Kompetenz durch Spezialisierung

Meine Kanzlei ist seit 1998 ganz auf das Familienrecht zugeschnitten. Mit der Mediationsausbildung (Schwerpunkt
Familienrecht) und der Qualifikation zur Fachanwältin für Familienrecht habe ich einen deutlichen Schwerpunkt gesetzt. Ich arbeite nach einem Verhaltenskodex für
Rechtsanwälte, meine Kanzlei hat ein eigenes Qualitätsmanagement.
Neben dem formalen Scheidungsverfahren gehört dazu alles, was im Vorfeld zwischen den Eheleuten zu klären, zu entflechten
oder auseinanderzusetzen ist. Die übliche Themenliste ist der Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung, die
Schuldenverteilung, das Schicksal eines gemeinsamen Hauses, Lebensmittelpunkt und Besuchskontakte der Kinder und die
Verteilung der Rentenanwartschaften.
Auch wer nicht verheiratet ist, hat Rechtsfragen "familienrechtlicher Natur", die ich gern lösen helfe.
Am liebsten werde ich nicht erst im "Störfall" tätig, sondern helfe während einer intakten Beziehung bei der "Störfallvorsorge", nämlich der Erarbeitung eines gescheiten Vertrages, der in der Krise Rechtsfrieden bringt.
Nachbargebiet des Familienrechts ist das Erbrecht, in dem ich genauso am liebsten rechtzeitig beratend tätig bin oder nachher bei der Schadenbegrenzung oder der
Abwicklung helfe. Denn: "Alle Menschen sind gleich klug - die einen vorher, die anderen nachher", sagte Konfuzius.

Für die Regelung von Trennungsfolgen kann Mediation eine gute Lösung sein.
Ist keine Bereitschaft vorhanden, gemeinsam an einem runden Tisch einen Vertrag zu erarbeiten, vertrete ich Sie gern in allen Bereichen des Familienrechts parteilich - außergerichtlich und gerichtlich vor den deutschen Familiengerichten, bis hin zum Oberlandesgericht in Köln oder
Düsseldorf.
Ich biete Ihnen kompletten Service von der E-Mail-Beratung bis zur Online-Scheidung.
Was ist eigentlich Mediation?
Es waren einmal eine Mutter, zwei Töchter und ein Streit um eine Oran-ge. Die Mutter richtete gütig: Jede erhielt eine halbe Orange.
Und was geht das Sie an?
Sie haben Streit - z.B. als Eheleute, Eltern, Nachbarn, im Mietverhältnis oder einer anderen persönlichen Beziehung.
Und Sie erkennen, daß Recht nicht gerecht sein muß -
wenn die eine Tochter aus der streitigen Orange Saft pressen und die andere die Schale als Gewürz reiben wollte.
Wer hätte die gerechte Lösung besser finden können als die beiden Töchter selbst? Wer kann die Lösung Ihres Problems besser finden als Sie selbst - und Ihr
Gegenüber?
Wohl bedürfte man eines Vermittlers, der nicht Partei ergreift, nicht selbst richtet, die Diskussion moderiert, Interessen aufdecken hilft, und an seinem
Fachwissen teilhaben läßt - neudeutsch ein „Mediator".
Anwaltliche Mediation leistet rechtliche Beratung und Hilfestellung bei einer alternativen Streitkultur.
Noch viel mehr über Mediation erfahren Sie auf meinen Unterseiten dazu.
Mediation oder anwaltliche Beratung?

Ob ich besser als Mediatorin oder als parteiliche Anwältin helfen kann, wird ggf. in einem Vorgespräch mit beiden Seiten, einem sog. "Clearing" deutlich. Auch der Konflikttyptest auf dieser Homepage kann zur Einschätzung beitragen.
Steht fest, dass ich als Anwältin parteilich agieren soll, biete ich für neue Mandanten ein Erstberatungsgespräch an, in dem geklärt wird, ob ich im Hintergrund
beraten oder nach außen hin tätig werden soll. Wenn Sie einen Termin zu einer solchen Erstberatung machen, erhalten Sie von meinem Büro einen Fragebogen
zugeschickt (ggf. an eine andere Anschrift).
Die Erfahrung zeigt, dass ein Besuch beim Anwalt in einer Familienkrise häufig eine emotionale Belastung ist. Umso wichtiger ist es, sich auf den Besuch gut vorzubereiten und Klarheit darüber zu gewinnen, welche Fragen jetzt für Sie wichtig sind und welche Informationen Sie im Vorfeld noch
benötigen. Dabei hilft uns der Mandantenfragebogen, in dem ich recht umfassend die Punkteabfrage, die typischerweise in einer
Familiensache relevant sind oder werden. Der Fragebogen ist ein Angebot: Sie können ihn ausfüllen, müssen dies aber selbstverständlich nicht. Er macht das
Beratungsgespräch effektiv und läßt mich mit einem Blick Ihre individuellen Interessen erkennen. Eine erste Beratung ist dann
auf Sie zugeschnitten, statt allgemeingültiger Natur.
Welche Informationen könnten jetzt noch passen?

Noch mehr wissen?
Persönliche Beratung?
Termin vereinbaren?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
Hier zu Recht finden:
Noch unschlüssig ....
Informieren Sie sich hier:
Mal vorbeikommen ...
Termine mit mir gibt`s nur nach Vereinbarung. Mein Sekretariat ist für Sie Mo-Do 9-17 Uhr und Fr 9-15 Uhr erreichbar.
Tel. 0241 5152657
Mich finden...
Lieber e-mailen...
Anfragen an das Sekretariat (Terminwünsche etc.):
sekretariat(at)mainz-kwasniok.de
Direkte mail an die Rechtsanwältin (Rechtsfragen):
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
... oder Online-Beratung
Informieren Sie sich für Ihre Einstiegsfragen über die Möglichkeit der
Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Fragebogen anfordern...
können Sie hier.
Gibt`s was Neues ?

Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 31.1.2012
Wichtige Urteile
Zum Ehegattenunterhalt:
OLG Düsseldorf 07.11.2011 zur Erwerbsobliegenheit bei Grundschulkindern und 12jährigen +++ BGH 13.7.2011: Betreuungsunterhalt lebt wieder auf, wenn nacheheliche Beziehung beendet wird +++BGH 2.3.2011 zur fehlenden Erwerbsminderungsrente +++ BGH 16.2.2011 zu ehebedingten Nachteilen +++ BVerfG 25.1.2011 zur Berechnung bei Ex-Frau und Ehefrau: Dreiteilungsmethode verfassungswidrig +++ BGH 22.11.2010 stärkt Hausfrauen-Ansprüche +++ BGH 20.10.2010 zu ehebedingten Nachteilen +++ BGH 29.9.2010 zur Abänderung / Befristung von Ehegattenunterhalt +++ BGH 15.9.2010 zur Abschaffung des Altersphasenmodells +++ OLG Düsseldorf 7.7.2010 zur Verwirkung wg. Verschweigens von Einkünften +++ OLG Köln 12.1.2010 zur Sättigungsgrenze +++ BGH 18.11.2009 zur Unterhaltsberechnung bei Zweitehe +++
Denkanstoss für Sie:
Es war einmal ein Mann, der kroch auf den Knien um eine Straßenlaterne und suchte im Lichtkreis seinen Schlüssel. „Wo haben Sie ihn denn verloren?“, fragte ein Passant. Der Mann antwortete: „Dort hinten in der dunklen Gasse.“ – „Und warum suchen Sie dann hier?“ – „Weil es hier hell ist“, antwortete der Mann.
Sie haben Streit mit jemandem. Und Sie suchen eine Entscheidung in einer Auseinandersetzung mit allen bekannten Mitteln, vielleicht in einem Gerichtsverfahren – wie der Mann seine Schlüssel im hellen Lichtkegel sucht. Lassen Sie sich helfen, die Lösung im Dunkeln zu finden: mit Mediation.
Besprechungsbedarf? Erstberatungstermin? Online-Beratung?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun? Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen für die Erstberatung anfordern? HIER
Zufrieden? Weitersagen!
Wie schön, dass Sie hier sind. Sagen Sie es weiter, wenn Ihnen die Informationen geholfen haben! Sie finden dazu im Fuß der Seite eine per email zu bedienende Funktion "Diese Seite weiterempfehlen" und den facebook-button "gefällt mir". Oder Sie schreiben mir ins Gästebuch.
Neu auf dieser Website:
5.1.2012: Änderungen für Familien
31.12.2011: Düsseldorfer Tabelle 2012
11.11.2011: Kuckuckskind
16.10.2011: Nachscheidungsunterhalt
13.10.2011: Abänderung alter Eheverträge
12.10.2011: Ansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Beziehung
27.9.2011: EGMR stärkt erneut leibliche Väter
12.9.2011: Rolle des RA im Umgangsverfahren
9.9.2011: Urteile zum Elternunterhalt
8.9.2011: Unternehmer-Ehe (Handelsblatt-Interview)
7.9.2011: Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
1.9.2011: Wechselmodell und Schülerfahrtkosten
1.9.2011: VBL geht in Beschwerde gegen schuldrechtlichen Ausgleich
27.7.2011: WebAkte - verschlüsselt kommunizieren
25.7.2011: BFH erkennt Prozeßkosten als absetzbar an
17.6.2011: Neue Liebe als Verwirkungsgrund
24.5.2011: Hartz IV und Umgang
12.5.2011: Wechselmodell-Entscheidung OLG Düsseldorf v. 14.3.2011
11.5.2011: Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG)
27.3.2011: Betreuerkosten im Elternunterhalt
22.3.2011: FAQ zum Versorgungsausgleich
16.3.2011: Zugewinn und Selbständigkeit
14.2.2011: BVerfG zur Dreiteilungsmethode
26.1.2011: Ehetypen und Ehevertragstypen
26.1.2011: Hilfe, mein Kind wird im familiengerichtlichen Verfahren angehört!
24.1.2011: Konfliktlösungsstrategien, Das Eisberg-Modell in der Kommunikation
23.1.2011: Erbrecht vollständig neu bearbeitet
11.1.2011: Elternunterhalt: Verwirkung, Schonvermögen
10.1.2011: Kostenfreie Informationsgespräche über Mediation nach § 135 FamFG
8.1.2011: Elterngeld - Änderungen zum Januar 2011
6.1.2011: Auslandaufenthalt und Kindesunterhalt, Hausrat
2.1.2011: Hier geht`s zur Familienrecht-Suchmaschine...
31.12.2010: Alleinerziehend,Selbstbehalte der DT 2011 nur vorläufig
30.12.2010: Residenzmodell, Wechselmodell, Nestmodell, Elternvereinbarungen
29.12.2010: Hauskredit
8.11.2010 bis 28.12.2010: die komplette Homepage neu gestaltet, ab jetzt alles täglich frisch
Sie haben genug Informationen gelesen und wollen jetzt Ihren Fragebogen anfordern? HIER
