Patchworkfamilien - vom Gesetz stiefmütterlich behandelt

Als "Patchworkfamilie" bezeichnet man Mann und Frau mit Kindern aus anderen Beziehungen. Ob Mann und Frau verheiratet sind oder nicht hat dabei unterschiedliche rechtliche Auswirkungen.

Wenn getrennte Eltern eine neue Partnerschaft eingehen, kann es nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich gesehen kompliziert werden: Kinder aus erster Ehe leben mit einem neuen Partner zusammen. Aus der neuen Ehe kommt eventuell noch Nachwuchs hinzu. Solche Stief- oder auch Patchwork-Familien können schnell im "Regel-Chaos" landen. Rund zwölf Millionen dieser zusammen gewürfelten Familien soll es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland bereits geben.

Kann ich mir eine zweite Familie leisten?

Dem statistischen Trend zur Zweitfamilie hat der Gesetzgeber 2008 Rechnung getragen.

Rechtslage bis 2007: Eine geschiedene Ehefrau behielt ihren Anspruch unabhängig davon, ob ihr Ex-Mann eine neue Familie gründete. Es war unerheblich, ob für die zweite Familie genug Geld übrig blieb. Grund: Bevor man die Zweitfamilie gründete, wusste man um seine Altlasten.
Rechtslage seit 2008: Alle Kinder sind im ersten Rang und bekommen zunächst ihren vollen Unterhalt; im nächsten Rang sind die Frauen, die kleine Kinder betreuen (egal ob verheiratet oder nicht) oder die sich auf den Vertrauensschutz einer langjährigen Ehe berufen können.

Geschiedenen Ehefrauen kann durch die neue Rangfolge ihr bisheriger Unterhaltsanspruch durch die neue Familiengründung gekürzt werden - bis auf Null - wenn nicht genügend Geld für alle da ist. Grund: Das Gesetz passt sich an gewandelte Realitäten an.

Können wir in der Patchworkfamilie einen gemeinsamen Nachnamen bekommen?

Ja, wenn das Kind und sein anderer Elternteil auch wollen, dass das Kind den neuen Ehenamen annimmt. Sonst geht es nur mit gerichtlicher Namensänderung.

Problem: Die Oberlandesgerichte haben strenge Maßstäbe, übliche Lästigkeiten innerhalb der Patchworksituation genügen nicht – ein Gesetzesänderungsentwurf wurde nicht umgesetzt.

 

Darf ich für mein Stiefkind Entscheidungen treffen?

Während des Zusammenlebens darf der Stiefelternteil auch Entscheidungen treffen, nämlich alles, was den gemeinsamen Alltag betrifft. Mit dem so genannten kleinen Sorgerecht steht ihm die Erziehung und Vertretung im Alltag zu - auch bei Notfällen - wenn er mit dem Sorgeberechtigten verheiratet ist. Laut Gesetz darf er "alle Rechtshandlungen vornehmen, die zum Wohle des Kindes notwendig sind." "Du hast mir gar nichts zu sagen" gilt also nicht für Fernsehkonsum, Hausaufgaben, Heimkommzeiten usw. Nur wenn die Entscheidungen schwerwiegender sind (Schulwechsel, geplante Operation etc.), muss der Stiefelternteil das Entscheiden den leiblichen sorgeberechtigten Eltern überlassen.

Kann ich meinem Partner Vollmacht für meine Kinder erteilen?

Ja, aber nur, wenn es keinen anderen sorgeberechtigten Elternteil gibt, der dagegen widerspricht.

Kann ich Elterngeld für ein Stiefkind bekommen?

Beim Elterngeld und der Elternzeit werden die Stiefeltern den leiblichen von Anfang an gleichgestellt, wenn das Kind bei Ihnen lebt. Auch der Stiefelternteil hat Anspruch auf die gesetzlichen Regelungen. Das Kindergeld kann ebenfalls durch einen Stiefelternteil bezogen werden: Dafür muss das Kind im Haushalt leben und der leibliche Elternteil muss schriftlich auf seinen gesetzlichen Vorrang verzichten.

Kann ich nach dem Tod des Elternteils Sorgerecht für mein Stiefkind bekommen?

Nicht ganz, wenn das Kind noch einen lebenden Elternteil mit Sorgerecht hat. Aber immerhin kann man durch § 1682 BGB beantragen, dass das Kind in seiner gewohnten Umgebung beim Stiefelternteil wohnen bleiben kann.

Kann ich nach der Trennung das Sorgerecht für mein Stiefkind bekommen?

Während des Zusammenlebens mag die Rollenteilung dazu geführt haben, dass eine sehr enge Bindung zwischen Stiefmutter und Stiefkind entstanden ist. Dennoch entsteht daraus keine rechtliche Bindung, kein Sorgerecht. Insbesondere kann die Stiefmutter nicht verhindern, dass der Vater sein Kind bei Trennung mitnimmt. Der o.g. § 1682 BGB gilt bei Trennung nicht. Antragsmöglichkeit nur in einem Fall: Der Vater wäre so erziehungsungeeignet, dass ihm das Sorgerecht entzogen werden muss.

Darf ich mein Stiefkind nach der Trennung wiedersehen?

Dafür gibt es eine gesetzliche Vorschrift, § 1685 BGB, das Umgangsrecht mit Bezugspersonen. Eien Stiefmutter oder ein Stiefvater kann also auch nach der Trennung gerichtlich Kontakt einklagen. Allerdings ist dieser Umgang aus gesetzlicher Sicht nur dann wichtig, wenn es dem Kindeswohl entspricht und er nicht zu einem Umgangstourismus des Kindes mit allen möglichen Bezugspersonen führt.

Muss ich meinem Stiefkind Unterhalt zahlen?

Diese Frage dürfte sich in der Regel erst nach Trennung stellen, denn während des Zusammenlebens haben natürlich auch Stiefkinder Anteil am ehelichen Lebensstandard, Aschenputtelsituationen ausgenommen.

Nach der Trennung ist die Antwort jedoch eindeutig: Die Unterhaltspflicht folgt aus der leiblichen Verwandtschaft (oder Adoption). Einem Stiefkind muss also kein Unterhalt gezahlt werden.

Wer erbt von wem?

In einer Patchworkfamilie bringt das gesetzliche Erbrecht sehr zufällige Ergebnisse, je nachdem, in welcher Reihenfolge man stirbt. Hier ist es sehr viel wichtiger als in einer Ehe mit gemeinsamen leiblichen Kindern, ein gutes individuelles Testament zu machen.

 

Typische Probleme:

1. Ein minderjähriges Kind erbt, dessen anderer Elternteil hat die Vermögenssorge. Ex-Frau und Witwe müssen in einer Erbengemeinschaft kooperieren. Die Ex-Frau kann z.B. die Zwangsversteigerung des Hauses betreiben, in dem die Witwe wohnt.

 

2. Mutter und Stiefvater eines Kindes haben ein „Berliner Testament“, mit dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen. Die Mutter verfügt über großes Vermögen, das sie im wesentlichen mit dem leiblichem Vater des Kindes aufgebaut und dann von diesem geerbt hat. Die Mutter stirbt vor dem Stiefvater. Das Kind macht aus Respekt vor seinem Stiefvater keinen Pflichtteil geltend. Vier Jahre später verstirbt der Stiefvater. Das Kind geht leer aus!

 

3. Der Stiefelternteil verbraucht das Vermögen des leiblichen Elternteiles im Alter (Heimkosten). Das Kind geht leer aus!

 

4. Bei einem gemeinsamen Verkehrsunfall sterben die Familienangehörigen in einer Reihenfolge, die dazu führt, dass das Familienvermögen in den Zweig des Geschiedenen abwandert.


Bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen für Patchworkfamilien verbieten sich Lösungen „von der Stange“ nach Formularhandbüchern. Der Berater muß individuelle Lösungen entsprechend den konkreten familiären Verhältnissen entwickeln.

Buchtipp: Melanie Mühl: Die Patchworklüge - Eine Streitschrift

Melanie Mühl sieht in Patchwork-Familien das Resultat einer weit verbreiteten Lebenshaltung, die Festlegungen scheut. Ein unzeitgemäßes Buch, das eine längst fällige Debatte auslösen wird.

 

Auszüge:

 

Von den zahlreichen Scheidungsmythen, an die wir glauben, um uns unseren Kindern gegenüber weniger schuldig zu fühlen, lautet einer, dass glückliche Eltern glückliche Kinder haben. Sind die Eltern unglücklich in ihrer Beziehung, ist eine Scheidung folglich im Interesse des Kindeswohls. Tatsächlich ist Kindern ziemlich egal, wie sehr die Eltern einander lieben und begehren , (...) ihnen ist es am wichtigsten, dass alles so bleibt, wie es ist, dass beide für sie da sind, gemeinsam.

 

„Die seelische Belastung für die Kinder ist dabei (bei der Scheidung})manchmal größer, als wenn der Vater oder die Mutter stirbt," sagt Tobias Banaschewski. Das klingt unvorstellbar. Und es klingt unerhört. Aber es leuchtet ein. Im Todesfall bleiben das positive Vater- oder Mutterbild und die Liebensbeziehung der Eltern zueinander bestehen. Dem Kind stellt sich nicht die fundamentale Frage: „Bin ich schuld?“

 

Fragt man Scheidungskinder, welches Fest sie am meisten fürchten, antworten sie "Weihnachten". Weihnachten stürzt sie jedesmal in dieselben Konflikte. Sie kennen zwei Weihnachten, das vor der Scheidung und das danach.

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Diese Seiten wurden von mir zuletzt aktualisiert am 5.5.2012

 

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