- Zusammenfassung von Zielen und Empfehlungen, nach denen wir im Familienrecht tätige Anwälte im LG-Bezirk Aachen uns bei der Vertretung unserer Mandanten richten wollen -
Vorweg
Das Familienrecht stellt an uns Anwälte aufgrund der komplexen psychologischen Dynamik einer jeden einzelnen (Trennungs-) Familie besondere Anforderungen. Bei
Familien mit minderjährigen Kindern wollen wir deren wohlverstandene Interessen vorrangig beachten. Die Einhaltung der hier von uns formulierten Grundsätze ist
immer freiwillig – allerdings wollen wir uns erinnern, dass wir diese Grundsätze mit dem Ziel gesammelt haben, unserem besonderen Verständnis der Ausübung unseres Berufes im Familienrecht gemäß zu
arbeiten.
Allgemeines
1.1. Wir Anwälte wollen Beratungen, Verhandlungen und unsere Verfahrensführung so gestalten, dass die Beteiligten ermutigt und darin unterstützt werden, trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten
Lösungen zu suchen und zu finden, die den wohlverstandenen Interessen der beteiligten Kinder und allen sonstigen Beteiligten zugute kommen.
1.2. Wir Anwälte sind der Auffassung, dass eine familienrechtliche Auseinandersetzung kein Kampf mit nur einem Gewinner und nur einem Verlierer
werden soll. Vielmehr wollen wir helfen, sie als die Suche nach fairen Lösungen auszugestalten.
1.3 Wann immer es möglich ist, wollen wir Anwälte die Beteiligten zu einer ehrlichen Information und zu Offenheit in den Verhandlungen
ermutigen.
1.4. Wir wollen uns einer Sprache bedienen, die konsensorientiert und deeskalierend ist sowie den Respekt vor der Sichtweise anderer Beteiligter
zum Ausdruck bringt. In unseren Schriftsätzen wollen wir auf eine Wortwahl achten, die diese Aspekte berücksichtigt.
Beziehung zum Mandanten
2.1. Wir Anwälte wollen stets - bei allem Respekt vor der Sichtweise des Mandanten – uns erinnern, dass wir am besten arbeiten, wenn wir eine professionelle
Distanz zu der Angelegenheit und den Beteiligten halten.
2.2. Wir wollen die Potentiale und die Bereitschaft unserer Mandanten fördern, an einer Konfliktlösung mitzuarbeiten.
2.3. Dazu wollen wir unseren Mandanten die Vorteile aufzeigen, die sich für die Familie aus einer außergerichtlichen Vermittlung im Gegensatz zu einer Austragung des Konflikts in einem
Gerichtsverfahren ergeben. Auch während eines Gerichtsverfahrens wollen wir unsere Mandanten ermutigen, außergerichtliche Konfliktlösungsmodelle
zu nutzen. Wir Anwälte wollen unseren Mandanten erklären, dass immer dann, wenn Kinder betroffen sind, seine oder ihre Verhaltensweise Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und auf das Verhältnis
der Kinder zu ihren Eltern haben wird.
Verhandlungen mit anderen Anwälten
3.1. Bei Verhandlungen mit anderen Anwälten wollen wir stets Kollegialität zeigen. In geeigneten Fällen wird der Austausch von Schriftsätzen
durch das direkte Gespräch ergänzt.
3.2. Sollten Unstimmigkeiten unter uns, insbesondere wegen des Verhalten eines Kollegen gegen die hier festgehaltenen Grundsätze, aufkommen, so
wollen wir immer erst das Gespräch mit dem anderen suchen, ggfls. unter Beteiligung eines dritten Kollegen, der unser beider Vertrauen genießt.
Kinder
4.1. Bei allen Beratungen, Verhandlungen und Verfahren wollen wir Anwälte unsere Mandanten und den anderen Elternteil darin unterstützen, das Wohl der Kinder als ersten und wichtigsten Gesichtspunkt
anzusehen. Dabei ist das Wohl des Kindes zu verstehen als die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen das Bedürfnis des Kindes nach Liebe sowie nach Versorgung, Schutz, Zuwendung, Förderung,
Wertschätzung und nach Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit befriedigt wird, insbesondere das Bedürfnis nach einer unauflöslichen
Eltern-Kind-Bindung. Wir wollen daher unseren Mandanten behutsam, aber unmissverständlich vermitteln, dass es für die gesunde Entwicklung des Kindes unerlässlich ist, seine Bindung zu
dem anderen Elternteil gutzuheißen.
4.2. Wir wollen im Auge behalten, dass die Interessen des Kindes nicht notwendig mit denen eines Elternteils übereinstimmen. In diesem Fall wollen wir unsere Mandanten an einen kindeswohlorientierten
Arbeitsansatz rinnern. Wir wollen unsere Mandanten dahin führen und darin unterstützen, ihre Haltung im Sinne des Kindes zu verändern.
4.3. Wenn die Kindes- und Elterninteressen auseinanderfallen, werden wir Anwälte in einem familiengerichtlichen Verfahren frühzeitig die Bestellung eines Verfahrenspflegers anregen.
4.4. Wir sind bereit, mit anderen am Konflikt beteiligten Professionen interdisziplinär zusammenzuarbeiten.
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, stellt sich vielleicht nun die Frage: Was kann ich für Sie tun?
Noch mehr wissen?
Persönliche Beratung?
Termin vereinbaren?
Wenn Sie auf meiner Homepage etwas gesucht haben, benötigen Sie vielleicht noch meine Hilfe. Was kann ich für Sie tun?
Informieren Sie sich über unser Erstberatungs-Konzept und die Möglichkeit der Online-Beratung zum Pauschalpreis.
Bei Fragen oder Terminwünschen erreichen Sie das Sekretariat der Kanzlei Montags bis Donnerstags von 9-17 Uhr und Freitags von 9-15 Uhr unter Telefon: +49 241 5152657 sowie unter sekretariat(at)mainz-kwasniok.de.
damit Sie auf meinen Seiten das finden, was Sie brauchen.
Aktualisiert zuletzt am
1.1.2015
|
|
|