Kodex für Aachener Familienrechtler

Ich arbeite nach folgendem Verhaltenskodex, den wir unter Aachener Familienrechtlern erarbeitet haben und den etliche Kollegen als bindend unterzeichnet
haben:
- Zusammenfassung von Zielen und Empfehlungen, nach denen wir im Familienrecht tätige Anwälte im LG-Bezirk Aachen uns bei der Vertretung unserer Mandanten richten wollen -
Vorweg
Das Familienrecht stellt an uns Anwälte aufgrund der komplexen psychologischen Dynamik einer jeden einzelnen (Trennungs-) Familie besondere Anforderungen. Bei
Familien mit minderjährigen Kindern wollen wir deren wohlverstandene Interessen vorrangig beachten. Die Einhaltung der hier von uns formulierten Grundsätze ist
immer freiwillig – allerdings wollen wir uns erinnern, dass wir diese Grundsätze mit dem Ziel gesammelt haben, unserem besonderen Verständnis der Ausübung unseres Berufes im Familienrecht gemäß zu
arbeiten.
Allgemeines
1.1. Wir Anwälte wollen Beratungen, Verhandlungen und unsere Verfahrensführung so gestalten, dass die Beteiligten ermutigt und darin unterstützt werden, trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten
Lösungen zu suchen und zu finden, die den wohlverstandenen Interessen der beteiligten Kinder und allen sonstigen Beteiligten zugute kommen.
1.2. Wir Anwälte sind der Auffassung, dass eine familienrechtliche Auseinandersetzung kein Kampf mit nur einem Gewinner und nur einem Verlierer
werden soll. Vielmehr wollen wir helfen, sie als die Suche nach fairen Lösungen auszugestalten.
1.3 Wann immer es möglich ist, wollen wir Anwälte die Beteiligten zu einer ehrlichen Information und zu Offenheit in den Verhandlungen
ermutigen.
1.4. Wir wollen uns einer Sprache bedienen, die konsensorientiert und deeskalierend ist sowie den Respekt vor der Sichtweise anderer Beteiligter
zum Ausdruck bringt. In unseren Schriftsätzen wollen wir auf eine Wortwahl achten, die diese Aspekte berücksichtigt.
Beziehung zum Mandanten
2.1. Wir Anwälte wollen stets - bei allem Respekt vor der Sichtweise des Mandanten – uns erinnern, dass wir am besten arbeiten, wenn wir eine professionelle
Distanz zu der Angelegenheit und den Beteiligten halten.
2.2. Wir wollen die Potentiale und die Bereitschaft unserer Mandanten fördern, an einer Konfliktlösung mitzuarbeiten.
2.3. Dazu wollen wir unseren Mandanten die Vorteile aufzeigen, die sich für die Familie aus einer außergerichtlichen Vermittlung im Gegensatz zu einer Austragung des Konflikts in einem
Gerichtsverfahren ergeben. Auch während eines Gerichtsverfahrens wollen wir unsere Mandanten ermutigen, außergerichtliche Konfliktlösungsmodelle
zu nutzen. Wir Anwälte wollen unseren Mandanten erklären, dass immer dann, wenn Kinder betroffen sind, seine oder ihre Verhaltensweise Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und auf das Verhältnis
der Kinder zu ihren Eltern haben wird.
Verhandlungen mit anderen Anwälten
3.1. Bei Verhandlungen mit anderen Anwälten wollen wir stets Kollegialität zeigen. In geeigneten Fällen wird der Austausch von Schriftsätzen
durch das direkte Gespräch ergänzt.
3.2. Sollten Unstimmigkeiten unter uns, insbesondere wegen des Verhalten eines Kollegen gegen die hier festgehaltenen Grundsätze, aufkommen, so
wollen wir immer erst das Gespräch mit dem anderen suchen, ggfls. unter Beteiligung eines dritten Kollegen, der unser beider Vertrauen genießt.
Kinder
4.1. Bei allen Beratungen, Verhandlungen und Verfahren wollen wir Anwälte unsere Mandanten und den anderen Elternteil darin unterstützen, das Wohl der Kinder als ersten und wichtigsten Gesichtspunkt
anzusehen. Dabei ist das Wohl des Kindes zu verstehen als die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen das Bedürfnis des Kindes nach Liebe sowie nach Versorgung, Schutz, Zuwendung, Förderung,
Wertschätzung und nach Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit befriedigt wird, insbesondere das Bedürfnis nach einer unauflöslichen
Eltern-Kind-Bindung. Wir wollen daher unseren Mandanten behutsam, aber unmissverständlich vermitteln, dass es für die gesunde Entwicklung des Kindes unerlässlich ist, seine Bindung zu
dem anderen Elternteil gutzuheißen.
4.2. Wir wollen im Auge behalten, dass die Interessen des Kindes nicht notwendig mit denen eines Elternteils übereinstimmen. In diesem Fall wollen wir unsere Mandanten an einen kindeswohlorientierten
Arbeitsansatz rinnern. Wir wollen unsere Mandanten dahin führen und darin unterstützen, ihre Haltung im Sinne des Kindes zu verändern.
4.3. Wenn die Kindes- und Elterninteressen auseinanderfallen, werden wir Anwälte in einem familiengerichtlichen Verfahren frühzeitig die Bestellung eines Verfahrenspflegers anregen.
4.4. Wir sind bereit, mit anderen am Konflikt beteiligten Professionen interdisziplinär zusammenzuarbeiten.
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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 31.1.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
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Neu auf dieser Website:
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
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