlich den fehlenden Bedarf zuschießen, bis das Geschenk erschöpft ist. Das ist dann gut, wenn
- Sie gar nicht die Liquidität zur Rückgabe haben und/oder
- vorraussichtliche Lebenserwartung mal Bedarfslücke viel kleiner sind als der Wert der Schenkung. Sonst fällt der unverbrauchte Rest in die Erbmasse.
Urteil zur Rückforderung von Schenkungen

Der Fall:
Die Mutter hatte an ihre Tochter im Jahr 1994 ein Haus übertragen und ihr in den Jahren 2002 und 2003 noch insgesamt 13.000 € Bargeld geschenkt zwecks Sanierungsarbeiten.
Von 2006 bis zu ihrem Tod 2007 hielt sich die großzügige Mutter in einem Pflegeheim auf. Ihre Rente reichte aber nicht, die anfallenden Kosten zu decken, so dass sie ergänzende Sozialhilfe
erhielt. Der Kläger als Sozialhilfeträger wollte 12.000 Euro wegen Verarmung der Schenkerin gemäß § 528 BGB zurückhaben. Die Schenkung des Hauses war nicht Gegenstand der Forderung, weil diese mehr
als zehn Jahre her war, aber das Bargeld, wovon der Sozialhilfeträger 1.000 € als "Anstandsschenkungen" nicht forderte.
Die beklagte Tochter weigerte sich. Begründung: die Zahlungen ihrer Mutter seien nicht nur für sie alleine, sondern auch für ihren Ehegatten und ihre Kinder bestimmt gewesen, nämlich als
Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke für einige Jahre im Voraus. Letztlich berief sie sich auch darauf, dass sie die Schenkungen ihrer Mutter für ihren eigenen Bedarf benötige.
Die Entscheidung:
Das Landgericht Coburg gab der Klage statt. Die Mutter (übergegangen auf den Sozialhilfeträger) hatte gegen ihre Tochter einen Anspruch gemäß § 528 BGB wegen Verarmung des Schenkers.
Die Beklagte vermochte das Gericht nicht von ihrer Angabe, es habe sich um Geldgeschenke auf Jahre im Voraus für sich und ihre Angehörigen gehandelt, zu überzeugen. Nach Auffassung des Gerichts
entspricht dies nicht der Lebenserfahrung. Auch die tatsächliche Verwendung zur Bezahlung von Handwerkerleistungen an dem Haus der Beklagten spricht dafür, dass die Schenkungen nur an sie erfolgt
waren.
Soweit die Tochter erklärt hatte, die Erfüllung des Rückforderungsanspruchs führe dazu, dass sie selber in wirtschaftliche Not gerate, hielt das Gericht diese Behauptung für nicht überzeugend. Es
stellte fest, dass 1994 an die beklagte Tochter nicht nur ein Haus, sondern auch ein landwirtschaftliches Grundstück übertragen worden war. Daher hielt das Gericht eine wirtschaftliche Notlage der
Tochter (sogenannter Notbedarf) für nicht einmal schlüssig vorgetragen, geschweige denn nachgewiesen.
Daher gab das Landgericht der Klage des Sozialhilfeträgers in vollem Umfang statt.
Landgericht Coburg, Urteil vom 13.08.2010 - 13 O 784/09, rechtskräftig
Welche Informationen könnten jetzt noch passen?
Allgemeine Informationen zum Elternunterhalt
BGH-Berechnung zum Elternunterhalt
Kann man Zahlung verweigern, wenn das Sozialamt zu lange bearbeitet?
Wie hoch ist mein Schonvermögen?

Noch mehr wissen? Persönliche Beratung?
Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Online-Beratung zum Pauschalpreis. Rufen Sie uns an:end_of_the_skype_highlighting 0241 5152657, schreiben Sie: info(at)kanzlei-mainz.de - oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Hier zu Recht finden:
Noch unschlüssig ....
Informieren Sie sich hier:
Mal vorbeikommen ...
Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
Tel. 0241 5152657
Mich finden...
Lieber e-mailen...
Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):
sekretariat(at)mainz-kwasniok.de
Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
... oder Online-Beratung
Fragebogen anfordern...
können Sie hier.
Gibt`s was Neues ?

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen für die Erstberatung anfordern? HIER
Zufrieden? Weitersagen!
Wie schön, dass Sie hier sind. Sagen Sie es weiter, wenn Ihnen die Informationen geholfen haben! Sie finden dazu im Fuß der Seite eine per email zu bedienende Funktion "Diese Seite weiterempfehlen" und den facebook-button "gefällt mir". Oder Sie schreiben mir ins Gästebuch.
Neu auf dieser Website:
22.3.2012: EGMR weist Anfechtungsklagen leiblicher Väter ab
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER
